Typ | Signatur | Bezeichnung | Laufzeit | Info | Aktion | ||
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HStAM, Urk. 75, 839 | Konrad [III. von Dhaun], Erzbischof von Mainz, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reichs in deutschen Landen, bekundet für sich, seine Nachfolger u... | 1431 - 1431 | Detailseite | ||||
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 839 Beschreibungsmodell: Urkunde Datierung: 1431 April 23 Originaldatierung: ... der geben ist zu Bingen am Montage nach dem Sontage Jubilate anno... (Voll-) Regest: Konrad [III. von Dhaun], Erzbischof von Mainz, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reichs in deutschen Landen, bekundet für sich, seine Nachfolger und das Kapitel von Mainz, dass Johann [von Merlau], Abt von Fulda sowie das Kloster und der Konvent von Fulda ihm jährlich 302,5 Gulden als Zins für eine Pfandsumme schulden, für die die Städte Fulda und Hünfeld sowie Burg, Stadt und Amt Rockenstuhl und Geisa verpfändet sind. In Urkunden wurde vereinbart, dass diese Summe jeweils zur Hälfte am Tag Johannes des Täufers im Sommer [Juni 24] und zur Hälfte an Weihnachten [Dezember 25] gezahlt werden muss. Konrad bestätigt, dass Hermann von Buchenau, Propst von Johannesberg bei Fulda, an Konrads Stelle von Johann 50 Gulden für die am letzten Weihnachten [1430 Dezember 25] fällige Zahlung erhalten hat. Konrad und das Kapitel von Mainz verzichten auf Ansprüche auf diese Summe gegenüber Abt und Konvent von Fulda. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Bingen. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers) Siegler: Konrad [III. von Dhaun], Erzbischof von Mainz Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel... Zusatzinformationen: Vgl. zum gleichen Rechtsinhalt Nr. 795, 814, 815, 820, 822, 825, 827,... Detailseite |
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HStAM, Urk. 75, 840 | Gottschalk von Buchenau der Jüngere bekundet für sich, seine Ehefrau Anna und alle seine Erben, dass er seinem Schwiegervater (swehere) Heinrich ... | 1431 - 1431 | Detailseite | ||||
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 840 Beschreibungsmodell: Urkunde Datierung: 1431 Mai 25 Originaldatierung: Datum anno Domini millesimo quadringentesimo tricesimoprimo ipsa die... (Voll-) Regest: Gottschalk von Buchenau der Jüngere bekundet für sich, seine Ehefrau Anna und alle seine Erben, dass er seinem Schwiegervater (swehere) Heinrich von Merlau einen Hof in Weyhers (Wiehers) im Gericht Haselstein für 110 gute rheinische Gulden verpfändet hat. Das Gericht Haselstein ist Gottschalk von [Johann von Merlau], Abt von Fulda, und dem Kloster Fulda verpfändet worden. Falls das Kloster Fulda das Gericht Haselstein einlösen sollte, bevor Gottschalk den Hof in Weyhers wieder eingelöst hat, sollen die 110 Gulden mit der Einlösesumme verrechnet werden. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers) Siegler: Gottschalk von Buchenau der Jüngere Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel... Detailseite |
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HStAM, Urk. 75, 841 | Konrad [III. von Dhaun], Erzbischof von Mainz, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reichs in deutschen Landen, bekundet für sich, seine Nachfolger u... | 1431 - 1431 | Detailseite | ||||
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 841 Beschreibungsmodell: Urkunde Datierung: 1431 Juni 15 Originaldatierung: ... der geben ist uff sant Vits tage anno Domini... (Voll-) Regest: Konrad [III. von Dhaun], Erzbischof von Mainz, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reichs in deutschen Landen, bekundet für sich, seine Nachfolger und das Kapitel von Mainz, dass Johann [von Merlau], Abt von Fulda, und der Konvent von Fulda ihm jährlich 302,5 Gulden als Zins für eine Pfandsumme schulden, für die die Städte Fulda und Hünfeld sowie Burg, Stadt und Amt Rockenstuhl und Geisa verpfändet sind. In Urkunden wurde vereinbart, dass diese Summe jeweils zur Hälfte am Tag Johannes des Täufers im Sommer [Juni 24] und zur Hälfte an Weihnachten [Dezember 25] gezahlt werden muss. Konrad bestätigt, dass Engelhard von Buchenau an Konrads Stelle von Johann 101,25 Gulden für die letzte Weihnachten [1430 Dezember 25] fällige Zahlung erhalten hat. Deshalb verzichten Konrad und das Kapitel von Mainz auf Ansprüche auf diese Summe gegenüber Abt und Konvent von Fulda. