HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 958

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1453 Juni 5

Originaldatierung 

Datum anno Domini millesimo quadringentesimo quinquagesimo tertio in die sancti Bonifacii archiepiscopi et martiris

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass Martin von Lütterz (Mertin von Lutharts), Johann (Hans) Nuses und Hermann Nuses für 50 rheinische Gulden auf ihr Stuhllehen - ein Hof in Rode (Rota) mit allem Zubehör - zugunsten des verstorbenen Johann (Johannes) Eygenbrot und dessen Ehefrau Barbara (Barben) verzichtet haben. Dies belegt eine Urkunde von Reinhards verstorbenem Vorgänger. Johann (Hansz) Korner, ehemaliger Zentgraf von Geisa, hat dem Abt eine Urkunde Johanns [von Merlau], verstorbener Abt von Fulda, vorgelegt, die besagt, dass der Hof in Rode für 15 Gulden an Huse, die verstorbene Ehefrau Johann Korners, verpfändet war. Nach Vorlage dieser Urkunde und der Anhörung der Umstände hat Johann Korner diese 15 Gulden, den Besitz (uffnahme) des Lehens und die Begleichung entstandener Kosten vor dem Hofgericht des Abtes erstritten (erstanden und erwonnen). Deswegen hat Johann Korner von dem Fuldaer Bürger Johann Schwarzhaupt (Hans Swartzheubt) und dessen Ehefrau Barbara, die jetzt das Lehen innehaben, die 15 Gulden, den Besitz des Lehens und die Begleichung entstandener Kosten verlangt. Abt Reinhard hat mit Zustimmung beider Parteien folgende Entscheidung getroffen: Johann Schwarzhaupt und dessen Ehefrau Barbara geben Johann Korner 15 rheinische Gulden zur Begleichung aller Ansprüche. Die 15 Gulden werden zu den 50 Gulden der Kaufsumme geschlagen. Deshalb müssen Martin von Lütterz, Johann Nuses und Hermann Nuses für die Auslösung des Hofs 65 Gulden zahlen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)

Siegler 

Reinhard von Weilnau, Abt von Fulda

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Johann Schwarzhaupt scheint der zweite Ehemann der verwitweten Barbara zu sein. Barbara hat mit ihrem ersten Mann Johann Eygenbrot den Hof erworben.

Zu den Verben (erstanden und erwonnen): Es bleibt unklar, ob das Hofgericht zuerst allen Forderungen Johann Korners stattgegeben und dann mit einem zweiten Urteil geregelt hat, welche Ansprüche von den Beklagten zu begleichen sind, oder ob Johann Korner in der Verhandlung seine Ansprüche geltend gemacht und in derselben Verhandlung nur einen Teil davon bewilligt bekommen hat.

Repräsentationen

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