HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 839

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1431 April 23

Originaldatierung 

... der geben ist zu Bingen am Montage nach dem Sontage Jubilate anno Domini millesimoquadringentesimotricesimoprimo

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Konrad [III. von Dhaun], Erzbischof von Mainz, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reichs in deutschen Landen, bekundet für sich, seine Nachfolger und das Kapitel von Mainz, dass Johann [von Merlau], Abt von Fulda sowie das Kloster und der Konvent von Fulda ihm jährlich 302,5 Gulden als Zins für eine Pfandsumme schulden, für die die Städte Fulda und Hünfeld sowie Burg, Stadt und Amt Rockenstuhl und Geisa verpfändet sind. In Urkunden wurde vereinbart, dass diese Summe jeweils zur Hälfte am Tag Johannes des Täufers im Sommer [Juni 24] und zur Hälfte an Weihnachten [Dezember 25] gezahlt werden muss. Konrad bestätigt, dass Hermann von Buchenau, Propst von Johannesberg bei Fulda, an Konrads Stelle von Johann 50 Gulden für die am letzten Weihnachten [1430 Dezember 25] fällige Zahlung erhalten hat. Konrad und das Kapitel von Mainz verzichten auf Ansprüche auf diese Summe gegenüber Abt und Konvent von Fulda. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Bingen. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)

Siegler 

Konrad [III. von Dhaun], Erzbischof von Mainz

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (beschädigt)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Vgl. zum gleichen Rechtsinhalt Nr. 795, 814, 815, 820, 822, 825, 827, 830, 831, 834, 835, 836 und 837.

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
Detailseite Original Original