HStAM Bestand Urk. 75

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]

Laufzeit 

751-1837

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Urk. 76 Fulda, Lehenreverse [ehemals Urk. R I b]; Urk. 77 Fulda, Klöster [ehemals Urk. R II]; Urk. 78 Fulda, Kirchen, Hospitäler usw. [ehemals Urk. R III-IV]; Urk. 79 Fulda, Gerichte, Orte usw. [ehemals Urk. R V-VIII]; Urk. 80 Fulda, Adelsarchive [ehemals Urk. R IX]

Bestände 90-96

Bestand 90 b: Staatsverträge und Grenzrezesse (15.) 16.-19. Jh.

Kopiare: K 424-446, K 455-485b

Protokolle Fulda A-C

Rechnungen II / III Fulda

Kat. I-II Fulda

Landesbibliothek Fulda

Staatsarchive Darmstadt, München und Würzburg, Dresden und Weimar

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

Am 12. März 744 gründete der Missionar Sturmi im Auftrag Bonifatius' zusammen mit sieben Mönchen ausgehend von der Einsiedelei Hersfeld an einem 'Eihloha' (Eichenwald) genannten Ort in der Buchonia (Buchenwald) ein Kloster. Zwei Monate später stattete Bonifatius dieser Neugründung, die nach dem Fluss Fulda benannt wurde, einen Besuch ab. Die Gründung stand im Zusammenhang mit den kirchenorganisatorischen Maßnahmen des Bonifatius, die unter anderem eine Einteilung des Herzogtums Bayern in vier Diözesen (738/39) sowie die Einrichtung von drei neuen Bistümern im mitteldeutschen Bereich (741 oder 742) vorsah. Büraburg bei Fritzlar war für das Gebiet Hessens zuständig, Erfurt für Thüringen und Würzburg für Mainfranken. Ursprünglich sollte eine Kirchenprovinz mit Köln als Metropole und Bonifatius als Erzbischof etabliert werden. Dies scheiterte aber am Widerspruch des fränkischen Episkopats. Fulda war von Bonifatius als das geistliche Zentrum dieser Kirchenprovinz geplant, in dem er seine Vorstellungen vom Klosterleben verwirklichen wollte. Bonifatius hatte vorgesehen, Fulda als Bischofskloster, Rückzugsort und Grablege zu nutzen. Das Kloster nahm die Regel des heiligen Benedikt an und orientierte sich am Vorbild des benediktinischen Mutterklosters Montecassino, das Sturmi 747 besuchte. Wenig später erfolgte auf Betreiben Bonifatius´ die Aufnahme des Klosters in die Bruderschaft von Montecassino. Nach dem Märtyrertod Bonifatius' im friesischen Dokkum kamen seine Reliquien nach Fulda.
Bonifatius nutzte seinen engen Kontakt zu den karolingischen Hausmeiern, um für eine reiche Begüterung Fuldas zu sorgen. Im März 743 überschrieb Karlmann ihm das Königsgut in der 'Eihloha'; zahlreiche Adelige des Grabfeldes folgten auf Drängen Karl-manns diesem Beispiel. Dadurch bildete sich ein geschlossener Rechtsbezirk um das Hauptkloster. Anfänglich musste Fulda sich der Bedrohung durch die Sachsen erwehren. Sturmi selbst verteidigte die Eresburg 778 und starb kurz darauf. Die kirchliche und wirtschaftliche Erschließung des Umlands erfolgte durch Fulda, worauf heute noch die Ortsnamenendungen -kirchen, -zell, -rode, -wald hinweisen.
Die enge Bindung Bonifatius´ an Rom übertrug sich auf Fulda. Bonifatius, der seit 738 päpstlicher Stellvertreter war, erreichte 751 für Fulda die Exemtion. Nach dem oberitalienischen Kloster Bobbio war Fulda somit das zweite Kloster im fränkischen Reich, das über ein solches Vorrecht verfügte (Kopie des Privilegs aus dem 10. Jahrhundert im Bestand Urk. 75, Nr. 1). In den folgenden Jahrhunderten erlangte Fulda weitere Rechte aus Rom. Der Abt von Fulda erhielt 969 den Vorrang vor allen anderen Äbten des Reichs (Urk. 75, Nr. 74). 994 folgte die Erlaubnis, bei der Messe die liturgischen Gewänder des Bischofs zu tragen (Dalmatika, Sandalen) (Urk. 75, Nr. 82). Seit 999 wurde die Konsekration des Abts nur durch den Papst vorgenommen. Rechtsverfahren gegen den Abt konnten nur in Rom vor Gericht verhandelt werden. Der Abt erhielt das Appellationsrecht am Heiligen Stuhl (Urk. 75, Nr. 83). Im Jahr 1133 erfolgte die Verleihung der Bischofsinsignien an den Fuldaer Abt (Urk. 75, Nr. 122). Die Fuldaer Äbte nahmen aufgrund dieser zahlreichen Privilegien den ersten Rang unter allen deutschen Äbten ein.
