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Urkunde HStAM, Urk. 75, 508 Simon (Syman) von Haun verkauft seinem Vetter Heinrich von Haun für 700 Gulden seinen Anteil an der Burg Weyhers (slosze tzu dem Wyhers), seinen H... 1372 - 1372 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 508
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1372 Januar 30
Originaldatierung: Datum et actum sub anno Domini M° CCC° LXXII° sabato die ante...
(Voll-) Regest: Simon (Syman) von Haun verkauft seinem Vetter Heinrich von Haun für 700 Gulden seinen Anteil an der Burg Weyhers (slosze tzu dem Wyhers), seinen Hof samt Vorwerk und alles Zubehör, wie er es von seinem Vater geerbt hat. Für den Fall eines Wiederkaufs verpflichtet sich Simon, diesen ein Vierteljahr vorher anzukündigen und den Kaufpreis innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen vor und nach Kathedra Petri [Februar 22] in Fulda zu bezahlen. Wollen Heinrich oder seine Erben Burg und Zubehör wieder verkaufen, muss er dies ebenfalls ein Vierteljahr vorher ankündigen. Sollten Simon oder seine Erben den Kaufpreis dann nicht bezahlen, kann Heinrich die Burg anderweitig verkaufen. Heinrich kann Simon die Kosten für notwendigen Bauarbeiten an der Burg in Rechnung stellen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Siegler: [Simon von Haun]
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt)
Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 434, f. 166v, 169r

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 509 Hermann der Ältere von der Aue (Owe) und seine Söhne Johann und Hermann bekunden, dass sie mit Erlaubnis von Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fu... 1372 - 1372 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 509
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1372 Dezember 27
Originaldatierung: ... nach Crists geburt dryczenhundert iar in den zweyund sybenzigisten...
(Voll-) Regest: Hermann der Ältere von der Aue (Owe) und seine Söhne Johann und Hermann bekunden, dass sie mit Erlaubnis von Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, dem Konrad Hetzel, Sohn des Peter, seiner Ehefrau und seinen Erben für 110 Gulden die Hufe in Rasdorf (Rastdorff), die derzeit von Heinrich Slope bewirtschaftet wird, verkauft haben. Es wird festgesetzt, dass Hermann von der Aue und seine Nachkommen in den nächsten sechs Jahren ab Kathedra Petri [1373 Februar 22] die Hufe nicht zurückkaufen dürfen, sondern nur in den vier Jahren danach, und hierbei acht Tage vor dem genannten Festtag. Widrigenfalls dürfen der Abt und das Kloster von Fulda oder jemand anderer die Hufe wiederkaufen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Siegler: [Hermann der Ältere von der Aue], Johann von der Aue, Hermann von der Aue
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, drei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel...
Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 434, f. 217v, 218r
Zusatzinformationen: In der Urkunde heißt es (Hermann von der Ouwe), in den...

