HHStAW Bestand 531

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Oberfinanzdirektion Frankfurt a.M.

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Hessisches Staatsarchiv Darmstadt, Best. J 2 B Oberfinanzdirektion Frankfurt

Hessisches Staatsarchiv Marburg, Best. 402 Oberfinanzdirektion Frankfurt

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

Zugänge seit 1960
Die Akten von Behörden des Volksstaates Hessen, dem Reichsstatthalter in Hessen (Bauabteilung), dem RP Darmstadt in Groß-Hessen, dem RP Darmstadt des Bundeslandes Hessen sowie dem Staatsbauamt Darmstadt ungefähr aus dem Zeitraum 1920-1968 wurden im Jahr 2013 an das Staatsarchiv Darmstadt abgegeben (2,125 m und 7 Stehordner).

Geschichte des Bestandsbildners 

Ursächlich für die Errichtung von Landesfinanzbehörden war die Finanznot nach dem 1. Weltkrieg, aus der Reparationsverpflichtungen und Reichsschulden von rd. 300 Mrd. hervorgingen. Schnelle Abhilfe wurde geschaffen durch die Umsetzung von 16 Finanz- und Steuergesetzen, die auch die Einzelsteuergesetze in den 25 Bundesstaaten vereinheitlichten. Ebenso durch die Schaffung von Grundlagengesetzen wie die Reichsabgabenordnung und das Reichseinkommensteuergesetz.
In Hessen gab es schon seit 1908 selbständige Finanzämter. Mit Wirkung vom 01.10.1919 entstand eine das ganze Deutsche Reich umfassende Reichsfinanzverwaltung mit den drei Stufen:
1. Reichsfinanzministerium
2. Landesfinanzämter
3. Finanzämter.
Die Mittelinstanz bildeten 25 Landesfinanzämter, denen die Leitung nach Art einer heutigen Oberfinanzdirektion (OFD) oblag. An dieser Gliederung hatte sich bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges nichts geändert; lediglich die Bezeichnung 'Landesfinanzamt' wurde durch die Bezeichnung 'Der Oberfinanzpräsident' ersetzt.
Beim Zusammenbruch des Deutschen Reiches 1945 bestanden im Gebiet des heutigen Landes Hessen zwei Oberfinanzpräsidien: Das Oberfinanzpräsidium Kassel für die ehemalige preußische Provinz Hessen-Nassau und das Oberfinanzpräsidium Darmstadt für den früheren Volksstaat Hessen. Beide wurden jedoch von der neuen hessischen Regierung 1946 aufgelöst und deren Aufgaben dem hessischen Finanzministerium übertragen.
Im Jahre 1950 stellte der Bund durch das Gesetz über die Finanzverwaltung die Dreigliedrigkeit der Finanzverwaltungen für Bund und Länder wieder her, so dass sich folgende Struktur ergab:
Bund Länder
Oberste Instanz Bundesfinanzministerium Für die
Finanzverwaltung
zuständige oberste
Landesbehörde
(Finanzministerium) Mittelstufe Oberfinanzdirektionen Oberfinanzdirektionen
Örtliche Behörden Hauptzollämter und
Zollfahndungsstellen Finanzämter
Falls in den Ländern keine Mittelbehörde (Oberfinanzdirektion) bestand, wurden diese verpflichtet, zum 01.10.1950 je nach Bedarf eine oder mehrere Oberfinanzdirektionen zu errichten. Für Hessen ergab sich hieraus folgendes Bild: Das Hessische Kabinett beschloss die Errichtung einer OFD zum 01.10.1950. Als Oberfinanzbezirk wurde das Gebiet des Landes Hessen und die OFD Frankfurt am Main wurde errichtet, jedoch mit vorläufigem Sitz in Wiesbaden. 1955 wurde der Sitz der OFD von Wiesbaden nach Frankfurt am Main verlegt. Der OFD Frankfurt am Main nachgeordnet waren acht Hauptzollämter mit jeweils eigenen Hauptzollamtsbezirken: Frankfurt am Main-Flughafen, Frankfurt am Main-Ost, Frankfurt am Main-West, Wiesbaden, Gießen, Fulda und Kassel (Stand 1953). Diesen wiederum nachgeordnet waren bzw. sind unter anderem: Zollämter, Zollabfertigungsstellen im Inneren, Grenzkontrollstellen, Grenzkommissariate, eine Zolltechnische Prüfungs- und Lehranstalt, die Bundeskasse, das Rechenzentrum, sowie das Beschaffungsamt der Bundeszollverwaltung (Stand 1980).