Die Exemtion Fuldas bewahrte das Kloster nicht vor dem Konflikt mit dem Erzbistum Mainz und dessen Suffragan Würzburg um die Jurisdiktion. Im 8. Jahrhundert konnten die Ansprüche Würzburgs noch abgewehrt werden. Ab dem 11. Jahrhundert gehörte Fulda allerdings zur Diözese Würzburg; seine Mönche unterlagen jedoch nicht der Jurisdiktion Würzburgs. Klosterbesitzungen Fuldas waren der jeweiligen Diözese unterstellt, in der die Güter lagen. Im Zug der Gegenreformation bemühte Fulda sich, die Exemtion von Würzburg zu erreichen, aber erst am 5. Oktober 1752 erhob Papst Benedikt XIV. Fulda zum Bistum (Urk. 75, Nr. 2296). Der Abt war damit zugleich Bischof, das Ordenskapitel gleichzeitig Kathedralkapitel.
Die Exemtion Fuldas hatte nicht nur eine enge Bindung an das Papsttum zur Folge. Im Streit um die Herrschaft über Fulda zwischen dem Mainzer Erzbischof Lull und dem Fuldaer Abt Sturmi entschied König Pippin sich für Sturmi; das Exemtionsprivileg fand erstmals Anwendung. Durch das königliche Eingreifen wurde Fulda zum königlichen Eigenkloster und zur Reichsabtei. Damit verbunden war die freie Abtswahl, weltliche und geistliche Immunität sowie Reichsunmittelbarkeit; das Kloster war nur dem König unterstellt. Dafür war Fulda im Gegenzug zum Königsdienst (servitium regis) verpflichtet. Das Kloster musste für den König Truppen abstellen, Abgaben leisten sowie seiner Memorialfunktion in Form von Gebeten für König und Reich nachkommen. Bis zum Anfang des 14. Jahrhunderts beherbergte man den König mehr als 50 Mal in Fulda. Auch der erste nichtkarolingische König fand seine letzte Ruhestätte in Fulda: Konrad I. liegt in Fulda begraben, wobei seine Grabstelle heute unbekannt ist. Im Lauf seiner Geschichte war Fulda immer königstreu. Im Rahmen der Beilegung des Investiturstreits durch das Wormser Konkordat wurde der Fuldaer Abt zum Lehnsmann des Königs. Besonders eng gestaltete sich diese Bindung zum staufischen Königshaus. Im Spätmittelalter hingegen ließ der politische Einfluss Fuldas nach; der Abt war zwar seit der Goldenen Bulle Karls IV. 1356 Erzkanzler der Kaiserin (Urk. 75, Nr. 417), doch war dies nicht mehr als ein Ehrentitel ohne politisches Gewicht. Die enge Bindung an das Königtum wurde in späteren Zeiten zunehmend zur wirtschaftlichen Belastung.
Auch die Nachfolger Karls des Großen beschenkten Fulda reich. Durch die Bonifatiusreliquien wurde Fulda zu einem wichtigen Pilgerort, der mit zahlreichen Güterschenkungen bedacht wurde. Die Schenkungen reichten von den Alpen bis zu den friesischen Inseln und von der Grenze des westfränkischen Reich bis an den Rand des slawischen Siedlungsraums. Da Fulda hauptsächlich über Streubesitz verfügte, der einen hohen Verwaltungsaufwand erforderte, bediente man sich der besseren Übersichtlichkeit wegen der Hilfe von Kartularen, Urkundenabschriften in Buchform.
Eine steigende Zahl von Klostereintritten erforderte bereits Anfang des 9. Jahrhunderts während der Regierung der Äbte Baugulf und Ratger Erweiterungsbauten. Die Ratger-Basilika war zum damaligen Zeitpunkt die größte Kirche nördlich der Alpen. Ihr Vorbild hatte sie in Alt-Sankt Peter in Rom. Im Zusammenhang mit der Weihe 819 erfolgte die Umbettung der Bonifatiusreliquien in die neue Kirche. In den Jahren 820-822 entstand neben dieser Kirche die in Teilen heute noch erhaltene Michaelskirche als Totenkirche. Reichsweite Bedeutung erlangte Fulda als eines der Zentren der karolingischen Renaissance. Der berühmteste Lehrer der Fuldaer Klosterschule war Hrabanus Maurus.
