HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 515

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1373 September 22

Originaldatierung 

... nach Crists geburt drytzenhundert iar in dem dry und sybenzigisten iare an Donristage vor sent Michels tage

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Bürgermeister, Schöffen, Rat und Bürger der Stadt Fulda bekunden, dass sie sich mit Konrad [von Hanau], Abt von Fulda, über die zu zahlende Steuer von 5000 Gulden (guter und wolgewegener die man nennet florencier) verglichen haben. Sie wollen 2500 Gulden noch vor dem nächsten Martini [1373 November 11], die anderen 2500 Gulden innerhalb der nächsten drei Jahre zahlen. Der Steuersatz von 10 Prozent bleibt für die nächsten drei Jahre, gerechnet vom Datum der Urkunde, unverändert. Ferner wird vereinbart, dass von der genannten Summe 90 Gulden abzuziehen sind, die die Stadt dem Ritter Johann von Ebersberg bereits verpfändet hat. Weiterhin hat man sich mit Abt, Dekan Martin und dem Konvent von Fulda geeinigt, dass die Stadt in den kommenden sieben Jahren jährlich, je zur Hälfte an Michaelis [September 29] und an Walpurgis [Mai 1], 720 Pfund Heller fuldischer Währung als Stadtbede sowie 80 Pfund Heller fuldischer Währung als (vortbete [?]) zahlen wird, darüber hinaus aber keine Steuer oder Bede zu zahlen hat. Im Gegenzug muss die Stadt in den folgenden sieben Jahren keine Zinsen bezahlen und darf außerdem allein den Bannwein in der Stadt Fulda legen, nicht der Abt. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)

Siegler 

[Stadt Fulda]

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt)

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
Detailseite Original Original