Identifikation (Urkunde)
Datierung
1433 August 21
Originaldatierung
... der geben ist zu Laynstein am Fritage nach unser lieben frauwen tage assumpcionis anno Domini millesimo quadringentesimotricesimotertio
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Konrad [III. von Dhaun], Erzbischof von Mainz, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reichs in deutschen Landen, bekundet für sich, seine Nachfolger und das Kapitel von Mainz, dass ihm und dem Kapitel von Mainz für die Verpfändung der Städte und Burgen Fulda, Hünfeld, Geisa und Rockenstuhl 302,5 Gulden zustehen. In Urkunden wurde vereinbart, dass von dieser Summe 151 Gulden und drei Tournosen am Tag Johannes des Täufers [Juni 24] und 151 Gulden und drei Tournosen an Weihnachten [Dezember 25] gezahlt werden müssen. Konrad bestätigt, dass er von Johann [von Merlau], Abt von Fulda, 101 Gulden und drei Tournosen für die am letzten Tag Johannes des Täufers [1433 Juni 24] fällige Zahlung erhalten hat. Deshalb verzichten Konrad und das Kapitel von Mainz auf Ansprüche auf diese Summe gegenüber Abt und Konvent von Fulda. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Lahnstein. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler
Konrad [III. von Dhaun], Erzbischof von Mainz
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Vgl. zum gleichen Rechtsinhalt Nr. 795, 814, 815, 820, 822, 825, 827, 830, 831, 834, 835, 836, 837, 839, 841, 842, 845, 846, 847, 851, 854 und 857.
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
---|---|---|---|---|
Detailseite | Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Detailseite | Original | Original |