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Urkunde HStAM, Urk. 75, 947 Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, bekundet, dass er dem Johann (Henne) Maller aus der Neustadt in Neuhof und dessen Geschwistern und Erben di... 1451 - 1451 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 947
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1451 Februar 1
Originaldatierung: Datum anno Domini millesimo quadringentesimo quinquagesimo primo...
(Voll-) Regest: Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, bekundet, dass er dem Johann (Henne) Maller aus der Neustadt in Neuhof und dessen Geschwistern und Erben die dortige Mühle mit einer Wiese vor Müs [Gemeinde Großenlüder], einem Acker unter dem (Loe) neben dem Mühlenwehr und einem Acker auf dem (Burckenhoffe [?]) mit allem Zubehör und allen Rechten in Erbpacht gegeben hat. Dafür zahlt Johann Maller jedes Jahr an Weihnachten [Dezember 25] fünf Gulden, zwei Sommerhühner, ein Fastnachtshuhn und ein Festbrot (schonbroth). Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler: Abt Reinhard
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 948 Johann von Capistrano, Generalvikar des Ordensgenerals für die Observanten der cismontanischen Länder, nimmt Reinhard, Graf von Weilnau, Abt von F... 1452 - 1452 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 948
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1452 Mai 3
Originaldatierung: Datum in Prage tercia die mensis Maii anno Domini M° CCCC°...
(Voll-) Regest: Johann von Capistrano, Generalvikar des Ordensgenerals für die Observanten der cismontanischen Länder, nimmt Reinhard, Graf von Weilnau, Abt von Fulda und den Konvent von Fulda als Wohltäter des Franziskanerordens in die Konfraternität der von ihm vertretenen Orden, Observanten, Klarissen und Drittorden (fratrum minorum de observancia nuncupatorum et sororum minorissarum et sancte Clare seu sancti Damiani de observancia nuncupatarum et eorum religiosorum de prima ordinum in partis cismontanis), auf. Dies gilt für alle Konventsmitglieder, Wohltäter, Abhängige, Lebende und Verstorbene und alle, die die geistigen Wohltaten, bestehend aus Messen, Gebeten, Fasten, Enthaltsamkeit, Pilgern, Predigt, Lesung, Meditation, Versenkung, Hingabe und allen anderen geistlichen Werken fördern. Er verspricht Reinhard aus dem Exil heraus (cum divine placuerit voluntati de exilio instantis miserie vos vocare), wenn dessen Tod seinem Kapitel gemeldet wird, einen jährlichen Gottesdienst (officium) im gesamten Orden wie für einen Ordensbruder. Ausstellungsort: Prag. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Unterschriften: [Johann von Capistrano]
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, an Hanfschnur angehängtes Siegel (fehlt)

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 949 Dietrich [Schenk von Erbach], Erzbischof von Mainz, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reichs in deutschen Landen, bekundet, dass er Reinhard [von ... 1452 - 1452 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 949
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1452 Mai 22
Originaldatierung: ... der geben ist am Montag nach unsers Heren uffart tag anno Domini...
(Voll-) Regest: Dietrich [Schenk von Erbach], Erzbischof von Mainz, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reichs in deutschen Landen, bekundet, dass er Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, und dem Konvent von Fulda 302,5 Gulden als Zins für eine Pfandsumme schuldet, für die die Städte Fulda und Hünfeld sowie Burg, Stadt und Amt Rockenstuhl und Geisa verpfändet sind. Darüber existieren Urkunden der Vorgänger von Erzbischof und Abt. 151 Gulden und ein Viertel eines Gulden sind an Johannes Baptist [Juni 24], die andere Hälfte ist an Weihnachten [Dezember 25] fällig. Dietrich bestätigt, dass der Abt die für den kommenden Tag Johannes Baptist [1452 Juni 24] fällige Summe von 151,25 Gulden gezahlt hat. Ebenso hat der Abt die in den vergangenen Jahren nicht geleisteten Summen nachgezahlt, nachdem er sich mit dem Erzbischof darüber verständigt hat. Erzbischof Dietrich verzichtet auf weitere Forderungen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler: Dietrich Schenk von Erbach, Erzbischof von Mainz
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel

