J 2 B
Complete identifier
HStAD, J 2 B
Fonds
Identification (short)
Title
Title
Oberfinanzdirektion Frankfurt
Life span
Life span
1945-1959
See
Corresponding archival items
Corresponding archival items
Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Best. 531 Oberfinanzdirektion Frankfurt a.M.
- Der Hauptbestand der OFD liegt im Hauptstaatsarchiv Wiesbaden.
Hessisches Staatsarchiv Marburg, Best. 402 Oberfinanzdirektion Frankfurt
- Das Staatsarchiv Marburg verwahrt einen Bestand mit Bauakten.
- Der Hauptbestand der OFD liegt im Hauptstaatsarchiv Wiesbaden.
Hessisches Staatsarchiv Marburg, Best. 402 Oberfinanzdirektion Frankfurt
- Das Staatsarchiv Marburg verwahrt einen Bestand mit Bauakten.
Fonds data
Custodial history
Custodial history
Die Akten wurden 1962 bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt ausgesondert und übernommen.
Die Akten von Behörden des Volksstaates Hessen, dem Reichsstatthalter in Hessen (Bauabteilung), dem RP Darmstadt in Groß-Hessen, dem RP Darmstadt des Bundeslandes Hessen sowie dem Staatsbauamt Darmstadt ungefähr aus dem Zeitraum 1920-1968 wurden vom Hauptstaatsarchiv Wiesbaden im Jahr 2013 an das Staatsarchiv Darmstadt abgegeben.
Die Akten von Behörden des Volksstaates Hessen, dem Reichsstatthalter in Hessen (Bauabteilung), dem RP Darmstadt in Groß-Hessen, dem RP Darmstadt des Bundeslandes Hessen sowie dem Staatsbauamt Darmstadt ungefähr aus dem Zeitraum 1920-1968 wurden vom Hauptstaatsarchiv Wiesbaden im Jahr 2013 an das Staatsarchiv Darmstadt abgegeben.
History of creator
History of creator
Ursächlich für die Errichtung von Landesfinanzbehörden war die Finanznot nach dem 1. Weltkrieg, aus der Reparationsverpflichtungen und Reichsschulden von rund 300 Milliarden hervorgingen. Schnelle Abhilfe wurde geschaffen durch die Umsetzung von 16 Finanz- und Steuergesetzen, die auch die Einzelsteuergesetze in den 25 Bundesstaaten vereinheitlichten. Ebenso durch die Schaffung von Grundlagengesetzen wie die Reichsabgabenordnung und das Reichseinkommensteuergesetz.
In Hessen gab es schon seit 1908 selbständige Finanzämter. Mit Wirkung vom 01.10.1919 entstand eine das ganze Deutsche Reich umfassende Reichsfinanzverwaltung mit den drei Stufen:
1. Reichsfinanzministerium
2. Landesfinanzämter
3. Finanzämter.
Die Mittelinstanz bildeten 25 Landesfinanzämter, denen die Leitung nach Art einer heutigen Oberfinanzdirektion (OFD) oblag. An dieser Gliederung hatte sich bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges nichts geändert; lediglich die Bezeichnung 'Landesfinanzamt' wurde durch die Bezeichnung 'Der Oberfinanzpräsident' ersetzt. (Quelle: Hauptstaatsarchiv Wiesbaden)
In Hessen gab es schon seit 1908 selbständige Finanzämter. Mit Wirkung vom 01.10.1919 entstand eine das ganze Deutsche Reich umfassende Reichsfinanzverwaltung mit den drei Stufen:
1. Reichsfinanzministerium
2. Landesfinanzämter
3. Finanzämter.
Die Mittelinstanz bildeten 25 Landesfinanzämter, denen die Leitung nach Art einer heutigen Oberfinanzdirektion (OFD) oblag. An dieser Gliederung hatte sich bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges nichts geändert; lediglich die Bezeichnung 'Landesfinanzamt' wurde durch die Bezeichnung 'Der Oberfinanzpräsident' ersetzt. (Quelle: Hauptstaatsarchiv Wiesbaden)
Includes
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Bauakten öffentlicher Gebäude
Finding aids
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Online-Datenbank (Arcinsys)
Further information (fonds)
Extent
Extent
verzeichnet 1,750 m (Stand Mai 2024) - unverzeichnet 0,000 m (Stand Mai 2024)
Person in charge
Person in charge
komplett erschlossen