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers) Siegler: Konrad [III. von Dhaun], Erzbischof von Mainz Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel... Zusatzinformationen: Vgl. zum gleichen Rechtsinhalt Nr. 795, 814, 815, 820, 822, 825, 827,... Zusatzinformationen: Auf der Plica: (Ad relationem domini Jo[hann] Snabel / (Theodericus... Detailseite |
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HStAM, Urk. 75, 842 | Konrad [III. von Dhaun], Erzbischof von Mainz, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reichs in deutschen Landen, bekundet für sich, seine Nachfolger u... | 1431 - 1431 | Detailseite | ||||
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 842 Beschreibungsmodell: Urkunde Datierung: 1431 August 1 Originaldatierung: ... der geben ist zu Heppenheim an sant Peters tag ad vincula anno... (Voll-) Regest: Konrad [III. von Dhaun], Erzbischof von Mainz, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reichs in deutschen Landen, bekundet für sich, seine Nachfolger und das Kapitel von Mainz, dass Johann [von Merlau], Abt von Fulda, und der Konvent von Fulda ihm jährlich 302,5 Gulden als Zins für eine Pfandsumme schulden, für die die Städte Fulda und Hünfeld sowie Burg, Stadt und Amt Rockenstuhl und Geisa verpfändet sind. Es wurde vereinbart, dass diese Summe jeweils zur Hälfte am Tag Johannes des Täufers im Sommer [Juni 24] und zur Hälfte an Weihnachten [Dezember 25] gezahlt werden muss. Konrad bestätigt, dass Hermann von Buchenau, Propst von Johannesberg bei Fulda, an Konrads Stelle von Johann 50 Gulden für die am letzten Tag Johannes des Täufers [1431 Juni 24] fällige Zahlung erhalten hat. Deshalb verzichten Konrad und das Kapitel von Mainz auf Ansprüche auf diese Summe gegenüber Abt und Konvent von Fulda. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Heppenheim. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers) Siegler: Konrad [III. von Dhaun], Erzbischof von Mainz Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel... Zusatzinformationen: Vgl. zum gleichen Rechtsinhalt Nr. 795, 814, 815, 820, 822, 825, 827,... Detailseite |
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HStAM, Urk. 75, 843 | Gottschalk von Buchenau der Jüngere bekundet für sich, seine Ehefrau Anna und seine Erben, dass er Elisabeth (Else) von Rode einen Hof in Großenta... | 1431 - 1431 | Detailseite | ||||
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 843 Beschreibungsmodell: Urkunde Datierung: 1431 August 10 Originaldatierung: ... anno Domini millesimo quadringentesimo tricesimoprimo ipso die... (Voll-) Regest: Gottschalk von Buchenau der Jüngere bekundet für sich, seine Ehefrau Anna und seine Erben, dass er Elisabeth (Else) von Rode einen Hof in Großentaft (Grosßin Taffta) im Gericht Haselstein für 70 gute rheinische Gulden verpfändet hat. Das Gericht Haselstein ist Gottschalk von [Johann von Merlau], Abt von Fulda, verpfändet worden. Falls das Kloster Fulda das Gericht Haselstein einlösen sollte, bevor Gottschalk den Hof in Großentaft wieder eingelöst hat, sollen die 70 Gulden mit der Einlösesumme verrechnet werden. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite) Siegler: Gottschalk von Buchenau der Jüngere Formalbeschreibung: Ausfertigung, Papier, auf der Vorderseite aufgedrücktes Siegel (abgefallen) Zusatzinformationen: In der Siegelankündigung ist ein aufgedrücktes Siegel auf der Rückseite... Zusatzinformationen: Vgl. hierzu mit ähnlichem Rechtsinhalt Nr. 840. Detailseite |