Aufbau der OFD Frankfurt am Main
Die OFD hatte als Mittelbehörde die Leitung der Finanzverwaltung des Bundes und des Landes für ihren Bezirk. Sie war bis zum 31.07.1998 in 4 Abteilungen gegliedert:
Für den Bereich Bund
1. Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung
2. Bundesvermögensabteilung
sowie für den Bereich Land
3. Besitz- und Verkehrsteuerabteilung
4. Landesbauabteilung als Finanzverwaltung des Landes.
Im Zuge der Straffung der Bundesabteilungen am 01.08.1998 wurden die Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung und die Bundesvermögensabteilung der OFD Koblenz formal angegliedert, sodass die OFD Frankfurt am Main nunmehr nur noch die Finanzverwaltung des Landes darstellte. Durch die Neuorganisation zum 01.12.2000 unterteilte sich die OFD in die Landeszentralabteilung, die Landesbauabteilung sowie die Besitz- und Verkehrsteuerabteilung. Zum 01.01.2004 wurden mit Einführung eines neuen Baumanagements die Aufgaben der Landesbauabteilung der OFD sowie der Staatsbauämter in einem Landesbetrieb 'Hessisches Baumanagement' (hbm) zusammengefasst. Seit der Neuorganisation unterteilt sich die OFD zum 01.07.2004 in die Landeszentralabteilung, die Abteilung Landesdienste sowie die Besitz- und Verkehrsteuerabteilung.
Die Landeszentralabteilung umfasst die Referate Bundesbau, Korruptionsschutz/Bau, Vergabe- und Vertragsangelegenheiten, Verwaltungsmodernisierung/Controlling, Haushalt, Organisation/Unterbringung/Ausstattung, Automation, Personalwesen, Rechtsangelegenheiten, Fiskalerbschaften, Selbstversicherung sowie die Aus- und Fortbildung.
Der Besitz- und Verkehrsteuerabteilung obliegt mit ihren 35 nachgeordneten Finanzämtern (Stand Juli 2008) die Festsetzung und Erhebung der Besitz- und Verkehrsteuern. Sie überwacht die Gleichmäßigkeit der Gesetzesanwendung und beaufsichtigt die Geschäftsführung der nachgeordneten Dienststellen.
Die Abteilung Landesdienste ist im Rahmen des Hessischen Competence Centers für die konzeptionellen, organisatorischen und technischen Vorarbeiten zum Aufbau einer zentralen und landesweiten Informations- und Servicestelle für SAP R/3 zuständig. Darüber hinaus ergeben sich landesweite Aufgaben im Beschaffungswesen (BGBl. I 2007, S. 2897). Bereits zum 01.01.2005 waren die Aufgaben der früheren Bundesvermögensverwaltung mit den Bundesforst- und den Bundesvermögensämtern der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) übertragen worden.
Bis zum 31.12.2007 waren die Oberfinanzdirektionen auch Mittelbehörden der Bundesfinanzverwaltung und zuständig für die Hauptzollämter. Im Sprengel des HHStAW liegende Hauptzollämter mit ihrem nachgeordneten Bereich unterstanden bereits seit 01.08.1998 formal der OFD Koblenz. Zum 01.01.2008 wurden fünf Bundesfinanzdirektionen eingerichtet, denen die Hauptzollämter, mit zum Teil geänderten Zuständigkeiten, angegliedert sind.

Enthält 

überwiegend Personal- und Bauangelegenheiten, Rechnungsnachweisungen über Haushaltseinnahmen und -ausgaben des der Oberfinanzkasse, Titelbücher, Unterlagen der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung 1949-1990, Berichte von der hessischen Grenze zur ehemaligen DDR, Schriftwechsel zwischen Bundesfinanzministerium, Hauptzollämtern und Oberfinanzdirektion.

Literatur 

Dominik Brendel, Repertorien des Hessischen Hauptstaatsarchivs Wiesbaden, Abteilung 531, Oberfinanzdirektion Frankfurt a. M. -Teilbestand-, Wiesbaden 2000

Findmittel 

Ablieferungslisten

Findbuch von D. Brendel, 2000 (Teilbestand)

Teilbestand: Online-Datenbank (Arcinsys)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang 

48,69 lfm

Bearbeiter 

Dominik Brendel, 2000

Dorothee A.E. Sattler, 2014 ff.