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Urkunde HStAM, Urk. 75 in 1171 In Nr. 1171 [1481 März 13] inserierte Urkunde: Es wird bekundet, dass Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, in Freiensteinau ein Abtgericht hat a... 1452 - 1452 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75 in 1171
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1452 Oktober 12
Originaldatierung: Nach Crist geburt viertzehenhundert und im tzwey und funfftzigiste iare...
(Voll-) Regest: In Nr. 1171 [1481 März 13] inserierte Urkunde: Es wird bekundet, dass...
Druckangaben: Grimm, Weisthümer, S. 884-886
Zusatzinformationen: Inserierte Urkunde von 1434 Mai 4: Es wird bekundet, dass Johann [von...
Zusatzinformationen: Es lässt sich nicht entscheiden, ob der Abschnitt, der nach dem Insert...
Zusatzinformationen: Limas = Linmetz: hessisches Hohlmaß; ein Linmetz = 0,5 Scheffel = 4...

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 950 Ludwig [Trevisano], Kardinalpriester von San Lorenzo in Damaso und päpstlicher Kämmerer, bestätigt, dass Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, 75... 1452 - 1452 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 950
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1452 Oktober 19
Originaldatierung: Datum Rome apud Sanctumpetrum anno a nativitate Domini...
(Voll-) Regest: Ludwig [Trevisano], Kardinalpriester von San Lorenzo in Damaso und päpstlicher Kämmerer, bestätigt, dass Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, 75 Kammergoldgulden an gemeinen Servitien für das Kloster Fulda an die päpstliche Kammer gezahlt hat, zu deren Zahlung er durch Kirchenstrafen angehalten worden und zu denen er durch seine Provision verpflichtet war. Die Zahlung sollte bis 1451 April 15 (usque in diem quintam decimam mensis Aprilis anni Domini millesimi quadringetesimi quinquagesimiprimi) an Jakob [Vannucci], Bischof von Perugia und Thesaurar der päpstlichen Kammer, erfolgen. Für sich zahlt er an Jakob an gemeinen Servitien 66 Kammergulden und 55 Schilling zum selben Datum. Für ein kleines Servitium (minuti servitii) zahlt Reinhard an die Kleriker der päpstlichen Kammer zehn Kammergulden, 36 Schilling und neun Pfennige. Ebenso zahlt er drei kleine Servitien für die Familiaren und Offiziale des Papstes, insgesamt 17 Kammergoldgulden, sieben Schilling und drei Pfennige. Für diese haben von 1450 März an Petrus und Johann von Medici und ihre Genossen, die der Kurie folgen, Zahlungen erhalten (prefatis dominis clericis nostro eorumque proprio necnon famularium et officialium predictorum nominibus recipiendum usque de mense Martii anni Domini millesimi quadringentesimi quinquagesimi). Papst Nikolaus V. verzichtet auf einen ihm aus den gemeinen Servitien zustehenden Restbetrag. Ebenso verzichtet der Kämmerer auf die Verfolgung des Meineides und der Zahlungsverzögerung. Die eventuell dadurch auf Abt und Konvent gefallenen Kirchenstrafen werden aufgehoben. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Rom, St. Peter. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler: Ludwig [Trevisano], Kardinalpriester von San Lorenzo in Damaso und...
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel...
Zusatzinformationen: Auf der Plica links: (Registrata [?] Ia[cobus] [?] episcopus Perusinus...
Zusatzinformationen: Auf der Plica mitte: (osa [?] Iohann Margarit).
Zusatzinformationen: Auf der Plica rechts: (S. Cousin).
Zusatzinformationen: Auf der Rückseite: (Registrata).
Zusatzinformationen: Kardinalpriester der Titelkirche S. Lorenzo in Damaso war Ludovico...