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HStAM, Urk. 75, 844 | Johann [von Merlau], Abt von Fulda, verleiht Johann Kirstan, Pfarrer von Margretenhaun, für seine Verdienste die Vikarie oder den Altar der heilig... | 1432 - 1432 | Detailseite | ||||
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 844 Beschreibungsmodell: Urkunde Datierung: 1432 Januar 5 Originaldatierung: Datum anno Domini millesimo quadringentesimo tricesimosecundo in... (Voll-) Regest: Johann [von Merlau], Abt von Fulda, verleiht Johann Kirstan, Pfarrer von Margretenhaun, für seine Verdienste die Vikarie oder den Altar der heiligen Märtyrer Johann und Paul in seiner Burg Neuhof (Nove Curie), über die dem Abt das Recht der Kollatur, der Provision, der Präsentation, der Investitur und alle anderen Rechte zustehen, und die durch den außerhalb Roms erfolgten Tod des Priesters Berthold Heyn vakant geworden war. Dazu investiert der Abt Johann Kirstan mit seinem Ring (per anulum nostrum) und überträgt alle zum Altar gehörenden Einkünfte. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers) Siegler: Johann [von Merlau], Abt von Fulda Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel Detailseite |
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HStAM, Urk. 75, 845 | Konrad [III. von Dhaun], Erzbischof von Mainz, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reichs in deutschen Landen, bekundet für sich, seine Nachfolger u... | 1432 - 1432 | Detailseite | ||||
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 845 Beschreibungsmodell: Urkunde Datierung: 1432 April 4 Originaldatierung: ... der geben ist zu Hoeste am Frytage nach dem Sontage als man singet... (Voll-) Regest: Konrad [III. von Dhaun], Erzbischof von Mainz, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reichs in deutschen Landen, bekundet für sich, seine Nachfolger und das Kapitel von Mainz, dass Johann [von Merlau], Abt von Fulda sowie der Konvent von Fulda ihm jährlich 302,5 Gulden als Zins für eine Pfandsumme schulden, für die die Städte Fulda und Hünfeld sowie Burg, Stadt und Amt Rockenstuhl und Geisa verpfändet sind. In Urkunden wurde vereinbart, dass diese Summe jeweils zur Hälfte am Tag Johannes des Täufers im Sommer [Juni 24] und zur Hälfte an Weihnachten [Dezember 25] gezahlt werden muss. Konrad belehnt Engelhard von Buchenau mit den 101,25 Gulden, die am nächsten Tag Johannes des Täufers [1432 Juni 24] fällig sind. Engelhard soll an Konrads Stelle von Johann 101,25 Gulden an diesem Termin erhalten. Sobald diese Summe bezahlt ist, verzichten Konrad und das Kapitel von Mainz auf Ansprüche auf diese Summe gegenüber Abt und Konvent von Fulda. Ausstellungsort: Hoechst. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers) Siegler: Konrad [III. von Dhaun], Erzbischof von Mainz Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel... Zusatzinformationen: Vgl. zum gleichen Rechtsinhalt Nr. 795, 814, 815, 820, 822, 825, 827,... Detailseite |
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HStAM, Urk. 75, 846 | Konrad [III. von Dhaun], Erzbischof von Mainz, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reichs in deutschen Landen, bekundet für sich, seine Nachfolger u... | 1432 - 1432 | Detailseite | ||||
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 846 Beschreibungsmodell: Urkunde Datierung: 1432 April 4 Originaldatierung: ... der geben ist zu Hoeste am Fritage nach dem Sontage als man in der... Alte Archivsignatur: 1432 April 4 a (Voll-) Regest: Konrad [III. von Dhaun], Erzbischof von Mainz, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reichs in deutschen Landen, bekundet für sich, seine Nachfolger und das Kapitel von Mainz, dass Johann [von Merlau], Abt von Fulda, sowie der Konvent von Fulda ihm jährlich 302,5 Gulden als Zins für eine Pfandsumme schulden, für die die Städte Fulda und Hünfeld sowie Burg, Stadt und Amt Rockenstuhl und Geisa verpfändet sind. In Urkunden wurde vereinbart, dass diese Summe jeweils zur Hälfte am Tag Johannes des Täufers [Juni 24] und zur Hälfte an Weihnachten [Dezember 25] gezahlt werden muss. Konrad bestätigt, dass Engelhard von Buchenau an Konrads Stelle von Johann 101,25 Gulden für die letzte Weihnachten [1431 Dezember 25] fällige Zahlung erhalten hat. Deshalb verzichten Konrad und das Kapitel von Mainz auf Ansprüche auf diese Summe gegenüber Abt und Konvent von Fulda. Ausstellungsort: Hoechst. