U 30 a

Complete identifier

HHStAW, 28, U 30 a

Charter


Identification (charter)


Short regestum Short regestum
Ritter Hiltwin von Elkerhausen bekundet, daß er mit seiner + Frau Sophia unter Zustimmung seiner Brüder und seiner Schwester zu ihrer beider Seelenheil dem Kloster ('ecclesie') zu Gnadenthal ('de valle gracie') ein Ohm Wein vermacht hat, wie auch sein Vater bereits dem Kloster ein Ohm vermachte, und daß er für diese beiden Ohme dem Kloster einen Weingarten im Tal 'Derinbach' zu Aumenau ('Huminowin') zwischen dem Herrn von Isenburg und den Gütern des Hofs ('curtis') von St. Mathias (in Villmar) überwiesen hat. Er kann den Weingarten mit 8 Mark und 4 Ohm Wein zurückkaufen, die er von seiner früheren Verpflichtung ('de pacto priori') zurückgehalten hatte. Das Kloster hat den Weingarten an seiner Stelle von dem Hof ('curia') von St. Mathias zu gleichem Recht, wie er ihn bisher besessen hat, empfangen. - Siegel des Ausstellers.
Dating Dating
[Vor 1290]

Notes (charter)


Formal description Formal description
Ausfertigung, Pergament W 28,30a mit Rest vom Dreieckssiegel des Ausstellers. - Rückvermerk (15. Jh.): 'Von eym ritter von Elkerßhussen, der 1 ame wins dem cloist(er) besaczt hait'. - Kopie, Papier (18. Jh.) W 28,220. - Die Zeitstellung der undatierten Urkunde ergibt sich aus der Schrift und der sonstigen Erwähnung des Ausstellers. In der hier in Frage kommenden Zeit begegnet der Name Hiltwin bei der Adelsfamilie von Elkerhausen 1276-1311, und 1290-1293 kommt er bei zwei Mitgliedern vor, die als der Jüngere und der Ältere unterschieden werden. Man könnte geneigt sein, in einem Vermächtnis, wie es diese Urkunde enthält, eher die Handlung eines alten Mannes zu sehen und sie daher auf Hiltwin dem Älteren zu beziehen. Da aber ein Hiltwin von Elkerhausen in einer andern undatierten, vor 1290 März 24 anzusetzenden Urkunde für das Kloster Beselich (Nr. 316) auch die Zustimmung seiner Brüder und seiner Schwester erwähnt, dort aber durch deren namentliche Aufführung und die Nennung Hiltwins dem Älteren unter den Zeugen der Bezug auf Hiltwin dem Jüngeren gesichert ist (vgl. auch ihr Vorkommen bei Struck I Nr. 60), kann unsere Urkunde nur von Hiltwin dem Jüngeren herrühren, der hier noch seine + Frau Sophia nennt, während in einer Beselicher Urkunde von 1290 März 24 (Nr. 317) und jener andern, oben genannten undatierten Urkunde seine zweite Frau Lucardis erscheint. Das Siegel an dieser Urkunde stimmt mit dem an Urkunden von 1296 und 1311 (Struck I Nr. 62 und 105) überein. Man wird also diese Belege (abweichend von Struck I,726) auch auf Hiltwin dem Jüngeren beziehen

Information / Notes


Additional information Additional information
Struck, Zisterzienserinnenkloster Gnadenthal, Nr. 864

Representations

Type Name Access Information Action
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