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 510 Wilhelm von Magenheim, Propst von Solnhofen, geht gegenüber Konrad von Hanau, Propst von Holzkirchen, für den Fall, dass er Abt von Fulda wird, Ve... 1373 - 1373 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 510
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1373 Februar 1
Originaldatierung: Gegeben zcu Avinion nach Gots geburte dryzcehenhundirt iar darnach in...
(Voll-) Regest: Wilhelm von Magenheim, Propst von Solnhofen, geht gegenüber Konrad von Hanau, Propst von Holzkirchen, für den Fall, dass er Abt von Fulda wird, Verpflichtungen ein. Er verspricht Konrad, dass er ihn und seine Angehörigen, insbesondere seinen Neffen (sinen vetern) Ulrich [IV.] von Hanau, schützen und unterstützen wird. Weiterhin will er Konrad bei seinem nächsten Aufenthalt in der Stadt Fulda oder in der Feldmark 3000 Gulden in Gold und Silber zahlen. Die erste Hälfte wird innerhalb der nächsten drei Monate, die andere Hälfte in den darauf folgenden drei Monaten, gerechnet vom ersten Tag seines Aufenthalts im Fuldaer Gebiet, gezahlt. Sollte Wilhelm die Bezahlung nicht rechtzeitig leisten, sind die Bürgen nach Mahnung durch Briefe oder Boten innerhalb eines Monats zum Einlager in Hersfeld verpflichtet. Dabei führt jeder einen Knecht und zwei Pferde mit sich. Die Bürgen können ihre Verpflichtung nicht ablehnen. Bei Ausfall eines Bürgen ist Wilhelm verpflichtet, innerhalb eines Monats einen Ersatzbürgen zu stellen; andernfalls geht die Last auf die übrigen Bürgen über. Die Rechte Konrads gehen auf seine Erben über. Des Weiteren bietet Wilhelm Konrad die Propstwürde einer der drei Propsteien Petersberg, Neuenberg und Johannesberg sowie das Forstamt des Klosters Fulda an, wobei Wilhelm verspricht, im Hinderungsfall solange jährlich 150 Gulden Gold und Silber aus dem Hof in Hammelburg zu bezahlen, bis Konrad über das Fuldaer Forstamt verfügen kann. Sollte es einen dritten Bewerber für die Abtswürde geben, werden die Absprachen ungültig. Ausstellungsort: Avignon. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1373 Febr.1 2.Siegel von links Avers.jpg|Avers 2]...
Zeugen: Konrad Bechlinger [?], Kanoniker von Aschaffenburg
Zeugen: Nikolaus von Kreuznach, Priester
Zeugen: Dietmar von Selheim [Selm oder Großseelheim, Lkr. Marburg?] und...
Siegler: Konrad Bechlinger [?], Nikolaus von Kreuznach, Wilhelm von Magenheim
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, drei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel...
Zusatzinformationen: Vgl. zu Friedrich Ledenther Germania Sacra NF 26, 4, S. 407.
Zusatzinformationen: Vgl. zu Wilhelm von Magenheim [Lkr. Heilbronn] als Abt von St. Burkhard...

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 512 Papst Gregor XI. teilt Kaiser Karl [IV.] mit, dass er Konrad [von Hanau], bisher Propst von Holzkirchen, als Nachfolger von Heinrich [von Kranluck... 1373 - 1373 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 512
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1373 Februar 7
Originaldatierung: Datum Avinione VII idus Februarii pontificatus nostri anno tertio
(Voll-) Regest: Papst Gregor XI. teilt Kaiser Karl [IV.] mit, dass er Konrad [von Hanau], bisher Propst von Holzkirchen, als Nachfolger von Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, bestätigt und ihm die Leitung des Klosters Fulda übertragen hat. Ausstellungsort: Avignon. Gracie divine premium. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Bulle: Apostelstempel, Namensstempel)
Rückvermerk: Konrad von Wildungen (Conradus de Wildungen)
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Hanfschnur angehängte Bleibulle
Zusatzinformationen: Auf der Plica: (Registrata gratis Io[hannes] de Stagno); vgl. Thesaurus...
Zusatzinformationen: Auf der Rückseite steht mittig der Vermerk: (Registrata).

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 511 Papst Gregor XI. erteilt dem Konrad [von Hanau], Propst von Holzkirchen in der Diözese Würzburg, Dispens wegen seines entstellten linken Auges (in... 1373 - 1373 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 511
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1373 Februar 7
Originaldatierung: Datum Avinione VII Idus Februarii pontificatus nostri anno tertio
(Voll-) Regest: Papst Gregor XI. erteilt dem Konrad [von Hanau], Propst von Holzkirchen in der Diözese Würzburg, Dispens wegen seines entstellten linken Auges (in oculo sinistro deformem maculam) und ermächtigt ihn zur Annahme der auf ihn gefallenen Wahl zum Abt von Fulda. Ausstellungsort: Avignon. Religionis zelus. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Bulle: Apostelstempel, Namensstempel)
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Seidenschnur angehängte Bleibulle
Druckangaben: UB Hanau III, Nr. 652; Schannat, Historia Fuldensis, S. 230 [Teildruck]
Zusatzinformationen: (deformem) auf Rasur; bei Schannat: (orbus).
Zusatzinformationen: Mehrere Rasuren in der Urkunde.
Zusatzinformationen: Unter der Plica: (P[etrus] de Fargia); belegt 1373, vgl....
Zusatzinformationen: Auf der Plica: (Io[hannes] Revordelli).
Zusatzinformationen: Auf der Rückseite steht mittig der Vermerk: (Registrata).