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers) Siegler: Konrad [III. von Dhaun], Erzbischof von Mainz Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel... Zusatzinformationen: Vgl. zum gleichen Rechtsinhalt Nr. 795, 814, 815, 820, 822, 825, 827,... Detailseite |
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HStAM, Urk. 75, 847 | Konrad [III. von Dhaun], Erzbischof von Mainz, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reichs in deutschen Landen, bekundet für sich, seine Nachfolger u... | 1432 - 1432 | Detailseite | ||||
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 847 Beschreibungsmodell: Urkunde Datierung: 1432 April 8 Originaldatierung: ... der geben ist an Dinstag nach dem Suntag Judica anno Domini... (Voll-) Regest: Konrad [III. von Dhaun], Erzbischof von Mainz, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reichs in deutschen Landen, bekundet für sich, seine Nachfolger und das Kapitel von Mainz, dass Johann [von Merlau], Abt von Fulda sowie der Konvent von Fulda ihm jährlich 302,5 Gulden als Zins für eine Pfandsumme schulden, für die die Städte Fulda und Hünfeld sowie Burg, Stadt und Amt Rockenstuhl und Geisa verpfändet sind. In Urkunden wurde vereinbart, dass diese Summe jeweils zur Hälfte am Tag Johannes des Täufers im Sommer [Juni 24] und zur Hälfte an Weihnachten [Dezember 25] gezahlt werden muss. Konrad bestätigt, dass Hermann von Buchenau, Propst von Johannesberg bei Fulda, an Konrads Stelle von Johann 50 gute rheinische Gulden für die am letzten Weihnachten [1431 Dezember 25] fällige Zahlung erhalten hat. Deshalb verzichten Konrad und das Kapitel von Mainz auf Ansprüche auf diese Summe gegenüber Abt und Konvent von Fulda. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers) Siegler: Konrad [III. von Dhaun], Erzbischof von Mainz Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel... Zusatzinformationen: Vgl. zum gleichen Rechtsinhalt Nr. 795, 814, 815, 820, 822, 825, 827,... Detailseite |
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HStAM, Urk. 75, 848 | Manegold von Eberstein bekundet für sich und seine Erben, dass er von Johann [von Merlau], Abt von Fulda, Dekan Heinrich und dem Konvent von Fulda... | 1432 - 1432 | Detailseite | ||||
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 848 Beschreibungsmodell: Urkunde Datierung: [1432 April 28] (Voll-) Regest: Manegold von Eberstein bekundet für sich und seine Erben, dass er von... Siegler: [Manegold von Eberstein] Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt) Zusatzinformationen: Die Rahmenurkunde ist unvollständig. Nach der Datierung des Inserts... Zusatzinformationen: Die Urkunde ist durch zwei Einschnitte im Pergament ungültig gemacht... Detailseite |
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HStAM, Urk. 75, 849 | Gottschalk von Buchenau [der Jüngere], Sohn des Gottschalk, bekundet für sich und seine Erben, dass er Johann Großherre genannt Brummershausen, Ka... | 1432 - 1432 | Detailseite | ||||