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 951 Latinus, Kardinalpriester der Titelkirche Johann und Paul in Rom, genannt (de Ursinis), Kämmerer des Kardinalskollegiums, bestätigt, dass sich Rei... 1452 - 1452 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 951
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1452 Oktober 20
Originaldatierung: Datum Rome die vicesima mensis Octobris anno a nativitate Domini...
(Voll-) Regest: Latinus, Kardinalpriester der Titelkirche Johann und Paul in Rom, genannt (de Ursinis), Kämmerer des Kardinalskollegiums, bestätigt, dass sich Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, zur Zahlung der gemeinen und kleinen Servitien (communis et minuti servitiorum), zu deren Zahlung er durch Kirchenstrafen angehalten worden und durch seine Provision verpflichtet war, vor Ablauf der vorgeschriebenen Zeit gegenüber der Kammer des Kardinalskollegiums und den Familiaren und Offizialen der Kardinäle verpflichtet hat. Er verspricht die Zahlung von 66 Kammergoldgulden und 25 Schilling. Latinus bekundet, dass er aus der Hand des Cyriakus (Ciriacus) Leessem, Mainzer Kleriker, nun die Zahlung empfangen hat. Auf die Zahlung weiterer Servitien in Höhe von acht Kammergulden und 25 Schilling verzichtet er mit Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Kardinäle und spricht Reinhard von der Zahlungspflicht frei. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Rom. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel...
Zusatzinformationen: Auf der Plica rechts: (Ia[cob] Radulphi).
Zusatzinformationen: Unter der Plica rechts Kanzleizeichen.

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 952 Winther, Abt von Volkenroda, Prior Heinrich, Subprior Johann, Kellerer Heinrich, Bursar Johann, Kustos Nikolaus und der Konvent von Volkenroda vom... 1452 - 1452 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 952
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1452 Oktober 23
Originaldatierung: ... der da gegeben ist nach Gotis geburt vierczenhundert dar nach in...
(Voll-) Regest: Winther, Abt von Volkenroda, Prior Heinrich, Subprior Johann, Kellerer Heinrich, Bursar Johann, Kustos Nikolaus und der Konvent von Volkenroda vom Zisterzienserorden bekunden, dass ihnen Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, von den jährlich an die Kammer zu liefernden 24 Pfund Wachs acht Pfund erlassen hat. Bereits den Vorgängern im Amt und auch Reinhard gegenüber hatten sie die Leistung nicht erbracht. Nun hat ihnen Reinhard eine Urkunde über die für seine Lebenszeit geltende Regelung ausgestellt. Die 16 Pfund Wachs sind an Michaelis [September 29] einem Boten des Abtes von Fulda zu übergeben. Der Konvent nimmt Abt Reinhard in seine Gebete und die guten Werke auf. Nach dem Tod Reinhards erhöht der Konvent die Leistung auf 24 Pfund Wachs. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Siegler: Winther, Abt von Volkenroda
Siegler: Konvent Volkenroda
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 953 Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, bestätigt die Ordnungen des Schneider-Handwerks in Fulda. 1452 - 1452 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 953
Beschreibungsmodell: Urkunde
Kurzregest: Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, bestätigt die Ordnungen des...
Datierung: 1452 November 23
Originaldatierung: 1452 Clementis pape et martiris.
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 438, S. 1186-1190
Zusatzinformationen: Vgl. die Bestätigung in Nr. 1531.
Zusatzinformationen: Die Urkunde fehlt am Bestand.

