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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1558 Es wird bekundet, dass Wolfgang [Dietrich von Eugisheim], erwählter und bestätigter Abt von Fulda, sich mit den Brüdern Georg und Maximilian von L... 1551 - 1551 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1558
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1551 August 31
Originaldatierung: ... am Montag den ein und dreissigstenn Augusti anno funffzehenhundert...
(Voll-) Regest: Es wird bekundet, dass Wolfgang [Dietrich von Eugisheim], erwählter und...
Siegler: Abt Wolfgang, Georg von Lautter, Maximilian von Lautter
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, drei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Zusatzinformationen: Laut einem von späterer Hand beigelegten Blatt haben Untertanen Fuldas...

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1559 Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], erwählter und bestätigter Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass er Johann (Hans) Ruppel u... 1551 - 1551 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1559
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1551 November 3
Originaldatierung: ... der geben ist inn unnser stadt Fulda Dinstags nach omnium sanctorum...
(Voll-) Regest: Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], erwählter und bestätigter Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass er Johann (Hans) Ruppel und dessen Ehefrau Barbara mit der Hälfte eines Hofs in Weyhers bei Hünfeld, den Heinrich Weygandt bearbeitet hat, belehnt hat. Die andere Hälfte des Hofs hat Balthasar Gulden inne. Johann soll Abt und Kloster gegenüber treu sein und ist für die bauliche Instandhaltung des Hofes verantwortlich. Dazu muss er jährlich an Michaelis [September 29] einen Erbzins von 14 Vierteln Getreide zahlen; davon sollen zwei Viertel Weizen, fünf Viertel Roggen und sieben Viertel Hafer sein. Weiterhin gehören zu diesem jährlichen Erbzins ein Gulden, ein Festbrot (schönbroth) im Wert von zwei Böhmischen [Groschen], zwei Michaelishähne (michelshan), ein Fastnachtshuhn, eine Gans, sieben Maß Leinen, ein Maß Erbsen, für jede Art Arbeit einen Tag Frondienst, auch im Krautgarten und bei der Heuernte auf den zwei Wiesen, das Besthaupt und eine Abgabe (lehenrecht). Ohne die Zustimmung von Abt und Kloster darf der Hof oder Teile davon nicht verkauft, verpachtet, getauscht oder verändert werden. Sollte Johann sich einen anderen Lehnsherrn suchen oder sich an eine der Vereinbarungen nicht halten, fällt der Hof ohne Widerspruchsmöglichkeit der Erben an Abt und Kloster zurück und kann neu vergeben werden. Sollte der Hof zukünftig an Wert gewinnen, sollen auch die Abgaben entsprechend angehoben werden. Alle anderen Rechte von Abt und Kloster sind hiervon unberührt. Ankündigung des Sekretsiegels des Abtes. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler: Abt Wolfgang
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1560 Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], bestätigter Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass er mit Zustimmung des Dekans Johann Sch... 1552 - 1552 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1560
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1552 Februar 23
Originaldatierung: ... der gebenn ist am Dinstag nach cathedra Petri unnd Christi unnsers...
(Voll-) Regest: Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], bestätigter Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass er mit Zustimmung des Dekans Johann Schenck zu Schweinsberg und des Konvents von Fulda seinem Bruder Christoph von Eusigheim (Ussickaim) zu Niederkalbach (Undernn Kalba) und dessen Erben 1000 Gulden, ein Gulden zu 42 Gnacken, schuldet. Dieses Geld hat Wolfgang zur Ablösung des verpfändeten Werberg [Rhön] verwendet. Wolfgang verzichtet gegenüber Christoph auf alle weiteren Ansprüche auf die 1000 Gulden und verpflichtet sich, jährlich einen Zins in Höhe von 50 Gulden an Christoph zu bezahlen. Der Zins wird in Fulda von der Kammer des Abtes gegen Quittung jeweils an Kathedra Petri [Februar 22] ausgezahlt. Sollte eine der beiden Parteien die Verpfändung der 1000 Gulden rückgängig machen wollen, muss sie dies der Gegenseite ein Vierteljahr vor Kathedra Petri mit einer besiegelten Urkunde ankündigen. Die vorliegende Urkunde ist ungültig, wenn die Hauptsumme von 1000 Gulden und alle Zinsen [?] zurückgezahlt worden sind. Dann soll die Urkunde dem Abt oder seinem Nachfolger ausgehändigt werden. Sollte der Abt mit der Zahlung des Zinses in Verzug kommen, kann Christoph die weltlich oder geistliche Gerichtsbarkeit anrufen, den Handel des Abtes beeinträchtigen oder sich außergerichtlich zu seinem Recht verhelfen, so lange bis er für seine Ausfälle und die 1000 Gulden entschädigt ist. Dagegen können der Abt und seine Nachfolger keine Rechtsmittel einlegen und sich keines geistlichen oder weltlichen Privilegs bedienen; dies wird unter Eid versichert. Ankündigung des Sekretsiegels des Abtes. Dekan und Konvent bekunden ihre Zustimmung zu diesem Rechtsgeschäft, ohne dass dies ihre Seelgeräte und Rechte beeinträchtigt. Ankündigung des Geschäftssiegels von Dekan und Konvent. (siehe Abbilungen: Vorderseite, Rückseite)
Siegler: [Abt Wolfgang, Dekan Johann mit dem Konvent]
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, zwei Siegel (fehlen)
Zusatzinformationen: Gnacken sind geringhaltige Groschen.
Zusatzinformationen: Die Plica mit beiden Siegeln wurde abgeschnitten.