Im 12. Jahrhundert kam es immer wieder zu Konflikten zwischen Abt und Konvent, aber auch innerhalb des Konvents. Dies hatte die Gütertrennung von Abt und Konvent zur Folge. Ebenfalls im 12. Jahrhundert wurde der Codex Eberhardi erstellt, eine Sammlung von Urkundenabschriften, die zahlreiche Fälschungen zugunsten der Abtei enthält. Nicht nur Konflikte des Abts mit dem Konvent, auch die zunehmenden Auseinandersetzungen mit den eigenen Ministerialen erschwerten die Versuche des Abts, den Klosterbesitz zu konzentrieren und einheitlich zu verwalten. Immer wieder versuchten Ministeriale, sich Klosterbesitz anzueignen; dies gipfelte 1271 in der Ermordung des Abts Bertho II. Zwar gelang es Abt Heinrich von Hohenberg 1344, die Schirmvogtei Ziegenhain zu erwerben (Urk. 75, Nr. 354); das Entstehen der Landstände (Kapitel, Adel und Städte) als zusätzlicher Machtfaktor in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts konnten seine Nachfolger nicht verhindern. Zu dieser Entwicklung trug auch das Entstehen von Städten im Herrschaftsgebiet Fuldas bei. Neben Fulda erhielten Hammelburg, Brückenau und Lauterbach im 13. Jahrhundert Stadtrechte, Gersfeld, Hünfeld und andere Minderstädte folgten im 14. Jahrhundert. Die alten Statuten des Stifts Fulda von 1395 und die Statuten von 1410 bildeten dann bis zum 17., teilweise bis zum 18. Jahrhundert als 'Staatsgrundgesetz' die Verfassung des Fuldaer Territoriums. In den Landständen übernahm das Fuldaer Kapitel die Führung. Durch das Ausscheiden der buchischen Ritterschaft aus den Landständen, die 1656 reichsunmittelbar wurden, war das Kapitel der einzige Landstand. Die Misswirtschaft der Äbte führte zu Zerwürfnissen mit den Landständen. Die immer größeren Schulden hatten Verpfändungen von Besitzungen zur Folge. Gleichzeitig versuchten die Landgrafen von Hessen, ihren Einfluss auf Kosten der Klöster Fulda und Hersfeld auszuweiten.
Die Reformation fand bei den buchischen Rittern und der Stadt Fulda viele Anhänger. Religiöse und soziale Spannungen waren die Ursache eines Aufstands der Fuldaer Bürger und buchischer Bauern im Jahr 1525, den Landgraf Philipp von Hessen niederschlagen ließ. Abt Philipp Georg Schenck zu Schweinsberg (1541-1550) scheiterte mit dem Versuch, einen 'humanistischen Reformkatholizismus' in Fulda zu verwirklichen. So rief Abt Balthasar von Dernbach 1571 die Jesuiten nach Fulda, die dort 1573 ein Kolleg errichteten und die Rekatholisierung des Klosters betrieben.
Nach den Wirren des 30jährigen Kriegs, in dem Landgraf Wilhelm V. von Hessen Fulda zwei Jahre besetzt hielt, blühte das Kloster in der Barockzeit abermals auf. Abt Adalbert von Schleifras (1700-1714) veranlasste den Neubau der Stiftskirche durch Johann Dientzenhofer. Die Kirchweihe erfolgte 1714, zwei Jahre später begann man mit dem Neubau des Abtsschlosses. Fulda wurde zur barocken Residenzstadt, der politische Einfluss blieb aber gering. Daran änderte auch die Universitätsgründung 1734 unter Abt Adolf von Dalberg (1726-1737) nichts.
Im Zusammenhang mit der Säkularisation erhofften sich die Landgrafen von Hessen-Kassel auf Kosten von Fulda eine Landverbindung zu ihrer Grafschaft Hanau-Münzenberg. Aber durch den Reichsdeputationshauptschluss kam Fulda an Oranien-Nassau und stand darauf kurzzeitig unter französischer Verwaltung. Danach gehörte es vorübergehend zum Großherzogtum Frankfurt und zu Preußen, um 1816 schließlich doch an Kurhessen zu fallen, allerdings ohne die Ämter Hammelburg, Brückenau, Weyhers und Geisa, die Bayern zugeschlagen wurden. Das so genannte Großherzogtum Fulda wurde mit Hessen-Kassel vereinigt. Das Bistum Fulda wurde nach dem Tod des Fürstbischofs Adalbert von Harstall 1814 nicht wiederbesetzt und 1821 der neu errichteten Oberrheinischen Kirchenprovinz zugeteilt.
An Stelle des Fuldaer Klosterarchivs wurde 1816 ein hessisches Regierungsarchiv in Fulda eingerichtet. Das Regierungsarchiv unterstand der kurfürstlichen Provinzialregierung und wurde durch den Direktor der Landesbibliothek Fulda verwaltet. 1872 wurde dieses Regierungsarchiv in das neu gegründete Preußische Staatsarchiv Marburg unter der Leitung von Gustav Könnecke überführt.
In den Jahren 2007-2016 wurden die einzelnen Urkundenüberlieferungen vereinzelt und umverpackt, die Siegel wurden mit Siegeltaschen versehen und die Signaturen wurden auf Numerus Currens umgestellt.

