Typ Signatur   Bezeichnung Laufzeit Info Aktion
Urkunde HStAM, Urk. 75, 2117 Adam Reinhard Molter, Notar päpstlicher Autorität, Beauftragter (actuarius) des Fuldaer Konsistoriums, stellt auf Bitte des Abts ein Notariatsinst... 1712 - 1712 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 2117
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1712 August 14
Originaldatierung: ... anno incarnationis Dominice millesimo septingentesimo duodecimo...
(Voll-) Regest: Adam Reinhard Molter, Notar päpstlicher Autorität, Beauftragter...
Zeugen: Johann Joachim Hahn, Dr. der Theologie und beider Rechte, apostolischer...
Zeugen: Johann Laymann, Dekan von St. Johann Baptist in Rasdorf, Assessor des...
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, aufgedrücktes Lacksiegel (fehlt)
Zusatzinformationen: Die Informationen zum Choraltar und zum Tragaltar sind nachgetragen.

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 2118 Johann Martin Ludwig von Schleifras, kurmainzischer Kämmerer, fuldischer Geheimer Rat sowie Oberjägermeister und Oberamtmann in Mackenzell, bekund... 1712 - 1712 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 2118
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1712 November 28
Originaldatierung: So geschehen Fuldt den 28. Novembris 1712
(Voll-) Regest: Johann Martin Ludwig von Schleifras, kurmainzischer Kämmerer, fuldischer Geheimer Rat sowie Oberjägermeister und Oberamtmann in Mackenzell, bekundet für sich, seine Ehefrau und seine Erben, dass er an Adalbert [von Schleifras], Abt von Fulda, sein bei Hettenhausen gelegenes Fisch- und Forellenwasser verkauft hat. Das Fischwasser reicht von der von Georg (Jörg) Stoltz betriebenen Mühle entlang der Aue (auw) in Richtung Schmalnau bis zur Gemeinde Ried. Das Fischwasser und sein Zubehör ist ein Lehen des Klosters, von dem jährlich 87 Forellen als Erbzins fällig sind. Johann von Schleifras als Lehnsträger hat dieses Fischwasser zuvor von Heinrich Herbert, Thomas Schmidt und Heinrich Günckel aus Schmalnau sowie von Johann (Hanß) Groß aus Melters erworben. Die Verkaufssumme beträgt 700 Gulden, jeder Gulden zu sechzig Kreuzern. Johann quittiert den Erhalt der genannten Summe, verzichtet auf weitere Forderungen (cum expressa renunciatione exceptionis non solutae pecuniae) und überträgt dem Kloster den Besitz, ohne eigene Ansprüche und Rechte an diesem Besitz aufrecht zu erhalten (enormis laesionis, doli persuasionis, rei non sic sed aliter gestae). Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. Seite, Rückseite; Siegel: Lacksiegel)
Unterschriften: (Johan Martin Ludtwich von Schleiffras)
Siegler: Johann Martin Ludwig von Schleifras
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Lacksiegel