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 954 Konrad (Contz) Bere, Sohn des Konrad (Contz) Bere, leistet in die Hände des Junkers Lorenz von Hutten dem Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, u... 1452 - 1452 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 954
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1452 Dezember 30
Originaldatierung: ... der geben ist nach Criste unsers Hern geburde thusend virhundert...
(Voll-) Regest: Konrad (Contz) Bere, Sohn des Konrad (Contz) Bere, leistet in die Hände des Junkers Lorenz von Hutten dem Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, und dem Konvent von Fulda Urfehde. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Siegler: Ritter Ludwig von Hutten
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Papersiegel

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 955 Die Brüder Johann (Hans) Keyle und Adam Keyle bekunden für sich und ihre Erben, dass sie für 27 gute, genehme rheinische Gulden ihr kleines Gut (g... 1453 - 1453 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 955
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1453 Februar 15
Originaldatierung: Datum anno Domini millesimo quadringentesimo quinquagesimo tertio am...
(Voll-) Regest: Die Brüder Johann (Hans) Keyle und Adam Keyle bekunden für sich und ihre Erben, dass sie für 27 gute, genehme rheinische Gulden ihr kleines Gut (gudchen) in Giesel (Gysela) mit allem Zubehör, so wie sie es von ihrem verstorbenen Vater geerbt haben, an Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, und das Kloster Fulda verkauft haben. Ein Viertel der Summe haben sie an ihre Stiefmutter Margarete (Grethen) Keyle, wie es von einem Gericht entschieden wurde, für deren Erbteil ausbezahlt. Die Brüder übertragen dem Abt die Verfügungsgewalt über das Gut. Sie verzichten für sich und ihre Erben dauerhaft mit Hand und Mund auf alle Ansprüche, die sie auf das Gut haben. Der Abt erhält zusätzlich alle Urkunden, die das Gut betreffen. Später gefundene Urkunden verlieren dauerhaft ihre Gültigkeit. Siegelankündigung. Heinrich Küchenmeister wird gebeten, für die Brüder zu siegeln. Die Brüder versichern für sich und ihre Erben, alle Vereinbarungen einzuhalten. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel)
Siegler: Heinrich Küchenmeister
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Papier, auf der Rückseite aufgedrücktes Papiersiegel
Zusatzinformationen: Vgl. Nr. 956.

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 956 Die Brüder Johann Keyle (Hans Keile) und Adam Keyle (Keile) bekunden für sich und ihre Erben, dass sie für 27 gute, genehme rheinische Gulden ihr ... 1453 - 1453 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 956
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1453 Februar 15
Originaldatierung: Datum anno Domini millesimo quadringentesimo quinquagesimo tertio am...
(Voll-) Regest: Die Brüder Johann Keyle (Hans Keile) und Adam Keyle (Keile) bekunden für sich und ihre Erben, dass sie für 27 gute, genehme rheinische Gulden ihr kleines Gut (gudchen) in Giesel (Gysela) mit allem Zubehör, so wie sie es von ihrem verstorbenen Vater geerbt haben, an Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, und das Kloster Fulda verkauft haben. Ein Viertel der Summe haben sie an ihre Stiefmutter Margarete (Grethen) Keyle, wie es von einem Gericht entschieden wurde, für deren Erbteil ausbezahlt. Die Brüder übertragen dem Abt die Verfügungsgewalt über das Gut. Sie verzichten für sich und ihre Erben dauerhaft mit Hand und Mund auf alle Ansprüche, die sie auf das Gut haben. Der Abt erhält zusätzlich alle Urkunden, die das Gut betreffen. Später gefundene Urkunden verlieren dauerhaft ihre Gültigkeit. Siegelankündigung. Heinrich Küchenmeister wird gebeten, für die Brüder zu siegeln. Die Brüder versichern für sich und ihre Erben, alle Vereinbarungen einzuhalten. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Siegler: Heinrich Küchenmeister
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Papier, auf der Rückseite aufgedrücktes Papiersiegel (fehlt)
Zusatzinformationen: Vgl. Nr. 955.