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 513 Papst Gregor XI. providiert Konrad [von Hanau], bisher Propst von Holzkirchen, nach dem Tod Heinrichs [von Kranlucken], Abts von Fulda, mit dem Ab... 1373 - 1373 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 513
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1373 Februar 7
Originaldatierung: Datum Avinione VII idus Februarii pontificatus nostri anno tertio
(Voll-) Regest: Papst Gregor XI. providiert Konrad [von Hanau], bisher Propst von Holzkirchen, nach dem Tod Heinrichs [von Kranlucken], Abts von Fulda, mit dem Abbatiat des Kloster Fulda und befiehlt ihm, die Leitungsgewalt des Klosters zu übernehmen. Ausstellungsort: Avignon. Circa statum ecclesiarum. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Bulle: Apostelstempel, Namensstempel)
Rückvermerk: (Konrad von Wildungen)
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit schnur angehängte Bleibulle
Zusatzinformationen: Auf der Plica: (B[ertrandus] de Rupe).
Zusatzinformationen: Unter der Plica: (Crescentius).
Zusatzinformationen: An einer Stelle radiert.

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 514 Konrad [von Hanau], Abt zu Fulda, bekundet, dass er mit Zustimmung des Dekans Martin und des Konvents von Fulda dem Heinrich von Mörle (Moerl) gen... 1373 - 1373 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 514
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1373 August 23
Originaldatierung: ... der geben ist nach Crists geburt dryczenhundert iar in dem dry und...
(Voll-) Regest: Konrad [von Hanau], Abt zu Fulda, bekundet, dass er mit Zustimmung des Dekans Martin und des Konvents von Fulda dem Heinrich von Mörle (Moerl) genannt Beheim für den Gesamtkaufpreis von 850 Gulden und 290 Pfund Heller fuldischer Währung das halbe Gericht Ulmbach (Ulnbach) verkauft hat, ausgenommen die dortige Hochgerichtsbarkeit (busze die man nennet hals und hant), Viehbede (fyhebete) und Herberge. Die Kaufsumme beträgt 600 Gulden und 30 Pfund Heller, da dem Heinrich von Mörle bereits 1357 Dezember 6 (sent Nyclas tage) von Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, das Gericht für 250 Gulden verpfändet und ihm dazu 1363 Dezember 13 (sent Lucien tage) von demselben Abt 260 Pfund Heller verpfändet wurden. Es besteht ein Rückkaufsrecht zum Gesamtkaufpreis, der zwei Monate vorher anzukündigen ist und für den 600 Gulden mit guten, kleinen Gulden, wie sie in den vier Reichsstädten [Frankfurt, Wetzlar, Gelnhausen und Friedberg] der Wetterau (in der Wedreyben) gängig sind, zu bezahlen sind; die anderen 250 Gulden und 290 Pfund Heller sind in guter fuldischer Währung zu zahlen. Im Fall eines Wiederverkaufs ist auch dies zwei Monate vorher anzukündigen und die Bezahlung in Steinau an der Straße oder in Gelnhausen zu leisten. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Siegler: Abt Konrad
Siegler: Dekan Martin und der Konvent von Fulda
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda, K 435, f. 62r-62v
Zusatzinformationen: Am linken Rand von einem späteren Schreiber der Vermerk (vacat).

