Identifikation (Urkunde)
Datierung
1431 April 23
Originaldatierung
... der geben ist zu Bingen am Montage nach dem Sontage Jubilate anno Domini millesimoquadringentesimotricesimoprimo
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Konrad [III. von Dhaun], Erzbischof von Mainz, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reichs in deutschen Landen, bekundet für sich, seine Nachfolger und das Kapitel von Mainz, dass Johann [von Merlau], Abt von Fulda sowie das Kloster und der Konvent von Fulda ihm jährlich 302,5 Gulden als Zins für eine Pfandsumme schulden, für die die Städte Fulda und Hünfeld sowie Burg, Stadt und Amt Rockenstuhl und Geisa verpfändet sind. In Urkunden wurde vereinbart, dass diese Summe jeweils zur Hälfte am Tag Johannes des Täufers im Sommer [Juni 24] und zur Hälfte an Weihnachten [Dezember 25] gezahlt werden muss. Konrad bestätigt, dass Hermann von Buchenau, Propst von Johannesberg bei Fulda, an Konrads Stelle von Johann 50 Gulden für die am letzten Weihnachten [1430 Dezember 25] fällige Zahlung erhalten hat. Konrad und das Kapitel von Mainz verzichten auf Ansprüche auf diese Summe gegenüber Abt und Konvent von Fulda. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Bingen. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler
Konrad [III. von Dhaun], Erzbischof von Mainz
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (beschädigt)
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Vgl. zum gleichen Rechtsinhalt Nr. 795, 814, 815, 820, 822, 825, 827, 830, 831, 834, 835, 836 und 837.
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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