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 957 Johann (Henne) Weber bekundet, dass Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, ihm 150 Gulden und jährlich elf Gulden Zinsen aus dem Zoll in Fulda, za... 1453 - 1453 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 957
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1453 April 23
Originaldatierung: Datum anno Domini millesimo quadringentesimo quinquagesimo tertio...
(Voll-) Regest: Johann (Henne) Weber bekundet, dass Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, ihm 150 Gulden und jährlich elf Gulden Zinsen aus dem Zoll in Fulda, zahlbar an Kathedra Petri [Februar 22], schuldet. Dies belegt eine ältere Urkunde. Johann teilt Reinhard mit, dass er diese Ansprüche Dietrich von Bleidenstadt, Kanoniker in Hünfeld, übertragen hat und bittet Reinhard, zukünftig Dietrich so zu bezahlen, wie er es bisher gegenüber Johann getan hat. Dafür verzichtet Johann auf alle Ansprüche gegenüber Reinhard und gibt ihm die dementsprechende Urkunde zurück. Sollte Johann die Urkunde nicht aushändigen, verliert sie trotzdem ihre Gültigkeit. Siegelankündigung. Auf Bitte Johann Webers besiegelt die Urkunde zusätzlich der Junker Apel von Buchenau. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Siegler: Johann Weber, Apel von Buchenau
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 958 Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass Martin von Lütterz (Mertin von Lutharts), Johann (Hans) Nuses ... 1453 - 1453 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 958
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1453 Juni 5
Originaldatierung: Datum anno Domini millesimo quadringentesimo quinquagesimo tertio in...
(Voll-) Regest: Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass Martin von Lütterz (Mertin von Lutharts), Johann (Hans) Nuses und Hermann Nuses für 50 rheinische Gulden auf ihr Stuhllehen - ein Hof in Rode (Rota) mit allem Zubehör - zugunsten des verstorbenen Johann (Johannes) Eygenbrot und dessen Ehefrau Barbara (Barben) verzichtet haben. Dies belegt eine Urkunde von Reinhards verstorbenem Vorgänger. Johann (Hansz) Korner, ehemaliger Zentgraf von Geisa, hat dem Abt eine Urkunde Johanns [von Merlau], verstorbener Abt von Fulda, vorgelegt, die besagt, dass der Hof in Rode für 15 Gulden an Huse, die verstorbene Ehefrau Johann Korners, verpfändet war. Nach Vorlage dieser Urkunde und der Anhörung der Umstände hat Johann Korner diese 15 Gulden, den Besitz (uffnahme) des Lehens und die Begleichung entstandener Kosten vor dem Hofgericht des Abtes erstritten (erstanden und erwonnen). Deswegen hat Johann Korner von dem Fuldaer Bürger Johann Schwarzhaupt (Hans Swartzheubt) und dessen Ehefrau Barbara, die jetzt das Lehen innehaben, die 15 Gulden, den Besitz des Lehens und die Begleichung entstandener Kosten verlangt. Abt Reinhard hat mit Zustimmung beider Parteien folgende Entscheidung getroffen: Johann Schwarzhaupt und dessen Ehefrau Barbara geben Johann Korner 15 rheinische Gulden zur Begleichung aller Ansprüche. Die 15 Gulden werden zu den 50 Gulden der Kaufsumme geschlagen. Deshalb müssen Martin von Lütterz, Johann Nuses und Hermann Nuses für die Auslösung des Hofs 65 Gulden zahlen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler: Reinhard von Weilnau, Abt von Fulda
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Zusatzinformationen: Johann Schwarzhaupt scheint der zweite Ehemann der verwitweten Barbara...
Zusatzinformationen: Zu den Verben (erstanden und erwonnen): Es bleibt unklar, ob das...

