Vollständige Signatur

HStAM, 255, H 116

Zivilprozessakte


Identifikation (Prozessakte)


Titel Titel
Die hertingischen Erben: Johann Anthon Röth, Geheimer Rat, Georg Joseph Herting, Johanniteramtmann und Bürgermeister zu Würzburg, NN Gerlach, Vormund der Clara Herting, Tochter des Franz Joseph Herting, Amtsvogt zu Brückenau, die Vormünder der Kinder des Matthias Grau, die Witwe des +Franz Joseph Grau, jetzt Ehefrau des Amtskellner NN Wallau, Bischofsheim/Rhön, gegen Fuldaische Regierung, Fulda, die welleschen Erben: Anna Catharina Welle, Carl Benedikt Welle, Amtsverwalter, Georg Wilhelm Krifft, Georg Adam Simon, Georg Carl Joseph Welle, Fulda, (Lic. Philipp Wilhelm Follenius, Advokat, Fulda)
Laufzeit Laufzeit
1651-1796
Alte Archivsignatur Alte Archivsignatur
Wetzlarer Generalrepertorium H 3584

Provenienz (Justiz)


(Vor-) Provenienzen (Vor-) Provenienzen
1. Propsteiamt St. Michaelisberg 1748
2. Fuldaische Regierung, Fulda 1748
3. RKG (1651-) 1749-1761 (-1796)

Weitere Angaben (Prozessakte)


Sachverhalt Sachverhalt
appellationis: Anspruch auf Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils der bekl. Regierung vom 29.5.1748 und auf Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils in dem in dem Streit um die Eviktionsleistung zwischen den Parteien, Erben des +Marcus Stendorff entschieden worden war, daß die Bekl. dem Kl., bei der Erbverteilung durch Los zur Übernahme des 'Kochlehengutes' bei Fulda bestimmt, Eviktion in Form einer Geldzahlung oder durch Abtretung des Waldes 'Sandhecke' zu leisten haben, weil das Gut, welches seit 1640 zweimal wegen Forderungen an die Inhaber die Besitzer gewechselt hatte und schließlich von der Erbin eines vorherigen Inhabers als lediglich lösbares Pfandgut sowie von Georg Schmilling wegen Retraktansprüchen herausverlangt worden war, dem Kl. zu Lasten seines Erbteils entzogen worden war, weshalb die Bekl. Eviktion leisten müssen, wogegen die Bekl. einwenden, daß die Übertragungen nicht als Pfandeinräumung, sondern als Leistung an Erfüllung statt mit rechtsgültiger Eigentumsübertragung anzusehen waren, wodurch auch bei der Erbverteilung Eigentum übertragen worden war und daher kein Eviktionsanspruch gegeben ist

Vermerke


Enthält auch Enthält auch
Quad. 3: Erbverteilungsrechnung (1687)
Quad. 12: Vergleich (1663)
Quad. 14,15: Stendorffsche Abstammungsnachweise (1745)
Quad. 17: Lehensbrief (1651)
Quad. 20: Gutachten der Juristenfakultät Marburg (1708)
Quad. 37: 'Regulativ-Verordnung über das Jurisdictions-Weesen .. im .. Stifft Fulda (gedruckt, 1741)
Quad. 45 a-c: umfangreiche (10 cm) vorinstanzliche Akten (ab 1651)

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
17 cm Stapelhöhe
Prokuratoren:
für Kl.: Lic. Christian Philipp Lang 1748; substituierter Anwalt: Lic. Gotthard Johann Hert 1748
für Kl.: Jacob Loskant 1750; substituierter Anwalt: Lic. Eberhard Carl Claudius von Blavier 1750
für Bekl.: Lic. Johann Wilhelm Weylach 1748; substituierter Anwalt: Dr. Philipp Ludwig Meckel 1748

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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