HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 856

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1433 Juli 14

Originaldatierung 

Datum anno Domini millesimo quadringentesimo tricesimo tertio off Dinstag nach Kyliani et sociorum eius

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Rorich von Buchenau bekundet für sich, seine Ehefrau Katharina und ihre Erben, dass er seinen Hof in Ufhausen, der einst den von Romrod gehörte und von Walter Hopfuff bewirtschaftet wurde, mit allem Zubehör für 100 gute, gewichtige rheinische Gulden an Johann [von Merlau], Abt von Fulda, und das Kloster Fulda zum Wiederkauf verkauft hat. Mit Zustimmung seines Bruders Heinrich hat Rorich auch noch einen Zins von vier Pfund aus der Stadt Geisa, der einst von einem Kloster in Fulda [eine Propstei Fuldas oder das Kloster Fulda selbst?] an Rorichs Eltern verpfändet wurde, an Abt und Kloster zum Wiederkauf verkauft. Weder Rorich noch ein Mitglied seiner Familie soll gegen die Nutzung der Güter durch den Abt Einspruch erheben. Rorich wird vom Abt ein jederzeitiges Rückkaufrecht für 100 Gulden jeweils bis zu Kathedra Petri [Februar 22] zugestanden. Der Rückkauf muss einen Monat im Voraus angekündigt werden. Der Abt kann den Zins aus Geisa jederzeit mit einem anderen Zins für 20 Gulden ablösen. Der Rückkaufwert des Hofes wird auf 80 Gulden festgesetzt. Heinrich von Buchenau bekundet seine Zustimmung zu der Vereinbarung und versichert, diese einzuhalten. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)

Siegler 

Rorich von Buchenau, Heinrich von Buchenau

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (auf Siegel Nr. 2 ist ein Stück Papier aufgedrückt)

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
Detailseite Original Original