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1561 Die Bürgermeister und der Rat von Fulda bekunden für sich und ihre Nachfolger, dass sie den Hirschrain und Hirschgraben (hirtz rayn und grab) daue... 1552 - 1552 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1561
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1552 Juni 14
Originaldatierung: Geben und gescheen uf Dinstag nach Trinitatis und im iar nach Christi...
(Voll-) Regest: Die Bürgermeister und der Rat von Fulda bekunden für sich und ihre Nachfolger, dass sie den Hirschrain und Hirschgraben (hirtz rayn und grab) dauerhaft und zinsfrei an den Fuldaer Bürger Sebastian Hauer und dessen Ehefrau Jenophia verkauft haben. Der Hirschrain und Hirschgraben liegen außerhalb von Fulda hinter dem Spital zwischen dem Stadtzaun und dem Acker und Garten von Sebastian Hauer und grenzen an den Fußpfad und den Stadtzaun an. Fulda erhält hierfür dauerhaft eine Wiese (wisflecken) oberhalb der Hornungsmühle (hornsmullen) beim Werdt. Diese Wiese ist Bürgergut, zinsfrei und Lehen des Schultheiß' von Fulda. Sebastian verzichtet für sich und seine Nachkommen dauerhaft auf alle Ansprüche auf Graben und Rain. Gegen dieses Rechtsgeschäft ist kein Widerspruch möglich. Fulda verzichtet für sich und seine Nachkommen dauerhaft auf alle Ansprüche auf diese Wiese. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler: Stadt Fulda
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1562 Die Brüder Eberhard von der Tann und Christoph (Christoffel) von der Tann bekunden, dass Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], erwählter und bestätig... 1552 - 1552 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1562
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1552 September 16
Originaldatierung: Geschehen zuo der Thann denn XVI Septembris anno tausent funfhundert...
(Voll-) Regest: Die Brüder Eberhard von der Tann und Christoph (Christoffel) von der Tann bekunden, dass Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], erwählter und bestätigter Abt von Fulda, ihnen, ihren Brüdern und Vettern das Halsgericht in der Zent Tann für zehn Jahre übertragen hat. Dies belegt eine Urkunde. Jetzt hat der Abt gebeten, ihm eine Reversurkunde auszustellen. Dies ist bisher nicht geschehen, weil neben den Ausstellern auch deren Vetter Johann (Hans) Wolf von der Tann das Halsgericht übertragen wurde und in der erbetenen Reversurkunde steht. Johann aber will das Halsgericht nicht gemeinsam mit seinen Vetter verwalten. Deshalb versichern die Aussteller, dass sie den Revers ausstellen und besiegeln werden, sobald der Name ihres Vetters entfernt worden und die Urkunde neu geschrieben ist. Siegelankündigung. Handlungsort: Tann [in der Rhön]. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel 1, Papiersiegel 2)
Siegler: Eberhard von der Tann, Christoph von der Tann
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Papier, zwei aufgedrückte Papiersiegel