Enthält 

Der ehemalige Bestand R I a enthält die Hauptmasse der Privilegien und der sich auf das Territorium beziehenden Urkunden der Reichsabtei Fulda (außer den im 19. Jh. nach territorialer Pertinenz an Bayern, Hessen-Darmstadt und Sachsen/Thüringen abgegebenen Urkunden). Es handelt sich hierbei aufgrund des Alters, der Überlieferungsdichte und der europäischen Dimensionen um einen der wichtigsten Bestände im deutschsprachigen Raum. Die Reichsabtei Fulda war wegen ihrer kirchen- und reichspolitischen Bedeutung eine der bedeutendsten Abteien im heiligen römischen Reich. Der Bestand umfasst insgesamt 2439 Einzelstücke, darunter die älteste Pergamenturkunde im deutschsprachigen Kulturkreis aus dem Jahr 760 sowie 17 Abtswahlprivilegien. Hinzukommen zahlreiche päpstliche Privilegien, die im Lauf der Jahrhunderte immer wieder bestätigt wurden. Auch aus der Zeit der Reformation und Gegenreformation liegt eine breite Überlieferung vor. Zudem finden sich viele Belege für die Beziehungen zu den hessischen und thüringischen Territorialherren bis zur Säkularisierung und Mediatisierung zu Beginn des 19. Jahrhunderts.