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 849 Beschreibungsmodell: Urkunde Datierung: 1432 Juni 11 Originaldatierung: Gegeben nach Crists geburt viertzehenhundirt iare in dem tzwey und... (Voll-) Regest: Gottschalk von Buchenau [der Jüngere], Sohn des Gottschalk, bekundet für sich und seine Erben, dass er Johann Großherre genannt Brummershausen, Kanoniker (thumherre) in Rasdorf, einen Hof in Weingarten, der (Ußtrungkesgut) genannt wird, mit allem Zubehör zum Wiederkauf verkauft hat. Der Hof gehört zur Burg Haselstein, die Gottschalk von [Johann von Merlau], Abt von Fulda, verpfändet worden ist. Falls der Abt die Burg Haselstein einlösen sollte, bevor Gottschalk den Hof in Weingarten wieder eingelöst hat, soll Gottschalk den Hof zurückkaufen und mit der Burg übergeben. Sollte das nicht geschehen, soll die Pfandsumme des Hofs mit der Pfandsumme der Burg verrechnet werden; Abt und Kloster sollen dann den Hof selbst zurückkaufen. Der Propst von Rasdorf erhält von diesem Hof einen jährlichen Zins von einem Gulden für ein Schwein für das Gericht Rasdorf. Diesen Zins soll Johann Großherre an Stelle Gottschalks behalten, solange der Hof verpfändet ist. Der Propst soll den Zins von einem Schwein aus dem Gericht Haselstein an Gottschalk bezahlen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers) Siegler: Gottschalk von Buchenau der Jüngere Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel Zusatzinformationen: Vgl. hierzu mit ähnlichem Rechtsinhalt Nr. 840 und 843. Detailseite |
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HStAM, Urk. 75, 850 | Elisabeth (Lyese) Moris, Witwe des Friedrich (Fritz) Moris, bekundet für sich und ihre Erben, dass sie Johann [von Merlau], Abt von Fulda, und dem... | 1432 - 1432 | Detailseite | ||||
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 850 Beschreibungsmodell: Urkunde Datierung: 1432 August 10 Originaldatierung: Datum anno Domini millesimo quadringentesimo tricesimo secundo ipso die... (Voll-) Regest: Elisabeth (Lyese) Moris, Witwe des Friedrich (Fritz) Moris, bekundet für sich und ihre Erben, dass sie Johann [von Merlau], Abt von Fulda, und dem Kloster Fulda dauerhaft folgende Güter, die sie bisher besessen oder geerbt hat, verkauft hat: der gesamte Besitz in Wittges; ein Hof in Wittges mit Zubehör; ein Gut, das Matthias (Mathiß) Trappe bearbeitet; von diesem Gut ist ein jährlicher Zins von zwei Vierteln Roggen (korn) und zwei Vierteln Hafer, 30 Groschen, zwei Michaelshühnern, einer Gans und einem Fastnachtshuhn zu zahlen; ein Gut in Wittges, das Konrad (Cort) Lentschuech bearbeitet; von diesem Gut ist ein jährlicher Zins von einem Viertel Roggen, fünf Linmetz (lymaß) Hafer, 20 Groschen und zwei Michaelshühnern zu zahlen; ein Gut, das Heinrich Miwelant bearbeitet; von diesem Gut ist ein jährlicher Zins von einem Viertel Roggen, einem Linmetz Hafer, 20 Groschen und zwei Michaelshühnern zu zahlen; Schweinbach (Sweynbach) mit allem Zubehör; Wolferswinden (Wolffirswinden) mit allem Zubehör; Oberbernhards (daz Bernharts) hinter der Milseburg mit allem Zubehör; der gesamte Besitz im Gericht Bieberstein. Elisabeth versichert, alle potentiellen Ansprüche, die mit den verkauften Güter zusammenhängen zu befriedigen, ohne dass Abt und Kloster dafür aufkommen müssen. Für das Wachs der Seelgerätstiftung, die Elisabeth in der Pfarrkirche in Hofbieber für ihren verstorbenen Mann Friedrich von dem Gaden und den Gütern in Wittges eingerichtet hatte, kommt von nun an der Abt auf. Elisabeth verzichtet für sich und ihre Erben auf alle Ansprüche und Forderungen. Siegelankündigung. Auf Elisabeths Bitte besiegeln Berthold (Berld) von Mansbach, Friedrich (Fritsche) von (Sleistberg), Heinrich genannt (Steynckin) die Urkunde. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1432 Aug.10 1.... Siegler: Berthold von Mansbach, Friedrich von (Sleistberg), Heinrich genannt... Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, drei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel... Zusatzinformationen: Linmetz: hessisches Hohlmaß; ein Linmetz = 0,5 Scheffel = 4 Metzen,... Detailseite |
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HStAM, Urk. 75, 851 | Konrad [III. von Dhaun], Erzbischof von Mainz, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reichs in deutschen Landen, bekundet für sich, seine Nachfolger u... | 1432 - 1432 | Detailseite | ||||