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 515 Bürgermeister, Schöffen, Rat und Bürger der Stadt Fulda bekunden, dass sie sich mit Konrad [von Hanau], Abt von Fulda, über die zu zahlende Steuer... 1373 - 1373 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 515
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1373 September 22
Originaldatierung: ... nach Crists geburt drytzenhundert iar in dem dry und sybenzigisten...
(Voll-) Regest: Bürgermeister, Schöffen, Rat und Bürger der Stadt Fulda bekunden, dass sie sich mit Konrad [von Hanau], Abt von Fulda, über die zu zahlende Steuer von 5000 Gulden (guter und wolgewegener die man nennet florencier) verglichen haben. Sie wollen 2500 Gulden noch vor dem nächsten Martini [1373 November 11], die anderen 2500 Gulden innerhalb der nächsten drei Jahre zahlen. Der Steuersatz von 10 Prozent bleibt für die nächsten drei Jahre, gerechnet vom Datum der Urkunde, unverändert. Ferner wird vereinbart, dass von der genannten Summe 90 Gulden abzuziehen sind, die die Stadt dem Ritter Johann von Ebersberg bereits verpfändet hat. Weiterhin hat man sich mit Abt, Dekan Martin und dem Konvent von Fulda geeinigt, dass die Stadt in den kommenden sieben Jahren jährlich, je zur Hälfte an Michaelis [September 29] und an Walpurgis [Mai 1], 720 Pfund Heller fuldischer Währung als Stadtbede sowie 80 Pfund Heller fuldischer Währung als (vortbete [?]) zahlen wird, darüber hinaus aber keine Steuer oder Bede zu zahlen hat. Im Gegenzug muss die Stadt in den folgenden sieben Jahren keine Zinsen bezahlen und darf außerdem allein den Bannwein in der Stadt Fulda legen, nicht der Abt. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Siegler: [Stadt Fulda]
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt)

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 516 Der Ritter Berthold (Berlt) von Bibra und sein Bruder Johann (Hans) bekunden, dass ihnen Propst Graslock [von Babenhausen], Dekan Konrad und der K... 1374 - 1374 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 516
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1374 Mai 30
Originaldatierung: Gebin nach Christi geburte dritzenhundirt iar darnach in dem vier und...
(Voll-) Regest: Der Ritter Berthold (Berlt) von Bibra und sein Bruder Johann (Hans) bekunden, dass ihnen Propst Graslock [von Babenhausen], Dekan Konrad und der Konvent von Neuenberg bei Fulda den Hof in Seeba (zu Sewe) [Gemeinde Rhönblick] zu Lehen gegeben haben. Dafür muss Berthold jährlich an Michaelis [September 29] 14 Viertel guten Roggens (rackin), 15 Viertel Hafer, ein Viertel Erbsen (erweiz) Fuldaer Maßes sowie 18 Pfund Heller guter fränkischer Landeswährung zahlen und verpflichtet sich, so verantwortungsvoll mit dem Hof umzugehen, als wäre es sein eigener. Ferner wird bestätigt, dass ihnen von Propst und Konvent sechs Pfund Heller geliehen wurden, die sie von den 18 Pfund Heller abziehen (aufnehmen) dürfen. Falls Berthold stirbt, erbt zuerst sein Bruder Johann, dann ihre Erben. Propst, Dekan und der Konvent von Neuenberg können den Hof in Seeba wieder einziehen. Weiterhin will Berthold die Rechte des Heinrich Kellermann (Kelreman), Pfleger des genannten Hofes, unberührt lassen und bestätigt dies auch für seine Erben. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Siegler: [Ritter Berthold von Bibra]
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, abhängendes Siegel (fehlt)
Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 420, f. 934; StaM, Kopiare Fulda: K 422, f. 57v

