Identifikation (Urkunde)
Datierung
1373 August 23
Originaldatierung
... der geben ist nach Crists geburt dryczenhundert iar in dem dry und syborzigisten iare an Dinstage vor sent Bartholomeus tage
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Konrad [von Hanau], Abt zu Fulda, bekundet, dass er mit Zustimmung des Dekans Martin und des Konvents von Fulda dem Heinrich von Mörle (Moerl) genannt Beheim für den Gesamtkaufpreis von 850 Gulden und 290 Pfund Heller fuldischer Währung das halbe Gericht Ulmbach (Ulnbach) verkauft hat, ausgenommen die dortige Hochgerichtsbarkeit (busze die man nennet hals und hant), Viehbede (fyhebete) und Herberge. Die Kaufsumme beträgt 600 Gulden und 30 Pfund Heller, da dem Heinrich von Mörle bereits 1357 Dezember 6 (sent Nyclas tage) von Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, das Gericht für 250 Gulden verpfändet und ihm dazu 1363 Dezember 13 (sent Lucien tage) von demselben Abt 260 Pfund Heller verpfändet wurden. Es besteht ein Rückkaufsrecht zum Gesamtkaufpreis, der zwei Monate vorher anzukündigen ist und für den 600 Gulden mit guten, kleinen Gulden, wie sie in den vier Reichsstädten [Frankfurt, Wetzlar, Gelnhausen und Friedberg] der Wetterau (in der Wedreyben) gängig sind, zu bezahlen sind; die anderen 250 Gulden und 290 Pfund Heller sind in guter fuldischer Währung zu zahlen. Im Fall eines Wiederverkaufs ist auch dies zwei Monate vorher anzukündigen und die Bezahlung in Steinau an der Straße oder in Gelnhausen zu leisten. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Siegler
Abt Konrad
Dekan Martin und der Konvent von Fulda
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Weitere Überlieferung
StaM, Kopiare Fulda, K 435, f. 62r-62v
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Am linken Rand von einem späteren Schreiber der Vermerk (vacat).
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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