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 851 Beschreibungsmodell: Urkunde Datierung: 1432 September 7 Originaldatierung: ... der geben ist zu Hoeste am Sontage unser lieben frauwen abent anno... (Voll-) Regest: Konrad [III. von Dhaun], Erzbischof von Mainz, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reichs in deutschen Landen, bekundet für sich, seine Nachfolger und das Kapitel von Mainz, dass Johann [von Merlau], Abt von Fulda, sowie der Konvent von Fulda ihm jährlich 302,5 Gulden als Zins für eine Pfandsumme schulden, für die die Städte Fulda und Hünfeld sowie Burg, Stadt und Amt Rockenstuhl und Geisa verpfändet sind. In Urkunden wurde vereinbart, dass diese Summe jeweils zur Hälfte am Tag Johannes des Täufers im Sommer [Juni 24] und zur Hälfte an Weihnachten [Dezember 25] gezahlt werden muss. Konrad bestätigt, dass Hermann von Buchenau, Propst von Johannesberg bei Fulda, an Konrads Stelle von Johann 50 gute rheinische Gulden für die am letzten Tag Johannes des Täufers [1432 Juni 24] fällige Zahlung erhalten hat. Deshalb verzichten Konrad und das Kapitel von Mainz auf Ansprüche an dieser Summe gegenüber Abt und Konvent von Fulda. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Höchst. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers) Siegler: Konrad [III. von Dhaun], Erzbischof von Mainz Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel Zusatzinformationen: Auf der Plica: (De mandato domini Maguntinum / Johannes Mentze de... Zusatzinformationen: Vgl. zum gleichen Rechtsinhalt Nr. 795, 814, 815, 820, 822, 825, 827,... Zusatzinformationen: Die Datierung anhand des Festtags (frauwen abent) ist nicht eindeutig.... Detailseite |
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HStAM, Urk. 75, 852 | Wetzel von Buchenau und sein Sohn Heinrich von Buchenau bekunden für sich und ihre Erben, dass sie Johann [von Merlau], Abt von Fulda, für 34 gute... | 1433 - 1433 | Detailseite | ||||
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 852 Beschreibungsmodell: Urkunde Datierung: 1433 Januar 17 Originaldatierung: Datum anno Domini millesimo quadringentesimo tricesimo tertio ipso die... (Voll-) Regest: Wetzel von Buchenau und sein Sohn Heinrich von Buchenau bekunden für sich und ihre Erben, dass sie Johann [von Merlau], Abt von Fulda, für 34 gute, gängige, gewichtige rheinische Gulden ihr Gut in Wölf (Wuelpffe) unter Fürsteneck mit allem Zubehör verpfändet haben. Das Gut hat vorher Johann (Hans) Husin besessen und bearbeitet. Die von Buchenau besitzen ein jederzeitiges Rückkaufrecht. Der Rückkauf muss einen Monat vor Kathedra Petri [Februar 22] angekündigt werden. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2) Siegler: Wetzel von Buchenau, Heinrich von Buchenau Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel Detailseite |
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HStAM, Urk. 75, 853 | Johann von Isenburg, Herr von Büdingen, bekundet, dass Konrad [III. von Dhaun], Erzbischof von Mainz, dem verstorbenen Rorich von Eisenbach und de... | 1433 - 1433 | Detailseite | ||||
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 853 Beschreibungsmodell: Urkunde Datierung: 1433 Januar 22 Originaldatierung: ... der geben ist uff sant Vincencien tag anno Domini... (Voll-) Regest: Johann von Isenburg, Herr von Büdingen, bekundet, dass Konrad [III. von Dhaun], Erzbischof von Mainz, dem verstorbenen Rorich von Eisenbach und dessen Ehefrau Margarete (Grete) eine jährliche Rente [in nicht genannter Höhe mit einem Kaufwert] von 5000 Gulden schuldet. Bisher hatte Konrad den jetzt verstorbenen Grafen Thomas von Rieneck in diesem Geschäft als Bürgen (gysel) gestellt. Nach Thomas Tod übernimmt Johann auf Bitten Konrads diese Aufgabe. Er gelobt an Eides statt, alle Aufgaben als Geisel zu erfüllen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers) Siegler: Johann von Isenburg, Herr von Büdingen Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel... Detailseite |
