Vollständige Signatur

HHStAW, 128/1, 518

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Kurzregest Kurzregest
Philipp von Hohenfels d. Ä. überträgt das Dorf Bechtolsheim als ganerbschaftliches Lehen an die genannten Personen.
Datierung Datierung
1270 November 13
Originaldatierung Originaldatierung
idus novembris

Provenienz


(Vor-) Provenienzen (Vor-) Provenienzen
Archiv Schloss Vollrads Abt. 1, Nr. 518

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Philipp von Hohenfels d. Ä. überträgt das Dorf Bechtolsheim mit allen Rechten, Gericht, Obrigkeit, Renten und Gefällen, Wald, Wiesen und bebauten oder unbebauten Äckern sowie allen Wasserläufen und die 18 Malter Korn Wormser Maß und 18 Schilling Pfennig Mainzer Währung, die jedes Jahr von Kloster Gommersheim fällig sind, als [ganerbschaftliches] Lehen an Dietrich von „Reigheim“ (?), Weirich gen. Ruben von Stöckelheim, Johann von Bechtolsheim, Johann von Dornheim, Peter, Sohn des Baldemar, Siegfried von Bechtolsheim, Peter gen. „Büdtschug“ und Johann von Biebelnheim. Sollte einer der genannten Männer aus dem Lehnsverband ausscheiden oder ohne Nachkommen und Erben sterben, so sollen die übrigen ihrem Lehnsherrn Philipp von Hohenfels einen neuen Lehnsmann vorstellen, den Philipp oder seine Erben ohne Schmälerung als Mit-Ganerben einsetzen wird. Sollten aber die Ganerben gemeinsam oder einzeln das Lehen aus Bosheit dem Lehnsherrn [Philipp] entfremden oder dem Dorf Nachteile und Schaden bringen, so sollen nicht das Dorf und die Gemeinde dafür haftbar gemacht werden oder das Recht des Lehnsherrn oder seiner Erben beeinträchtigt werden. Sollte einer der Lehnsleute unaufgefordert zu seinem Lehnsherrn kommen, so ist er von jenem nicht zurückzuweisen. Wenn einer der Lehnsleute fortziehen möchte oder stirbt, so darf der Lehnsherr dessen kriegerische Ausrüstung nicht einfordern.
Siegler Siegler
angekündigt: Aussteller und seine beiden Söhne Philipp und Diethrich von Hohenfels
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Abschrift ca. Mitte 17. Jahrhundert, Papierlibell (4 S.), deutsche Übersetzung mit dem Vermerk: "Nota: Daß lateinische original ist zu Heylbronn durch Herrn Johann von Dalberg produciert wordten sambt noch andern dieser confirmirenden Schrifften, kan aber von desen Erben uf vielfältiges ersuchen nit wieder ahnhandt gebracht werden, ob wohl desen Herr von Dalberg recogintion da ist, daß er solche empfangen; von obiger aber ist bey dem gericht zu bechtolsheim copia Anno 1431 abcopiert"; rote Unterstreichung 20. Jahrhundert

Repräsentationen


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