Identifikation (Urkunde)
Datierung
1431 Mai 25
Originaldatierung
Datum anno Domini millesimo quadringentesimo tricesimoprimo ipsa die Urbani pape etcetera
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Gottschalk von Buchenau der Jüngere bekundet für sich, seine Ehefrau Anna und alle seine Erben, dass er seinem Schwiegervater (swehere) Heinrich von Merlau einen Hof in Weyhers (Wiehers) im Gericht Haselstein für 110 gute rheinische Gulden verpfändet hat. Das Gericht Haselstein ist Gottschalk von [Johann von Merlau], Abt von Fulda, und dem Kloster Fulda verpfändet worden. Falls das Kloster Fulda das Gericht Haselstein einlösen sollte, bevor Gottschalk den Hof in Weyhers wieder eingelöst hat, sollen die 110 Gulden mit der Einlösesumme verrechnet werden. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler
Gottschalk von Buchenau der Jüngere
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (beschädigt)
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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