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HStAM, Urk. 75, 854 | Konrad [III. von Dhaun], Erzbischof von Mainz, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reichs in deutschen Landen, bekundet für sich, seine Nachfolger u... | 1433 - 1433 | Detailseite | ||||
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 854 Beschreibungsmodell: Urkunde Datierung: 1433 März 26 Originaldatierung: ... der gegeben ist zu Heiligenstat an Donrstage nach unser frauwen... (Voll-) Regest: Konrad [III. von Dhaun], Erzbischof von Mainz, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reichs in deutschen Landen, bekundet für sich, seine Nachfolger und das Kapitel von Mainz, dass Johann [von Merlau], Abt von Fulda, sowie der Konvent von Fulda ihm jährlich 302,5 Gulden als Zins für eine Pfandsumme schulden, für die die Städte Fulda und Hünfeld sowie Burg, Stadt und Amt Rockenstuhl und Geisa verpfändet sind. In Urkunden wurde vereinbart, dass diese Summe jeweils zur Hälfte am Tag Johannes des Täufers [Juni 24] und zur Hälfte an Weihnachten [Dezember 25] gezahlt werden muss. Konrad bestätigt, dass Hermann von Buchenau, Propst von Johannesberg bei Fulda, an Konrads Stelle von Johann 50 Gulden für die letzte Weihnachten [1432 Dezember 25] fällige Zahlung erhalten hat. Deshalb verzichten Konrad und das Kapitel von Mainz auf Ansprüche auf diese Summe gegenüber Abt und Konvent von Fulda. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Heiligenstadt. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers) Siegler: Konrad [III. von Dhaun], Erzbischof von Mainz Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel... Zusatzinformationen: Vgl. zum gleichen Rechtsinhalt Nr. 795, 814, 815, 820, 822, 825, 827,... Detailseite |
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HStAM, Urk. 75, 855 | Papst Eugen IV. erlässt im Anschluss an seine Vorgänger Urban IV. und Martin V. Bestimmungen über das Fest Corpus Christi [Fronleichnam]. Gemäß Ur... | 1433 - 1433 | Detailseite | ||||
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 855 Beschreibungsmodell: Urkunde Datierung: 1433 Mai 26 Originaldatierung: Datum Rome apud sanctum Petrum anno incarnationis Dominice... (Voll-) Regest: Papst Eugen IV. erlässt im Anschluss an seine Vorgänger Urban IV. und... Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament (Fehlstellen mit Textverlust), mit Seidenschnur... Zusatzinformationen: Links oben auf der Plica: (de Curia). Zusatzinformationen: Links auf der Plica: (Io[hannes] de Nursia). Detailseite |
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HStAM, Urk. 75, 856 | Rorich von Buchenau bekundet für sich, seine Ehefrau Katharina und ihre Erben, dass er seinen Hof in Ufhausen, der einst den von Romrod gehörte un... | 1433 - 1433 | Detailseite | ||||
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 856 Beschreibungsmodell: Urkunde Datierung: 1433 Juli 14 Originaldatierung: Datum anno Domini millesimo quadringentesimo tricesimo tertio off... (Voll-) Regest: Rorich von Buchenau bekundet für sich, seine Ehefrau Katharina und ihre Erben, dass er seinen Hof in Ufhausen, der einst den von Romrod gehörte und von Walter Hopfuff bewirtschaftet wurde, mit allem Zubehör für 100 gute, gewichtige rheinische Gulden an Johann [von Merlau], Abt von Fulda, und das Kloster Fulda zum Wiederkauf verkauft hat. Mit Zustimmung seines Bruders Heinrich hat Rorich auch noch einen Zins von vier Pfund aus der Stadt Geisa, der einst von einem Kloster in Fulda [eine Propstei Fuldas oder das Kloster Fulda selbst?] an Rorichs Eltern verpfändet wurde, an Abt und Kloster zum Wiederkauf verkauft. Weder Rorich noch ein Mitglied seiner Familie soll gegen die Nutzung der Güter durch den Abt Einspruch erheben. Rorich wird vom Abt ein jederzeitiges Rückkaufrecht für 100 Gulden jeweils bis zu Kathedra Petri [Februar 22] zugestanden. Der Rückkauf muss einen Monat im Voraus angekündigt werden. Der Abt kann den Zins aus Geisa jederzeit mit einem anderen Zins für 20 Gulden ablösen. Der Rückkaufwert des Hofes wird auf 80 Gulden festgesetzt. Heinrich von Buchenau bekundet seine Zustimmung zu der Vereinbarung und versichert, diese einzuhalten. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2) Siegler: Rorich von Buchenau, Heinrich von Buchenau Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel... Detailseite |