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1563 Kaiser Karl V. von Habsburg bekundet, dass Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda, und der Konvent von Fulda zuerst unter der militärisc... 1552 - 1552 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1563
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1552 September 30
Originaldatierung: Geben in unnser und des reichs stat Landaw am letzten tag des monats...
(Voll-) Regest: Kaiser Karl V. von Habsburg bekundet, dass Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda, und der Konvent von Fulda zuerst unter der militärischen Gewalt des Landgrafen Wilhelm [IV.] von Hessen[-Kassel] und dann unter Angriffen des Grafen Christoph von Oldenburg zu leiden hatten. Dabei wurde Fulda gezwungen, zahlreiche Zugeständnisse zum Nachteil von Reich und Kloster zu machen sowie ungünstige Verträge einzugehen. Karl erklärt, dass der Abt keiner dieser Verpflichtungen Folge leisten muss. Sämtliche von Fulda eingegangenen Verträge werden für nichtig erklärt. Der Herrschaftsbereich Fuldas und alle Untertanen Fuldas werden erneut dem Reich unterstellt. Karl löst Fulda von allen Eiden und Verpflichtungen gegenüber Wilhelm und Christoph und stellt den vorherigen Zustand wieder her. Alle Untertanen des Reichs sollen die Verträge als ungültig ansehen und Fulda in keiner Weise bedrängen. Fulda soll seine verlorenen Besitzungen zurückerhalten. Karl soll als alleiniger Herrscher anerkannt werden. Verstöße gegen diese Anordnung werden mit Huldverlust und einer Strafe in Höhe von 40 Mark lötigem Gold bestraft. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Landau. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Rückvermerk: Taxvermerk
Unterschriften: (Carolus [unter der Plica]
Unterschriften: vt [?] Al [?] vt [?] seld. [?] [unter der Plica]
Unterschriften: ad mandatum caesarae et ca/tholicae maiestatis proprium / Haller propria)
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Wollschnur angehängtes Majestätssiegel
Zusatzinformationen: Kurzregest unter der Plica.
Zusatzinformationen: Die genannten Gewalttaten und Verpflichtungen stehen in Zusammenhang...

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1565 Graf Wilhelm [IV.] von Henneberg bekundet, dass er zwischen Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], erwählter und bestätigter Abt von Fulda, und Heinri... 1552 - 1552 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1565
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1552 Oktober 7
Originaldatierung: Geschehen zu Meyningen Freitags nach Francisci den siebenden Octobris...
(Voll-) Regest: Graf Wilhelm [IV.] von Henneberg bekundet, dass er zwischen Wolfgang...
Unterschriften: (unser eygen hantschrieft)
Siegler: Graf Wilhelm
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Papiersiegel
Weitere Überlieferung: Nr. 1564; StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 2, Nr. 74
Zusatzinformationen: Die genannte Urkunde von 1451 befindet sich nicht im Bestand Urk. 75.

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1564 Graf Wilhelm [IV.] von Henneberg bekundet, dass er zwischen Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], erwählter und bestätigter Abt von Fulda, und Heinri... 1552 - 1552 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1564
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1552 Oktober 7
Originaldatierung: Geschehen zu Meiningen Freitag nach Francisci den sibenden Octobris...
(Voll-) Regest: Graf Wilhelm [IV.] von Henneberg bekundet, dass er zwischen Wolfgang...
Unterschriften: (unser eygen hantschrieft)
Siegler: Graf Wilhelm
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Papiersiegel
Weitere Überlieferung: Nr. 1565; StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 2, Nr. 74
Zusatzinformationen: Die genannte Urkunde von 1451 befindet sich nicht im Bestand Urk. 75.

