in 439
Vollständige Signatur
HHStAW, 22, in 439
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
Selzen 1366 Februar 28
Originaldatierung
Originaldatierung
1366 off dem lesten dage des mandes den man nennet zu latine Februarius
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Vor dem Notar Thomas von Onoldsbach, Würzburger Diösese, wohnhaft zu Oppenheim, und vor dem Schultheiß und den Hübnern des Dorfes Selzen überträgt der Edelknecht Heinrich Busch (Bosche) von Selzen in dem 'Claffehuse', wo Schultheiß und Hübner des Dorfes Gericht zu halten pflegen, seinen Anteil nach der Erbteilung mit seinem Sohn Vogt Johann dem Kloster Eberbach, dieses vertreten durch Johann dem Keller, Johann dem Reitmeister und dem Bruder Heinrich Stozel, Konventsbruder (convente bruder) zu Eberbach. Zuvor hat er Schultheiß und Hübner von Selzen gebeten, ihm zu bestätigen, daß er über seinen Anteil frei verfügen kann, was diese ihm nach ihrer Beratung zugestehen. Daraufhin hob Heinrich Busch einen Halm vom Boden auf und erklärte, daß er seinen gesamten Besitz an Äckern, Weinbergen, Wiesen, Höfen, Mühlen und Backhäusern, die zu seinem Hof in Selzen gehören, samt seinem fahrenden und liegenden Besitz dem Kloster Eberbach zur freien Verfügung übertrage. Er übergab nach des Gerichtes Recht den Halm dem Schultheißen und dieser dem Keller Johann von Eberbach. Danach ging Heinrich Busch zusammen mit Schultheiß und Hübner von dem 'Claffthuse' hinab in das Dorf zu der Stelle, die 'das Weggericht' (wegerichte) heißt und die zu Herrn Erkenbolds Dinghof (Dinkholf) gehört. Dort hob er abermals einen Halm auf und gab ihn über den Schultheißen dem Klosterkeller Johann mit der förmlichen Übergabe aller zu diesem Hof gehörigen Zinsgüter. Daraufhin gingen sie weiter zu dem Kappelhof (Cappelhoff), wo sich der Vorgang mit dem Schultheißen Clas Stecken (Schecken) wiederholte. Die Stiftung betrifft alle Eigengüter mit Ausnahme der Lehen und ist für ein Seelgerät mit Messen usw. zu seinem und seiner Vorfahren Seelenheil bestimmt. Zwei Urkunden seines Sohnes Vogt Johann wurden in dieser Sache verlesen. Danach schritt man weiter zu des Heckelmanns Dinghof, wo sich der Vorgang mit dem Halm wiederholte. Hierüber wurden Urkunden für das Kloster und den Schultheißen ausgestellt.
Zeugen
Zeugen
Gottschalk, Pfarrer zu Selzen; Bruder Johann, Syndicus des Klosters; Hofmeister Heinrich gen. Stozel, Konverse in Wahlheim; Johann Karlo, Schultheiß; Wenzo und Conrad gen. Karel, Gebrüder; Siegfried Stule; Heinrich Hillensheimer; Peter Erlenhaupt, Edelknecht; Engelmann 'hospite', Conrad Senfleben; Hennekin Rule senior und Johann Steckel senior, Hübner (hubariis) des Dorfes Selzen
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Notariatsinstrument, Abschr. im Protocollum Tripratitum III, fol. 29v (22, 439)
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Aus konservatorischen Gründen für die Nutzung gesperrt. Wt 15.07.2025
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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