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 517 Räte, Schöffen und die ganze Stadt von Vacha bekunden, dass sie mit Zustimmung von Konrad [von Hanau], Abt von Fulda, des Dekans Martin und des Ko... 1374 - 1374 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 517
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1374 September 17
Originaldatierung: Datum anno Domini M° CCC° LXXIIII in die sancti Lamperti
(Voll-) Regest: Räte, Schöffen und die ganze Stadt von Vacha bekunden, dass sie mit Zustimmung von Konrad [von Hanau], Abt von Fulda, des Dekans Martin und des Konvents von Fulda dem Friedrich von Friemar (Friczen von Frymar), Bürger von Eisenach, und seinen Erben für zehn Mark eine Rente verkauft haben. Innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren nach dem Tag der Beurkundung besteht Wiederkaufsrecht für zehn Mark. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler: Stadt Vacha
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 434, f. 204r, 204v

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 518 Die Brüder Simon, Friedrich (Fritz) und Wilhelm von Buttlar leisten Konrad [von Hanau], Abt von Fulda, seinen Nachkommen und dem Kloster von Fulda... 1374 - 1374 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 518
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1374 Dezember 20
Originaldatierung: Geben nach Crists geburt druczenhundert iare in dem vier und...
(Voll-) Regest: Die Brüder Simon, Friedrich (Fritz) und Wilhelm von Buttlar leisten Konrad [von Hanau], Abt von Fulda, seinen Nachkommen und dem Kloster von Fulda sowie dem Friedrich (Fritz) von der Tann genannt von Bieberstein Urfehde wegen der Gefangenschaft, in der Friedrich von Buttlar von Friedrich von der Tann gehalten wurde und dadurch Gefangener des Fuldaer Abtes geworden war. Ferner verzichten die Brüder gegenüber dem Abt und Friedrich von der Tann auf allen Schadensersatz für den durch die Gefangennahme erlittenen Schaden sowie auf alle Forderungen (schuld vnd vorderunge vnd ansprache) gegenüber dem Kloster. Friedrich von Buttlar gelobt dem Kloster Fulda mit erhobenen Fingern Treue. Siegelankündigung. Simon von Buttlar siegelt für sich und seine Brüder. Auf Bitte der Aussteller besiegelt Friedrich von Lisberg (Friderich herre tzue Liesperg) die Urkunde ebenfalls. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Siegler: Simon von Buttlar, Friedrich von Lisberg
Formalbeschreibung: Original, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Druckangaben: Schannat, Historia Fuldensis, Nr. CLXXXIII [Teildruck]

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 519 Konrad von Bellersheim (Beldersheim), Kellerer des Klosters Fulda, bekundet an Stelle des Heinrich von Bimbach (Bienbach) und dessen Ehefrau Dorot... 1375 - 1375 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 519
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1375 Februar 21
Originaldatierung: Datum anno Domini M° CCC° LXX quinto in vigilia kathedra Petri apostoli
(Voll-) Regest: Konrad von Bellersheim (Beldersheim), Kellerer des Klosters Fulda, bekundet an Stelle des Heinrich von Bimbach (Bienbach) und dessen Ehefrau Dorothea, dass diese dem Wigand von Bimbach, Pfarrer in Dienheim (Direnheim), zu nächstem Michaelis [1375 September 29] 32 Gulden, je zwei Tournosen für einen Gulden, und 24 Viertel Hafer Fuldaer Maßes aus dem Hof Sulzhof (Soltzhof) bezahlen. Im Hinderungsfall kann Wigand den Hof solange verpfänden, bis die Summe bezahlt ist. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Siegler: Kelleramt von Fulda, Heinrich von Bimbach
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel...