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1566 Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], erwählter und bestätigter Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachkommen, dass er seinen Untertan Werner... 1553 - 1553 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1566
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1553 Februar 23
Originaldatierung: Gebenn inn unnser stadt Fulda Donnerstags nach cathedra Petri im...
(Voll-) Regest: Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], erwählter und bestätigter Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachkommen, dass er seinen Untertan Werner Wolmecher aus Reppich (Roepich) und dessen Ehefrau Anna auf deren Bitte hin nach fuldischem Lehnsrecht mit einem Haus samt Zubehör dauerhaft belehnt hat. Dieses Haus hat Werner von Johann (Hans) Glitsch, Zentgraf von Weyhers, gekauft. Der Zentgraf verzichtet auf alle Ansprüche auf dieses Haus. Werner ist für die bauliche Instandhaltung und die Erhaltung des Hauses als Ganzes verantwortlich. Jährlich muss er dem Abt an Michaelis [September 29] zwei Schock Geld, zwei Böhmische [Groschen] für ein Festbrot (schonbroth), zwei Böhmische [Groschen] für Naturalbesoldung (ingeschneidt), zwei Sommerhähne und ein Fastnachtshuhn zahlen. Zusätzlich muss er fünf Tage Handdienst leisten sowie Folge, Steuer und Empfang und bei Heimfall des Lehens Lehnrecht und Handlohn zahlen. Steigt der Wert des Hauses, werden auch die Abgaben erhöht. Die Rechte und Gewohnheiten von Abt und Kloster bleiben von diesem Rechtsgeschäft unberührt. Ankündigung des Sekretsiegels des Abtes. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler: Abt Wolfgang
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel...
Zusatzinformationen: Böhmische Groschen werden auch als Prager Groschen bezeichnet.

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1567 Heinrich (Heintz) Krugk der Jüngere, Hofmeister des Altenhofs im Kloster Fulda, bekundet, dass er Johann (Hans) Hapf und dessen Ehefrau Katharina ... 1553 - 1553 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1567
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1553 Februar 28
Originaldatierung: Datum am Dinstagk nach kathedra Pettri unnd Christi unnssers...
(Voll-) Regest: Heinrich (Heintz) Krugk der Jüngere, Hofmeister des Altenhofs im Kloster Fulda, bekundet, dass er Johann (Hans) Hapf und dessen Ehefrau Katharina mit einem Kräuterbeet (bede krautslands) samt allem Zubehör, das zwischen dem Besitz von Joseph Mangelt und Balthasar Schlatt liegt, oben an den Krautgarten von Johann (Hansz) Wingener, unten an den Weißgraben angrenzend, belehnt hat. Dieses Kräuterbeet hat Heinrich von Joseph Mangelt und dessen Ehefrau Agnes für 24 Gulden, jeder Gulden für 44 Gnacken, dauerhaft gekauft und bereits bezahlt. Joseph verzichtet öffentlich auf alle Ansprüche auf dieses Beet. Das Beet darf ohne Heinrichs Zustimmung nicht verkauft, verpachtet oder aufgeteilt werden. Johann Hapf muss für die bauliche Instandhaltung aufkommen. Der jährlich Zins beträgt viereinhalb alte Pfennige und ist zu gegebener Zeit dem Spital vor dem Kohlhauser Tor zu entrichten. Die Zinssumme haben die Schöffen des alten hauischen Gerichts festgelegt. Siegelankündigung. Dieses Rechtsgeschäft hat keine Auswirkungen auf die Rechte und Gewohnheiten des Abtes, des Gerichts und des Ausstellers. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Siegler: [Heinrich Krugk der Jüngere]
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt)