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 959 Andreas Hesse, Fuldaer Archidiakon der Würzburger Kirche, beglaubigt in einem vom Notar Hermann Ruschinberg geschriebenen Transsumpt eine ihm unve... 1453 - 1453 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 959
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1453 Juni 8
Originaldatierung: Actum Fulde in curia habitationis nostre anno Domini millesimo...
(Voll-) Regest: Andreas Hesse, Fuldaer Archidiakon der Würzburger Kirche, beglaubigt in einem vom Notar Hermann Ruschinberg geschriebenen Transsumpt eine ihm unverdächtige, besiegelte Urkunde, deren Siegel mit Seidenschnüren befestigt ist, des [nunmehrigen] Kaisers Friedrich III. von 1442 August 4. Handlungsort: Fulda. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Zeugen: Werner Baldewim, Doktor beider Rechte
Zeugen: Johann (Johannes) Ruffer von Fulda, Kanoniker des Klosters Neuenberg
Siegler: Andreas Hesse
Zusatzinformationen: Inserierte Urkunde von 1442 August 4 [Nr. 906]: Friedrich III.,...
Zusatzinformationen: Hermann Ruschinberg, Kleriker der Diözese Mainz, öffentlicher Notar...
Zusatzinformationen: Schreiber der inserierten Urkunde: Doktor Heinrich Leubing, Protonotar.
Zusatzinformationen: Vorliegende Urkunde erinnert an ein Notariatsinstrument, wird jedoch...

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 960 Ritter Berthold (Berlat) von Mansbach und seine Ehefrau Margarete bekunden für sich und ihre Erben, dass sie vor Zeiten Hermann [von Buchenau], ve... 1453 - 1453 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 960
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1453 Juli 14
Originaldatierung: Datum anno Domini millesimo quadringentesimo quinquagesimo tertio uff...
(Voll-) Regest: Ritter Berthold (Berlat) von Mansbach und seine Ehefrau Margarete bekunden für sich und ihre Erben, dass sie vor Zeiten Hermann [von Buchenau], verstorbener Abt von Fulda, 252 gute Gulden auf Stadt und Gericht [Stadt-]Lengsfeld geliehen haben. Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, hat ihnen die 252 Gulden nun zurückgezahlt. Im Einzelnen hat er 150 Gulden an den Spitalmeister der Stadt Geisa und 102 Gulden an Berthold (Berlad) Kothe, Schulmeister in Fulda, gezahlt. Berthold von Mansbach verzichtet für sich und seine Ehefrau Margarete hinsichtlich dieser Summe auf alle Ansprüche gegenüber Abt und Kloster Fulda. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Siegler: [Ritter Berthold von Mansbach]
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, angehängtes Siegel (fehlt)

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 961 Kaiser Friedrich III. bestätigt Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda und Erzkanzler der Kaiserin Leonora, auf seine schriftlich vorgebrachte Bitt... 1453 - 1453 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 961
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1453 August 1
Originaldatierung: Geben zcu Gretz nach Cristi unsers lieben Herren gepurde...
(Voll-) Regest: Kaiser Friedrich III. bestätigt Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda und Erzkanzler der Kaiserin Leonora, auf seine schriftlich vorgebrachte Bitte sämtliche Besitzungen, Rechte, Einkünfte, Lehen und Privilegien, insbesondere das Gerichtsprivileg und die Reichsfreiheit. Friedrich verleiht Reinhard die Regalien. Reinhard soll bis zum kommenden Thomastag [1453 Dezember 29] seinen Eid auf den Kaiser und das Reich in die Hände des Dietrich [Schenk von Erbach], Erzbischof und Kurfürst von Mainz, ablegen. Dafür werden Reinhard sämtliche Privilegien der Kaiser und Könige bestätigt. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Graz. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers, Revers)
Rückvermerk: (Registrata Stephanus Kolbeck)
Unterschriften: (Ad mandatum domini impera/toris Ulricus Wiltzer)
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Seidenschnur angehängtes Majestätssiegel
Weitere Überlieferung: Transsumiert in Nr. 968, 1111 und 1214; StaM, Kopiare Fulda: K 430, f....
Druckangaben: Schannat, Historia Fuldensis, Nr. CCXIII [Teildruck]; Regest: Chmel,...
Zusatzinformationen: Online-Regest der Regesta Imperii

