Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 1560

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1552 Februar 23
Originaldatierung Originaldatierung
... der gebenn ist am Dinstag nach cathedra Petri unnd Christi unnsers Selichmachers geburth im funfftzehenhunderten zwei unnd funfftzigsten ihare

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], bestätigter Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass er mit Zustimmung des Dekans Johann Schenck zu Schweinsberg und des Konvents von Fulda seinem Bruder Christoph von Eusigheim (Ussickaim) zu Niederkalbach (Undernn Kalba) und dessen Erben 1000 Gulden, ein Gulden zu 42 Gnacken, schuldet. Dieses Geld hat Wolfgang zur Ablösung des verpfändeten Werberg [Rhön] verwendet. Wolfgang verzichtet gegenüber Christoph auf alle weiteren Ansprüche auf die 1000 Gulden und verpflichtet sich, jährlich einen Zins in Höhe von 50 Gulden an Christoph zu bezahlen. Der Zins wird in Fulda von der Kammer des Abtes gegen Quittung jeweils an Kathedra Petri [Februar 22] ausgezahlt. Sollte eine der beiden Parteien die Verpfändung der 1000 Gulden rückgängig machen wollen, muss sie dies der Gegenseite ein Vierteljahr vor Kathedra Petri mit einer besiegelten Urkunde ankündigen. Die vorliegende Urkunde ist ungültig, wenn die Hauptsumme von 1000 Gulden und alle Zinsen [?] zurückgezahlt worden sind. Dann soll die Urkunde dem Abt oder seinem Nachfolger ausgehändigt werden. Sollte der Abt mit der Zahlung des Zinses in Verzug kommen, kann Christoph die weltlich oder geistliche Gerichtsbarkeit anrufen, den Handel des Abtes beeinträchtigen oder sich außergerichtlich zu seinem Recht verhelfen, so lange bis er für seine Ausfälle und die 1000 Gulden entschädigt ist. Dagegen können der Abt und seine Nachfolger keine Rechtsmittel einlegen und sich keines geistlichen oder weltlichen Privilegs bedienen; dies wird unter Eid versichert. Ankündigung des Sekretsiegels des Abtes. Dekan und Konvent bekunden ihre Zustimmung zu diesem Rechtsgeschäft, ohne dass dies ihre Seelgeräte und Rechte beeinträchtigt. Ankündigung des Geschäftssiegels von Dekan und Konvent. (siehe Abbilungen: Vorderseite, Rückseite)
Siegler Siegler
[Abt Wolfgang, Dekan Johann mit dem Konvent]
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, zwei Siegel (fehlen)

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Gnacken sind geringhaltige Groschen.
Die Plica mit beiden Siegeln wurde abgeschnitten.

Repräsentationen

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