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1568 Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], erwählter und bestätigter Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass er seinem Untertan Christ... 1553 - 1553 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1568
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1553 Juni 29
Originaldatierung: Geben inn unnser stadt Fulda Dornstags nach Ioannis Baptistae im...
(Voll-) Regest: Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], erwählter und bestätigter Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass er seinem Untertan Christoph (Stoffel) Schoman aus Ellers (Mellers) und dessen Ehefrau Gele auf deren Bitten hin mit einem Gut mit Zubehör und Ländereien erblich belehnt hat. Es folgt eine Aufzählung der einzelnen Grundstücke und Erträge. Das Gut hat Christoph bisher nach Lassrecht innegehabt. Jetzt wird er von Wolfgang nach fuldischem Lehnsrecht belehnt. Christoph ist für die Instandhaltung des Guts verantwortlich; das Gut muss als Ganzes erhalten bleiben. Ohne Zustimmung des Abtes darf das Gut nicht verpfändet werden. An Michaelis [September 29] muss ein jährlicher Zins an den Abt gezahlt werden. Dieser Zins setzt sich zusammen aus: 2,25 Gulden und neun böhmischen Groschen als Küchenspeise, Holzgeld und Festbrot (schönbroth), zusätzlich zwei Sommerhähne, ein Fastnachtshuhn, anderthalb Maß Hafer und Handdienste. Christoph und seine Frau haben Folge, Steuer und Dienst zu leisten, so oft es erforderlich ist, sowie Lehnrecht und Handlohn bei Heimfall des Lehens zu entrichten. Steigt der Wert des Gut, wird mit Zustimmung des Abtes der Zins der Wertsteigerung angepasst. Die Rechte und Gewohnheiten von Abt und Kloster bleiben von diesem Rechtsgeschäft unberührt. Ankündigung des Sekretsiegels des Abtes. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Siegler: [Abt Wolfgang]
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt)
Zusatzinformationen: Güter, die nach Lassrecht verliehen werden, werden vom Eigentümer gegen...

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1570 Es wird bekundet, dass es zwischen Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], bestätigter Abt von Fulda, und Heinrich von Merlau zu Streitigkeiten gekomme... 1553 - 1553 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1570
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1553 August 21
Originaldatierung: Datum Montags nach assumptionis Marie welcher ist der ein unnd...
(Voll-) Regest: Es wird bekundet, dass es zwischen Wolfgang [Dietrich von Eusigheim],...
Siegler: Hartmann von Boyneburg, Lukas von Trümbach, Ludger von Mansbach,...
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Papier, fünf aufgedrückte Papiersiegel
Weitere Überlieferung: Nr. 1569
Zusatzinformationen: Vgl. hierzu auch Nr. 1564 und 1565. Die Orts- und Personennamen weichen...

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1569 Es wird bekundet, dass es zwischen Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], bestätigter Abt von Fulda, und Heinrich von Merlau zu Streitigkeiten gekomme... 1553 - 1553 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1569
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1553 August 21
Originaldatierung: Datum Montags nach assumptionis Marie welchs ist der 21te August im...
(Voll-) Regest: Es wird bekundet, dass es zwischen Wolfgang [Dietrich von Eusigheim],...
Siegler: Hartmann von Boyneburg, Lukas von Trümbach, Ludger von Mansbach,...
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Papier, fünf aufgedrückte Papiersiegel
Weitere Überlieferung: Nr. 1570
Zusatzinformationen: Vgl. hierzu auch Nr. 1564 und 1565. Die Orts- und Personennamen weichen...

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1571 Es wird bekundet, dass Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, und Hartmann [Burggraf von Kirchberg], Koadjutor und bestätigter [Abt] von Fulda,... 1553 - 1553 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1571
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1553 Oktober 21
Originaldatierung: Geschehenn zum Newenhoff Sonabenth Ursulle denn 21ten Octobriß anno...
(Voll-) Regest: Es wird bekundet, dass Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, und...
Siegler: Eberhard von der Tann, Vinzenz von Wolfskehl, Johann (Hans) Lyechart...
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Papier, vier aufgedrückte Papiersiegel
Weitere Überlieferung: StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 1, Nr. 95 [zwei Abschriften];...
Zusatzinformationen: Vgl. hierzu auch Nr. 1431.