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 962 Johann (Hans) von Trümbach, Erasmus Döring (Asmus Dörinck), Philipp Holin, Eppchin von Dorfelden, Ruprecht von Buches, Philipp von Eberstein und J... 1453 - 1453 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 962
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1453 August 6
Originaldatierung: ... der geben ist uf Montag nach sanct Peterstag ad vincula anno Domini...
(Voll-) Regest: Johann (Hans) von Trümbach, Erasmus Döring (Asmus Dörinck), Philipp Holin, Eppchin von Dorfelden, Ruprecht von Buches, Philipp von Eberstein und Johann (Henne) von (Meylspergk) bekunden, dass Junker Philipp, Graf von Hanau, das Gericht Schwarzenfels hat besetzen lassen. Sie bestätigen, dass die Schöffen [von Schwarzenfels] gewiesen haben, dass die Grafen von Hanau Erbgerichtsherren der Gerichte in Schwarzenfels und in [Alten-]Gronau (Grunaw) sind und jenen diese Gerichte gehören, einschließlich der Breitefirst [zwischen Gundhelm und Weichersbach], die mitten im Gericht Schwarzenfels liegt und wo in alter Zeit Gericht gehalten wurde. Die Dörfer Sterbfritz, Weichersbach, Vollmerz mit Ausnahme von drei Gütern, Ramholz (Rannelz), Hutten, Gundhelm, Oberkalbach, Neuendorf, (das Leibolds) [wüst, nördl. Oberzell], Heubach, Winterspach (Wimerspach), Kressenborn, [Ober-]Zell, halb Züntersbach, Lindenberg, Ramholzborn und Uttrichshausen gehören in das Gericht Schwarzenfels. Die von Uttrichshausen sollen für den Burgfrieden über (Hoppenbergk) zuständig sein. In das Gericht [Alten-]Gronau gehören die Dörfer [Alten-]Gronau, Mottgers, Kunhecken, Emersbach, Rotelsau, Rorbach, Welns und Breunings; die Dörfer (Gerade) [Gerrod?] und (Dattenborn) [Dittenbrunn?] sollen bei den Gerichten verbleiben, zu denen sie in alter Zeit gehörten. Das von den Herren von Hanau einst nach Schwarzenfels verlegte Gericht [Alten-]Gronau soll wieder nach [Alten-]Gronau oder anderswohin zurückverlegt werden. Der Grafschaft Hanau allein sollen die Breitefirst (Breydtfurst), (das Junghols) und (das Schlingolffs) bis hinter den Weißenborn [bei Mackenzell] zustehen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Seite 1, Seite 2 und 3, Seite 4)
Siegler: [Johann von Trümbach], [Erasmus Döring], [Philipp Holin], [Eppchin von...
Formalbeschreibung: Abschrift, Papier, unbesiegelt
Druckangaben: Grimm, Weisthümer, S. 517-518.
Zusatzinformationen: Vgl. zu den Wüstungen Neuendorf, Winterspach, Leibolds, Ramholzborn,...
Zusatzinformationen: Vgl. zu Dittenbrunn ebd., S. 92.
Zusatzinformationen: Vgl. zu Welns ebd., S. 519 vs. Willingshof.
Zusatzinformationen: Breitefirst ist alte Gerichtsstätte des Gerichts Schwarzenfels, vgl....

