U 217
Complete identifier
HHStAW, 12, U 217
Charter
Identification (charter)
Short regestum
Short regestum
Gertrud ('Girdruit'), Äbtissin, und der Konvent des Klosters Bärbach ('Berp-') in der 'Foißenhelden' vom St. Klarenorden verleihen dem Hans Hathen und dessen Frau Jutta von Rückershausen zu Erbrecht ihren Hof und ihr Gut zu Rückershausen, Haus, Garten, Acker und Wiesen inner- und außerhalb des Dorfes gegen 7 Malter Gülte guten, dürren Korns Limburger Maß, die diese ihnen jährlich zwischen dem 15. August und 8. September liefern sollen. Sie sollen auch alle Zinse, die das Gut zu geben hat, rechtzeitig an die Stätten, wohin sie fallen, ohne Schaden des Klosters entrichten und das Gut in gutem Bau halten, wie im Lande rechtsüblich. Gut und Hof sollen stets ungeteilt in einer Hand bleiben. Beim Tode der Eheleute soll der nächste Erbe 1 Schilling als Anerkenntnis ('zu bewysunge') bringen und das Gut wieder von Äbtissin und Konvent empfangen. Er soll das Gut auch verunterpfänden. Die Aussteller haben den Hof als Unterpfand genommen sowie das Gut, das die Eheleute ihnen inner- und außerhalb des Dorfes benannt haben. Die Eheleute sollen davon ohne Wissen und Willen der Aussteller nichts verkaufen, versetzen oder vertauschen. Verstoßen sie hiergegen, so können die Aussteller Hof und Gut ohne Prozeß ('ane allen kryg') an sich nehmen und die Unterpfänder bis zur Erstattung des Schadens behalten. - Siegel der Äbtissin und des Konvents.
Dating
Dating
1531 Juni 20
Original dating
Original dating
D. 1531, feria 3. ante festum nativitatis sancti Johannis baptiste
Notes (charter)
Formal description
Formal description
Konzept, Papier
Information / Notes
Additional information
Additional information
Struck, Klarissenkloster Bärbach, Nr. 270
Representations
Type | Name | Access | Information | Action |
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Original | Urkunde | Show details page | ||
Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm (1993) | Show details page | ||
Mikrofiche | Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung | Show details page |