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 520 Die Brüder Heinrich und Friedrich (Fritz) Tesche, ihre Schwester Katharina sowie ihr Vetter Simon Tesche bekunden, dass sie mit Zustimmung Konrads... 1375 - 1375 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 520
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1375 August 22
Originaldatierung: ... nach Crists geburt drizenhundert iar in dem funff und sibinzigistin...
(Voll-) Regest: Die Brüder Heinrich und Friedrich (Fritz) Tesche, ihre Schwester Katharina sowie ihr Vetter Simon Tesche bekunden, dass sie mit Zustimmung Konrads [von Hanau], Abt von Fulda, an Ludwig von Heimerode [?] (Luecze von Heymenrode) und dessen Ehefrau Elisabeth (Else) für 40 Gulden das Gut in (Huechilheym) [Heichelheim oder Heuchelheim?] verkauft haben. Falls sie das Gut nicht binnen eines halben Jahres zurückkaufen, steht Abt und Kloster der Wiederkauf zu. Siegelankündigung. Heinrich und Simon siegeln für Friedrich und Katharina. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Siegler: [Heinrich Tesche], [Simon Tesche]
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel...

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 521 Der Ritter Karl von Buches bekundet für sich, seinen Sohn Karl und seine Erben, dass er mit Zustimmung des Konrad [von Hanau], Abt von Fulda, die ... 1375 - 1375 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 521
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1375 September 27
Originaldatierung: Nach Crists geburt drizenhundert iar in dem funff und sibinzigistin...
(Voll-) Regest: Der Ritter Karl von Buches bekundet für sich, seinen Sohn Karl und seine Erben, dass er mit Zustimmung des Konrad [von Hanau], Abt von Fulda, die Hofstatt (hoffreide) in Reichelsheim [westl. Friedberg] (Richolfisheym) dem Ritter Winther von Rödelheim (Redilnheym), dessen Ehefrau Agnes und ihren Erben für 206 Pfund Heller Frankfurter Währung verkauft hat. Er verpflichtet sich, diese binnen vier Jahren wieder einzulösen. Im Hinderungsfall will Karl, nachdem er vom Kloster Fulda durch Briefe oder Boten gemahnt worden ist, als Geisel nach Fulda reiten, und sich solange in die Gewalt des Klosters begeben, bis 206 Pfund Heller bezahlt sind. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler: Karl von Buches, Ritter
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 434, f. 230v-231r
Druckangaben: Schannat, Fuldischer Lehn-Hof, Nr. 223 [Teildruck]

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 523 Die Brüder Heinrich, Konrad und Konrad (Contze) [der Jüngere] Am Ende bekunden, dass ihnen Heinrich von Feuchtenborn mit Zustimmung von Konrad [vo... 1375 - 1375 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 523
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1375 November 16
Originaldatierung: ... nach Crists geburt dryczenhundert iar in dem funff und...
(Voll-) Regest: Die Brüder Heinrich, Konrad und Konrad (Contze) [der Jüngere] Am Ende bekunden, dass ihnen Heinrich von Feuchtenborn mit Zustimmung von Konrad [von Hanau], Abt von Fulda, das Gut in Soisdorf (Sostdorff), auf dem Nikolaus (Clas) Guendelouch sitzt, nach Ausweis einer darüber von Heinrich und dem Abt ausgestellten Urkunde, für 60 Gulden verkauft hat. Falls Heinrich den Wiederkauf nicht innerhalb eines halben Jahres zum Fest des Apostels Johannes [Dezember 27] tätigt, steht dem Kloster Fulda an seiner Stelle jährlich zum genannten Festtag der Wiederkauf zu. Siegelankündigung. Heinrich und Konrad der Jüngere (Contzen des iungen) Am Ende siegeln für sich und ihren Bruder Konrad. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Siegler: Heinrich am Ende, Konrad der Jüngere am Ende
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Zusatzinformationen: Die Pergamentstreifen bestehen aus Makulatur von Urkunden des 14....
Zusatzinformationen: Vgl. die abweichenden Angaben zur Wiederkaufsfrist in der Urkunde...
Zusatzinformationen: Zu den von Feuchtenborn siehe Schannat, Fuldischer Lehn-Hof, S. 90.

