Identifikation (Urkunde)
Datierung
1432 April 8
Originaldatierung
... der geben ist an Dinstag nach dem Suntag Judica anno Domini millesimoquadringentesimotricesimosecundo
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Konrad [III. von Dhaun], Erzbischof von Mainz, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reichs in deutschen Landen, bekundet für sich, seine Nachfolger und das Kapitel von Mainz, dass Johann [von Merlau], Abt von Fulda sowie der Konvent von Fulda ihm jährlich 302,5 Gulden als Zins für eine Pfandsumme schulden, für die die Städte Fulda und Hünfeld sowie Burg, Stadt und Amt Rockenstuhl und Geisa verpfändet sind. In Urkunden wurde vereinbart, dass diese Summe jeweils zur Hälfte am Tag Johannes des Täufers im Sommer [Juni 24] und zur Hälfte an Weihnachten [Dezember 25] gezahlt werden muss. Konrad bestätigt, dass Hermann von Buchenau, Propst von Johannesberg bei Fulda, an Konrads Stelle von Johann 50 gute rheinische Gulden für die am letzten Weihnachten [1431 Dezember 25] fällige Zahlung erhalten hat. Deshalb verzichten Konrad und das Kapitel von Mainz auf Ansprüche auf diese Summe gegenüber Abt und Konvent von Fulda. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler
Konrad [III. von Dhaun], Erzbischof von Mainz
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (stark beschädigt)
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Vgl. zum gleichen Rechtsinhalt Nr. 795, 814, 815, 820, 822, 825, 827, 830, 831, 834, 835, 836, 837, 839, 841, 842, 845 und 846.
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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