HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 959

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1453 Juni 8

Originaldatierung 

Actum Fulde in curia habitationis nostre anno Domini millesimo quadringentesimoquinquagesimotercio die vero Veneris octava mensis Iunii

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Andreas Hesse, Fuldaer Archidiakon der Würzburger Kirche, beglaubigt in einem vom Notar Hermann Ruschinberg geschriebenen Transsumpt eine ihm unverdächtige, besiegelte Urkunde, deren Siegel mit Seidenschnüren befestigt ist, des [nunmehrigen] Kaisers Friedrich III. von 1442 August 4. Handlungsort: Fulda. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)

Zeugen 

Werner Baldewim, Doktor beider Rechte

Johann (Johannes) Ruffer von Fulda, Kanoniker des Klosters Neuenberg

Siegler 

Andreas Hesse

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Inserierte Urkunde von 1442 August 4 [Nr. 906]: Friedrich III., römischer König, Herzog von Österreich, von Steyr, von Kärnten und von Krain und Graf von Tirol, wiederholt auf Bitten des Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda und Erzkanzler der Königin, ein Privileg seines Vorgängers [König Sigismund von 1417 Juni 13], in welchem er befiehlt, dass kein Hofrichter, Landrichter oder weltlicher Richter, weil das Hofgericht in den Freiheiten und Privilegien des Klosters nicht genannt sei, Untertanen und Eigenleute des Klosters vor sein Gericht ziehen soll. Klagen gegen Untertanen und Eigenleute des Klosters werden nur vor dem Abt erhoben. Das Hofgericht dient als Appellationsinstanz, wenn der Abt seine Pflicht vernachlässigt. Fälschlich beim Hofgericht anhängig gemachte Klagen werden nach Rücksprache mit dem Abt an diesen überwiesen. Ausstellungsort: Frankfurt. Ankündigung des Majestätssiegels König Friedrichs III.

Hermann Ruschinberg, Kleriker der Diözese Mainz, öffentlicher Notar kraft kaiserlicher Autorität und Schreiber des Notariatsinstruments.

Schreiber der inserierten Urkunde: Doktor Heinrich Leubing, Protonotar.

Vorliegende Urkunde erinnert an ein Notariatsinstrument, wird jedoch als Transsumpt bezeichnet und trägt auch kein Notarszeichen.

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
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