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 522 Heinrich von Feuchtenborn bekundet, dass er mit Zustimmung von Konrad [von Hanau], Abt von Fulda, und nach Ausweis einer hierüber von ihm selbst u... 1375 - 1375 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 522
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1375 November 16
Originaldatierung: ... nach Crists geburt dryczenhundert iar in dem funff und...
(Voll-) Regest: Heinrich von Feuchtenborn bekundet, dass er mit Zustimmung von Konrad [von Hanau], Abt von Fulda, und nach Ausweis einer hierüber von ihm selbst und dem Abt ausgestellten Urkunde den Brüdern Heinrich, Konrad und Konrad (Contze) [der Jüngere] Am Ende sein Gut in Soisdorf (Sostdorff), auf dem Nikolaus (Clas) Gundelouch sitzt, verkauft hat. Heinrich gesteht dem Kloster Fulda den Wiederkauf des Gutes zum Fest des Apostels Johann [Dezember 27] zu, falls er das Gut nicht binnen zweieinhalb Jahren zurückkauft. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler: Heinrich von Feuchtenborn
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 434, f. 218r, 218v
Zusatzinformationen: Der Pergamentstreifen besteht aus Makulatur von einer Urkunde des 14....
Zusatzinformationen: Vgl. die abweichende Wiederkaufsfrist in der Urkunde der Brüder Am...
Zusatzinformationen: Feuchtenborn: Wüstung östl. Kirchhasel im Lkr. Hünfeld.
Zusatzinformationen: Vgl. zu den von Feuchtenborn Schannat, Fuldischer Lehn-Hof, S. 90.

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 524 Die Brüder Friedrich (Fritz), Frowin und Konrad von Hutten bekunden, dass sie von Konrad [von Hanau], Abt von Fulda, dem Dekan Martin und dem Konv... 1375 - 1375 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 524
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1375 November 30
Originaldatierung: ... nach Crist geburt in iare und an tage als ouch vor stet geschrieben
(Voll-) Regest: Die Brüder Friedrich (Fritz), Frowin und Konrad von Hutten bekunden, dass sie von Konrad [von Hanau], Abt von Fulda, dem Dekan Martin und dem Konvent von Fulda eine im Folgenden inserierte Urkunde über eine jährliche Rente von 100 Gulden erhalten haben. Sie bestätigen, dass sie die 830 Gulden in Gold und 170 Schilling Tournosen mit 467 Gulden Gold und 533 Schilling Tournosen bezahlt haben und dass die Rente ein Zehntel des Kaufpreises beträgt. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde von 1375 November 30: Konrad [von Hanau], Abt von Fulda, bekundet, dass er mit Zustimmung des Dekans und Konvents von Fulda den Brüdern Friedrich, Frowin und Konrad von Hutten, den Söhnen des verstorbenen Ritters Frowin von Hutten, eine Rente von 100 Gulden, die zum Neujahrstag (Nuewinidas [!] tag) gezahlt wird, für 1000 Gulden auf Wiederkauf verkauft haben. Die Summe ist mit 830 Gulden und 170 Gulden Tournosen zu begleichen; ein Gulden ist zu zwölf Tournosen zu rechnen. Tatsächlich bezahlen die Brüder von Hutten dem Kloster Fulda vom Kaufpreis von 830 Gulden in Gold und 170 Schilling Tournosen am Tag der Beurkundung das Hauptgeld mit 467 Gulden in Gold und 533 Schilling Tournosen und erhalten dafür die Rente anteilig zu einem Zehntel des tatsächlich bezahlten Preises. Für den Fall, dass Fulda die Rente nicht zahlen kann, sollen den Brüdern von Hutten die Burg Stolzenberg, Salmünster und Soden als Pfand gegeben werden. Ein Rückkauf findet an einem der drei genannten Orte statt. Die Brüder erhalten bis Hausen bei Salmünster Geleit. Siegelankündigung des Abtes Konrad und des Konvents von Fulda. (... nach Crists geburt driczenhundert iar in dem funff und sybinczigistin iare an Fritage vor sent Niclas tage). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler: [Friedrich von Hutten], Frowin von Hutten
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel...
Zusatzinformationen: Im Fall der Tournosen scheint man keinen Unterschied zwischen Gulden...
Zusatzinformationen: Vgl. zum gleichen Rechtsinhalt Nr. 580, Nr. 633, Nr. 881, Nr. 2219 und...

