Identifikation (Urkunde)
Datierung
1454 Februar 14
Originaldatierung
Datum anno Domini millesimo quadringentesimo quinquagesimoquarto Valentini martiris
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, bekundet, dass er Simon von Merlau und dessen Erben auf seinem Teil der Burg Steinau mit Wohnung, Burggraben, dem Hof, den bisher (Mynderbergk) innehatte, nebst Zubehör an Äckern, Wiesen und Gärten im Tal vor Steinau zum Amtmann eingesetzt hat. Der Abt nimmt den Schäfer und die drei Hofmänner im Tal, den Hof zum Steinhaus, die Höfe und Wüstungen des Klosters um Steinau und die Renten aus Steinau aus. Dafür zahlt Simon dem Abt zum Nutzen des Klosters 400 rheinische Gulden. Simon kann die Leistungen der zum Burgteil gehörenden Hintersassen für seine Zwecke nutzen, nicht aber zur Fehde gegen das Kloster und seine [Burg Steinauer?] Ganerben. Simon unterhält auf der Burg auf eigene Kosten Pförtner und Wächter. Dafür erhält er vom Abt jährlich an Michaelis [September 29] sechs Viertel Getreide, halb Roggen, halb Hafer. Die Burg ist Offenhaus des Abtes in allen seinen Fehden, nicht jedoch gegen seine Amtsleute. Die Scheunen in und vor der Burg stehen dem Abt zur Hälfte zur Verfügung. Bei einem Abzug Simons von der Burg behält er den Ertrag der Wintersaat. Die Absetzung Simons oder der Rückkauf durch die Amtsleute für 400 rheinische Gulden ist mit vierteljähriger Ankündigung zu Kathedra Petri [Februar 22] möglich; die Zahlung soll in Fulda, Steinau oder im Umkreis von drei Meilen erfolgen. Der Abt wird für keinen Schaden [der Ganerben] aufkommen, es sei denn, sie werden von ihm ausdrücklich gebeten [Dienste zu leisten] (fur keynen schaden steen es were dann das wir sie besundern bedden). Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler
Reinhard von Weilnau, Abt von Fulda
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Weitere Überlieferung
Vgl. Nr. 964.
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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