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1572 Es wird bekundet, dass es zwischen den Hofleuten von Birx (zum Birckes), die zu der Witwe Dorothea von Heim, geborene von der Tann, gehören und de... 1555 - 1555 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1572
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1555 Oktober 14
Originaldatierung: Geschehenn Montags nach Burckhardi den XIIIIten Octobris im...
(Voll-) Regest: Es wird bekundet, dass es zwischen den Hofleuten von Birx (zum Birckes), die zu der Witwe Dorothea von Heim, geborene von der Tann, gehören und der Gemeinde Seiferts (Seyfridts) zu Streitigkeiten wegen des Hütens und Holzschlagens (huetens unnd holzens) gekommen ist. Deshalb haben Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], bestätigter Abt von Fulda, und Graf Wilhelm [IV.] von Henneberg ihre Räte zu einem Ortstermin geschickt, um nach einer Anhörung beider Parteien einen Vergleich zu schließen. Die Räte des Abtes sind Martin von Haun, Philipp von Mörle genannt Beheim und Andreas Jarmann. Für den Graf kommen Matthias (Mathes) von Hemmigen, Hofmarschall von Henneberg und Philipp Schenck zu Schweinsberg, Amtmann von Wasungen. Diese Räte haben sich 1555 Oktober 10 (... am Donnerstag den 10. Octobris dieses iahrs ...) in Diedorf (Dietorff) [Röhn] getroffen, um in dieser Angelegenheit Urkunden zu begutachten und Zeugenaussagen aufzunehmen. Dabei haben sie sich aufgrund widersprüchlicher Aussagen (solcher ungleichenn kundtschafft) nicht auf eine einstimmige Entscheidung einigen können. Beide Parteien haben deshalb den Räten zugestanden, nach in Augenscheinnahme der umstrittenen Grenze ein Urteil zu fällen. Die Räte haben die Grenze gekennzeichnet (vermarckung). Es folgt eine Grenzsteinbeschreibung. Das Gebiet, das von der Grenze in Richtung des Flusses Ulster reicht, wird den Leuten aus Seiferts zugesprochen, das Gebiet von der Grenze, das bis Frankenheim [Rhön] und Birx reicht, soll den Leuten aus Birx zustehen. Alle anderen Rechte bleiben von dieser Entscheidung unberührt. Die Entscheidung soll dauerhaft Bestand haben. Beide Seiten versichern, dass sie die Vereinbarungen einhalten werden. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. und 3. Seite, [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1555 Okt. 14 Rueckseite.jpg|Rück...
Siegler: Martin von Haun
Siegler: Philipp von Mörle genannt Beheim
Siegler: Andreas Jarmann
Siegler: Matthias von Hemmigen
Siegler: Philipp Schenk zu Schweinsberg
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Papier, fünf aufgedrückte Papiersiegel

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1573 Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], bestätigter Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass er auf Bitten seines Untertans Konrad (... 1556 - 1556 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1573
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1556 Mai 27
Originaldatierung: ... in unserm schloß Newenhoff Mitwochens nach dem heyligenn Pfingstage...
(Voll-) Regest: Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], bestätigter Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass er auf Bitten seines Untertans Konrad (Cort) Schon aus Haselstein diesen, dessen Ehefrau Margarete und ihre Erben mit einem Gut mit Zubehör in Haselstein dauerhaft belehnt hat. Dieses Gut besteht aus einer Wiese im Buchholz, die an allen Seiten an den Wald des Abtes angrenzt, einem Acker in der Aue, der oben an den Weg, unten an die Wiesen des Abtes angrenzt und einem Acker mit einem Grasstück (rasfleckenn) hinter dem Abhang (leyte) hinter Althausen. Die Belehnung erfolgt nach fuldischem Lehnsrecht und erstreckt sich auf den Teil, den Konrad Schon geerbt und dafür seine Geschwister entsprechend abgefunden (abgelegt) hat. Konrad Schon ist für die Instandhaltung des Guts verantwortlich und darf es nicht aufteilen. Der jährliche Zins ist an Michaelis [September 29] zu entrichten und beträgt 28 Böhmische [Groschen] und zwei Sommerhähne. Konrad Schon und seine Ehefrau haben Folge, Steuer und Dienst zu leisten, so oft es erforderlich ist, sowie Lehnrecht und Handlohn bei Heimfall des Lehens zu entrichten. Alle anderen Rechte von Abt, Kloster und anderen bleiben von diesem Rechtsgeschäft unberührt. Ankündigung des Sekretsiegels des Abtes. Ausstellungsort: Neuhof. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler: Abt Wolfgang
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Zusatzinformationen: Böhmische Groschen sind auch als Prager Groschen bekannt.