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 525 Sintram von Buttlar und seine Ehefrau Margarete (Grete) bekunden, dass sie mit Zustimmung des Konrad [von Hanau], Abt von Fulda, dem Priester Konr... 1375 - 1375 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 525
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1375 Dezember 3
Originaldatierung: ... nach Crists geburt drizenhundert iar in dem funff und sibinzigistin...
(Voll-) Regest: Sintram von Buttlar und seine Ehefrau Margarete (Grete) bekunden, dass sie mit Zustimmung des Konrad [von Hanau], Abt von Fulda, dem Priester Konrad Gier, Pfarrer in Geisa, jedoch nicht den Kirchenpflegern (heilginmeistern) in Geisa, das Gut in Schleid (Sleyta) für 15 Gulden, zu elf Turnosen für einen Gulden, verkauft haben. Dem Kloster Fulda steht der Wiederkauf zu, falls sie das Gut nicht binnen vier Jahren zurückkaufen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler: Sintram von Buttlar
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel...
Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 434, f. 131r, 131v

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 526 Sintram von Buttlar und seine Ehefrau Margarete (Grete) bekunden, dass sie mit Zustimmung des Konrad [von Hanau], Abt von Fulda, dem Ritter Eberha... 1376 - 1376 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 526
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1376 Mai 8
Originaldatierung: ... nach Crists geburt drizenhundert iar in dem sehs und sybinzigistin...
(Voll-) Regest: Sintram von Buttlar und seine Ehefrau Margarete (Grete) bekunden, dass sie mit Zustimmung des Konrad [von Hanau], Abt von Fulda, dem Ritter Eberhard von Buchenau eine Rente über acht Viertel Weizen und acht Viertel Hafer Geisaer Maß von seinem Hof in Schleid (Sleyta), die zum Festtag des heiligen Michael [September 29] zu zahlen ist, für 100 Gulden oder zu zwölf Tournosen je Gulden [also 1200 Tournosen], verkauft haben. Sie gestehen dem Abt von Fulda den Wiederkauf zu, falls Sintram die Rente nicht binnen zehn Jahren wiederkauft. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler: Sintram von Buttlar
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 527 Die Brüder Heinrich, Konrad und Konrad von Ufhausen genannt Am Ende bekunden, dass ihnen Konrad [von Hanau], Abt von Fulda, gestattet hat, auf ihr... 1376 - 1376 Detailseite
verz1260732
Signatur: HStAM, Urk. 75, 527
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1376 Mai 9
Originaldatierung: ... nach Crists geburt dryczenhundert iar in dem sechs und...
(Voll-) Regest: Die Brüder Heinrich, Konrad und Konrad von Ufhausen genannt Am Ende bekunden, dass ihnen Konrad [von Hanau], Abt von Fulda, gestattet hat, auf ihrem Gut in Oberufhausen, am Weg in Richtung [Burg] Fürsteneck gelegen (als man gen Furstenegke hynufz wandert), einen Gaden mit steinernem Fundament (fusz) zu bauen, wobei das aus Steinen und Lehm gemauerte Fundament nicht höher als acht Fuß sein soll. Die Brüder verpflichten sich, Anbauten nur nach Absprache und mit Zustimmung des Klosters Fulda vorzunehmen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Siegler: [Heinrich von Ufhausen genannt Am Ende]
Siegler: Konrad von Ufhausen genannt Am Ende
Siegler: Konrad von Ufhausen genannt Am Ende
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, drei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel...

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