Literatur 

Thomas Franke, Studien zur Geschichte der Fuldaer Äbte im 11. und frühen 12. Jahrhundert, in: Archiv für Diplomatik 33 (1987), S. 55-238.

Germania Benedictina, Bd. VII: Die benediktinischen Mönchs- und Nonnenklöster in Hessen. In Verbindung mit Regina Elisabeth Schwerdtfeger bearbeitet von Friedhelm Jürgensmeier und Franziskus Büll, München 2004, S. 213-511.

Walter Heinemeyer, 1250 Jahre Fulda, in: Walter Heinemeyer, Berthold Jäger (Hg.): Fulda in seiner Geschichte. Landschaft, Reichsabtei, Stadt, Fulda 1995 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen Bd. 57), S. 9-24.

Anneliese Hofemann, Studien zur Entwicklung des Territoriums der Reichsabtei Fulda und seiner Ämter. Mit einem Atlas von 3 Karten-Blättern, Marburg 1958 (Schriften des Hessischen Landesamts für Geschichtliche Landeskunde 25).

Ulrich Hussong, Die Reichsabtei Fulda im frühen und hohen Mittelalter. Mit einem Ausblick auf das späte Mittelalter, in: Walter Heinemeyer, Berthold Jäger (Hg.): Fulda in seiner Geschichte. Landschaft, Reichsabtei, Stadt, Fulda 1995 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen Bd. 57), S. 89-180.

Ulrich Hussong, Studien zur Geschichte der Reichsabtei Fulda bis zur Jahrtausendwende, Erster Teil, in: Archiv für Diplomatik 31 (1985), S. 1-225; Zweiter Teil, in: Archiv für Diplomatik 32 (1986), S. 129-304.

Josef Leinweber, Die Fuldaer Äbte und Bischöfe, Frankfurt am Main 1989.

Urkundenbuch des Klosters Fulda, Band 1: Die Zeit der Äbte Sturmi und Baugulf, bearbeitet von Edmund Ernst Stengel, Marburg 1958 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen und Waldeck Bd. 10).

s. a. weiterführende Literaturliste

Findmittel 

Arcinsys-Datenbank

Orts- und Personenindex zu den neu verzeichneten Urkunden:
Repertorien des Hessischen Staatsarchivs Marburg. Urkunden 75 - Reichsabtei Fulda, Stiftisches Archiv. Orts- und Personenindex, hg. von Andreas Hedwig, bearb. von Sebastian Zwies, Marburg 2011 (Signatur: R 1808).

Repertorium Reichsabtei Fulda, Stiftsarchiv, Allgemeine Abteilung, Verzeichnis 1, angelegt 1893, handschriftlich, 3 Bände (Signatur: R 1809-1811).
Repertorium Reichsabtei Fulda, Stiftsarchiv, Allgemeine Abteilung, Verzeichnis 2, angelegt 1798, handschriftlich, 1 Band (Signatur: R 2020).
Repertorium Reichsabtei Fulda, Orte (Verzeichnis der Fuldaer Urkunden, nach Orten geordnet), angelegt bald nach 1802, handschriftlich, 2 Bände (Signatur: R 1817-1818).

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang 

2457 Urkunden

Filmkopien 

Die Urkunden sind als Mikrofiches verfügbar.

Benutzung 

Die Urkunden sind als Digitalisate in Arcinsys verfügbar.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Die Editionsgrundlagen finden Sie hier.

Eine Liste der Äbte und Bischöfe des Klosters Fulda finden Sie hier.