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1574 Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], bestätigter Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass er seinen Rat Valentin Klinckhardt, des... 1556 - 1556 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1574
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1556 September 29
Originaldatierung: Geschehenn Dinstags Michaelis den 29ten Septembris im...
(Voll-) Regest: Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], bestätigter Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass er seinen Rat Valentin Klinckhardt, dessen Ehefrau Anna und ihre Erben mit einem Hof der Propstei Johannesberg in Harmerz (Harmes) mit allem Zubehör dauerhaft belehnt hat. Auf diesem Hof wohnt jetzt Heinrich (Heintz) Kunckell, der diesen Hof nach Lassrecht verliehen bekommen hat. Der Besitzer des Hofs muss ungekürzten (gantzen) Dienst in der Zent Fulda leisten. Aufgrund der geleisteten und zukünftig zu leistenden Dienste für Abt und Kloster befreit Wolfgang Valentin von Kathedra Petri 1557 [1557 Februar 22] an für 15 Jahre von allen Diensten, die mit diesem Hof verbunden sind. Ankündigung des Sekretsiegels des Abtes. Dekan Philipp Georg Schenck zu Schweinsberg und der Konvent von Fulda bekunden ihre Zustimmung zu diesem Rechtsgeschäft. Ankündigung des Geschäftssiegels von Dekan und Konvent. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Siegler: [Abt Wolfgang, Dekan und Konvent von Fulda]
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel...
Zusatzinformationen: Güter, die nach Lassrecht verliehen werden, werden vom Eigentümer gegen...

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1575 Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], bestätigter Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass er auf Bitten seines Bürgers Johann (Ha... 1556 - 1556 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1575
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1556 Oktober 13
Originaldatierung: Gebenn inn unser stadt Fulda Dinstags nach Burgkhardi im...
(Voll-) Regest: Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], bestätigter Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass er auf Bitten seines Bürgers Johann (Hans) Ulmbacher aus Geisa diesem, dessen Ehefrau Margarete und ihren Erben eine Hufe Land in Windenfeld [wüst, bei Grüsselbach] nach fuldischem Lehnsrecht verliehen hat. Dazu gehört auch alles Zubehör, das durch Widerspruch (inspruch) gegen Michael (Michel) Semmeler erlangt wurde. Von diesem Rechtsgeschäft bleiben alle anderen Rechte unberührt, insbesonders die Hutweide [Weideplatz] (gemeyne hutweyde unnd trifft) der Nachbarn, die Rechte des Abtes sowie die Zinsen, die der Pfarrer von Haselstein von den Äckern des Balthasar Fackenmoller, die dieser vom Abt als Lehen erhalten hat, bekommt. Ankündigung des Sekretsiegels des Abtes. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Siegler: [Abt Wolfgang]
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, angehängtes Siegel (fehlt)

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1576 Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], bestätigter Abt von Fulda, einerseits, und Wilhelm Graf von Nassau sowie Reinhard Graf von Solms als Vormünder ... 1556 - 1556 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1576
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1556 Oktober 19
Originaldatierung: Geschehen uff Montag nach Galli den neunzehenden Octobris als man nach...
(Voll-) Regest: Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], bestätigter Abt von Fulda,...
Siegler: Abt Wolfgang, Konvent von Fulda, Graf Wilhelm, Graf Philipp, Johann...
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, acht mit Seidenschnüren angehängte Siegel...
Weitere Überlieferung: StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 1, Nr. 87 [größere...
Zusatzinformationen: Vgl. zur Wüstung Escher Reimer, Historisches Ortslexikon, S. 130; zu...
Zusatzinformationen: Die Hängung der Siegel entspricht nicht der Siegelankündigung. Das...
Zusatzinformationen: Die Abmachungen über das Geleitrecht zwischen den Herrschaften Fulda...
Zusatzinformationen: Die Festlegung der Grenze zwischen den Herrschaften Fulda und Hanau...

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 1577 Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], bestätigter Abt von Fulda, bekundet für sich, seine Nachfolger und das Kloster Fulda, zusammen mit Christoph (C... 1556 - 1556 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 1577
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1556 Oktober 28
Originaldatierung: ... die gebenn [ist] im jare als mann zelt nach Christi unsers liebenn...
(Voll-) Regest: Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], bestätigter Abt von Fulda, bekundet...
Siegler: Abt Wolfgang, Dekan und Konvent von Fulda, Christoph von Eusigheim
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, drei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Zusatzinformationen: Böhmische Groschen sind auch als Prager Groschen bekannt.
Zusatzinformationen: Vgl. hierzu die Urkunde Nr. 2140.

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