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HStAM, Urk. 75, 857 | Konrad [III. von Dhaun], Erzbischof von Mainz, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reichs in deutschen Landen, bekundet für sich, seine Nachfolger u... | 1433 - 1433 | Detailseite | ||||
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 857 Beschreibungsmodell: Urkunde Datierung: 1433 Juli 24 Originaldatierung: ... der geben ist zu Eltevil an sant Jacobs des heiligen aposteln... (Voll-) Regest: Konrad [III. von Dhaun], Erzbischof von Mainz, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reichs in deutschen Landen, bekundet für sich, seine Nachfolger und das Kapitel von Mainz, dass Johann [von Merlau], Abt von Fulda, sowie der Konvent von Fulda ihm jährlich 302,5 Gulden als Zins für eine Pfandsumme schulden, für die die Städte Fulda und Hünfeld sowie Burg, Stadt und Amt Rockenstuhl und Geisa verpfändet sind. In Urkunden wurde vereinbart, dass diese Summe jeweils zur Hälfte am Tag Johannes des Täufers [Juni 24] und zur Hälfte an Weihnachten [Dezember 25] gezahlt werden muss. Konrad bestätigt, dass Hermann von Buchenau, Propst von Johannesberg bei Fulda, an Konrads Stelle von Johann 50 gute rheinische Gulden für die am letzten Tag Johannes des Täufers [1433 Juni 24] fällige Zahlung erhalten hat. Deshalb verzichten Konrad und das Kapitel von Mainz auf Ansprüche auf diese Summe gegenüber Abt und Konvent von Fulda. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Eltville. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers) Siegler: Konrad [III. von Dhaun], Erzbischof von Mainz Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel... Zusatzinformationen: Vgl. zum gleichen Rechtsinhalt Nr. 795, 814, 815, 820, 822, 825, 827,... Detailseite |
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HStAM, Urk. 75, 858 | Konrad [III. von Dhaun], Erzbischof von Mainz, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reichs in deutschen Landen, bekundet für sich, seine Nachfolger u... | 1433 - 1433 | Detailseite | ||||
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 858 Beschreibungsmodell: Urkunde Datierung: 1433 August 21 Originaldatierung: ... der geben ist zu Laynstein am Fritage nach unser lieben frauwen... (Voll-) Regest: Konrad [III. von Dhaun], Erzbischof von Mainz, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reichs in deutschen Landen, bekundet für sich, seine Nachfolger und das Kapitel von Mainz, dass ihm und dem Kapitel von Mainz für die Verpfändung der Städte und Burgen Fulda, Hünfeld, Geisa und Rockenstuhl 302,5 Gulden zustehen. In Urkunden wurde vereinbart, dass von dieser Summe 151 Gulden und drei Tournosen am Tag Johannes des Täufers [Juni 24] und 151 Gulden und drei Tournosen an Weihnachten [Dezember 25] gezahlt werden müssen. Konrad bestätigt, dass er von Johann [von Merlau], Abt von Fulda, 101 Gulden und drei Tournosen für die am letzten Tag Johannes des Täufers [1433 Juni 24] fällige Zahlung erhalten hat. Deshalb verzichten Konrad und das Kapitel von Mainz auf Ansprüche auf diese Summe gegenüber Abt und Konvent von Fulda. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Lahnstein. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers) Siegler: Konrad [III. von Dhaun], Erzbischof von Mainz Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel Zusatzinformationen: Vgl. zum gleichen Rechtsinhalt Nr. 795, 814, 815, 820, 822, 825, 827,... Detailseite |
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