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 963 Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, bekundet, dass den Brüdern Johann, Konrad und Berthold (Tolde) Achand von Johann [von Merlau], Abt von Fuld... 1454 - 1454 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 963
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1454 Februar 9
Originaldatierung: Datum anno Domini millesimo quadringentesimo quinquagesimo quarto...
(Voll-) Regest: Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, bekundet, dass den Brüdern Johann, Konrad und Berthold (Tolde) Achand von Johann [von Merlau], Abt von Fulda, früher ein Gut in Eichenzell verpachtet worden war. Diese Hufe verleiht Reinhard nun an Katharina, Witwe des Heinrich (Heinz) [von] Sassen, als nächste Erbin der Achand, nachdem sie ihm ihre Kaufurkunde vorgewiesen hat. Zur Hufe gehört auch das Nachbarschaftsrecht (gebure recht). Dafür leistet Katharina in Zukunft an Vogtbede ein Achtel Weizen, ein Achtel Hafer, 30 Pfennige an Michaelis [Semptember 29] und 30 Pfennige an Walpurgis [Mai 1], zwei Sommerhühner und zwei Fastnachtshühner. Außerdem leistet sie dem Siechenmeister des Klosters Fulda die üblichen Abgaben. Zu weiteren Leistungen ist sie nicht verpflichtet. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Siegler: [Reinhard von Weilnau, Abt von Fulda]
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, angehängtes Siegel (fehlt)
Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 435, f. 125v

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 964 Simon von Merlau bekundet, dass er die im Folgenden inserierte Urkunde von Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, über seine Einsetzung in Burg un... 1454 - 1454 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 964
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1454 Februar 14
Originaldatierung: ... der gegeben ist in jare und tage als obengeschriben stet etcetera
(Voll-) Regest: Simon von Merlau bekundet, dass er die im Folgenden inserierte Urkunde...
Siegler: Simon von Merlau
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Weitere Überlieferung: Vgl. die Ausfertigung des Inserts unter Nr. 965.

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 965 Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, bekundet, dass er Simon von Merlau und dessen Erben auf seinem Teil der Burg Steinau mit Wohnung, Burggrabe... 1454 - 1454 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 965
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1454 Februar 14
Originaldatierung: Datum anno Domini millesimo quadringentesimo quinquagesimoquarto...
(Voll-) Regest: Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, bekundet, dass er Simon von Merlau und dessen Erben auf seinem Teil der Burg Steinau mit Wohnung, Burggraben, dem Hof, den bisher (Mynderbergk) innehatte, nebst Zubehör an Äckern, Wiesen und Gärten im Tal vor Steinau zum Amtmann eingesetzt hat. Der Abt nimmt den Schäfer und die drei Hofmänner im Tal, den Hof zum Steinhaus, die Höfe und Wüstungen des Klosters um Steinau und die Renten aus Steinau aus. Dafür zahlt Simon dem Abt zum Nutzen des Klosters 400 rheinische Gulden. Simon kann die Leistungen der zum Burgteil gehörenden Hintersassen für seine Zwecke nutzen, nicht aber zur Fehde gegen das Kloster und seine [Burg Steinauer?] Ganerben. Simon unterhält auf der Burg auf eigene Kosten Pförtner und Wächter. Dafür erhält er vom Abt jährlich an Michaelis [September 29] sechs Viertel Getreide, halb Roggen, halb Hafer. Die Burg ist Offenhaus des Abtes in allen seinen Fehden, nicht jedoch gegen seine Amtsleute. Die Scheunen in und vor der Burg stehen dem Abt zur Hälfte zur Verfügung. Bei einem Abzug Simons von der Burg behält er den Ertrag der Wintersaat. Die Absetzung Simons oder der Rückkauf durch die Amtsleute für 400 rheinische Gulden ist mit vierteljähriger Ankündigung zu Kathedra Petri [Februar 22] möglich; die Zahlung soll in Fulda, Steinau oder im Umkreis von drei Meilen erfolgen. Der Abt wird für keinen Schaden [der Ganerben] aufkommen, es sei denn, sie werden von ihm ausdrücklich gebeten [Dienste zu leisten] (fur keynen schaden steen es were dann das wir sie besundern bedden). Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler: Reinhard von Weilnau, Abt von Fulda
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Weitere Überlieferung: Vgl. Nr. 964.

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