Identifikation (Urkunde)
Datierung
1452 Mai 22
Originaldatierung
... der geben ist am Montag nach unsers Heren uffart tag anno Domini millesimoquadringentesimoquinquagesimosecundo
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Dietrich [Schenk von Erbach], Erzbischof von Mainz, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reichs in deutschen Landen, bekundet, dass er Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, und dem Konvent von Fulda 302,5 Gulden als Zins für eine Pfandsumme schuldet, für die die Städte Fulda und Hünfeld sowie Burg, Stadt und Amt Rockenstuhl und Geisa verpfändet sind. Darüber existieren Urkunden der Vorgänger von Erzbischof und Abt. 151 Gulden und ein Viertel eines Gulden sind an Johannes Baptist [Juni 24], die andere Hälfte ist an Weihnachten [Dezember 25] fällig. Dietrich bestätigt, dass der Abt die für den kommenden Tag Johannes Baptist [1452 Juni 24] fällige Summe von 151,25 Gulden gezahlt hat. Ebenso hat der Abt die in den vergangenen Jahren nicht geleisteten Summen nachgezahlt, nachdem er sich mit dem Erzbischof darüber verständigt hat. Erzbischof Dietrich verzichtet auf weitere Forderungen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler
Dietrich Schenk von Erbach, Erzbischof von Mainz
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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