11

Complete identifier

HHStAW, 360/160, 11

Charter


Identification (charter)


Short regestum Short regestum
Der öffentliche Notar Johann Husen beurkundet, dass ihm der Pfarrer Arnolt Limberger von Geisenheim, der Junker Wilhelm von Scharfenstein, der Junker Henne von Hohenweisel sowie Schultheißen und Schöffen des Gerichts zu Geisenheim und alle Ratsmitglieder, die näher bezeichnet sind, als Patrone des Michaelsaltars zu Geisenheim den derzeitigen Kaplan Johann Blomerstein von Heiligenstadt zu Geisenheim als Inhaber dieses Altares präsentieren und ihm die Rechte auf die Gefälle dieses Altares übertragen. Er erhält damit die Verpflichtung, die Frühmesse zu lesen und das Gut, das zum Altar gehört, in guter Ordnung zu halten. Außerdem hat er einer näheren Instruktion in einem versiegelten Brief zu folgen. Er verspricht dem Pfarrer, den Patronen und der Gemeinde seinen Dienst gewissenhaft zu versehen.
Dating Dating
1481 August 28

Notes (charter)


Attestors Attestors
Johann Bauer, Henne Schmett, Henne Wehner aus Geisenheim

Representations

Type Name Access Information Action
Original Akte Show details page