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 2119 Kaiser Karl VI. von Habsburg bekundet, dass Adalbert [von Schleifras], Abt von Fulda, Erzkanzler der Kaiserin, um die Bestätigung der vom Reich ve... 1713 - 1713 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 2119
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1713 Januar 16
Originaldatierung: Geben in unserer statt Wien den sechszehenden monaths tag January nach...
(Voll-) Regest: Kaiser Karl VI. von Habsburg bekundet, dass Adalbert [von Schleifras], Abt von Fulda, Erzkanzler der Kaiserin, um die Bestätigung der vom Reich verliehenen Regalien, Privilegien, Lehen und Einkünfte des Klosters Fulda gebeten hat, so wie sie Karls verstorbener Bruder Joseph [I.] Adalbert 1706 Juni 22 (... den zwey und zwantzigsten Juny anno siebenzehenhundert und sechs) [Nr. 2084] bestätigt hat. Karl bestätigt diese Privilegien und Regalien angesichts des vorbildlichen geistlichen Lebens Fuldas sowie der für das Reich geleisteten und zukünftig zu leistenden Dienste der Äbte und des Klosters Fulda. Namentlich erwähnt wird bei der Privilegienbestätigung die Grafschaft Ziegenhain und Nidda mit allem Zubehör; diese haben die Fürsten von Hessen von den Äbten von Fulda als Afterlehen erhalten. Alle bestätigten Privilegien sind Lehen des Reichs. Adalbert gelobt durch seine Bevollmächtigten, Freiherr Adalbert von Falkenstein, Dekan des Klosters Kempten und Hofratspräsident, und den kaiserlichen Hofagenten Adam Ignatius von Heunisch unter Eid, Kaiser und Reich treu und gehorsam zu sein und allen seinen Verpflichtungen als Lehnsmann nachzukommen. Der Abt und Fulda sowie dessen Herrschaftsgebiet, Besitzungen und Untertanen stehen unter dem Schutz von Kaiser und Reich. Kein Untertan des Reichs soll diesen Anordnungen zuwiderhandeln, sondern sie vielmehr getreulich beachten, allen Anordnungen nachkommen und diese gegebenfalls schützen. Bei Verstößen gegen dieses Privileg droht Huldverlust und eine Strafe in Höhe von 50 Mark lötigen Golds, zahlbar zur Hälfte an das Reich und den Abt von Fulda. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Wien. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Rückvermerk: Johann Friedrich Wening Registrator
Unterschriften: (Carl [unter der Plica] / vidit Friedrich Karl von Schönborn [unter der...
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Seiden- und Metallschnur angehängtes...
Zusatzinformationen: Kurzregest unter der Plica.

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 2120 Es wird bekundet, dass der Abt von Fulda, [Adalbert von Schleifras], auf Ersuchen der Buchbinder von Hammelburg den in- und ausländischen Buchbind... 1713 - 1713 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 2120
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1713 Juni 1
Originaldatierung: Geben Fulda unter angehencktem hochfürstlichen cantzley insigel den 1....
(Voll-) Regest: Es wird bekundet, dass der Abt von Fulda, [Adalbert von Schleifras], auf Ersuchen der Buchbinder von Hammelburg den in- und ausländischen Buchbindern untersagt hat, auf den Märkten gebundene Bücher und Kalender anzubieten, weil dies die Geschäftsgundlage der Hammelburger zerstört und sie zudem weitere Lasten (onera) tragen müssen. Daher ist an alle Ober- und Ehrenbeamte des Klosters Fulda der Befehl ergangen, den Handel mit gebundenen Büchern und Kalendern zu verbieten. Gestattet wird lediglich der Handel mit ungebundenen Büchern und Kalendern, Bildern, Rosenkränzen und dergleichem. Bei Verstößen gegen diese Regel sollen die Bücher und Kalender beschlagnahmt und nach Fulda geschickt werden, jedoch nur dann, wenn einer der Händler zuvor schon einmal verwarnt wurde. Ausländischen Händlern wird eine Frist von acht Tagen zugestanden, innerhalb der sie das Gebiet des Klosters verlassen müssen; einheimischen Händlern werden zwei Monate zugestanden. Während dieser Fristen ist es ihnen erlaubt, ihre Vergütung (provision) in Geld umzusetzen (versilbern). Bei Verstößen (intimation) soll das entsprechende Datum durch die zuständigen Ämter festgehalten werden, um nach Ablauf der Frist die Waren beschlagnahmen zu können. Die klageführenden Buchbinder können sich gegen Vorzeigung dieser Urkunde jederzeit Kopien der Originalausfertigung ausstellen und bestätigen lassen. Die Oberamts- und Amtsleute werden nochmals zur Befolgung der genannten Regelungen angehalten. Ausstellungsort: Fulda. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler: Kanzlei des Klosters Fulda
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel in...

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 2122 [Urkunde 1]: Es wird bekundet, dass es zwischen dem Kloster Fulda und der Grafschaft Ysenburg-Birstein zu Streitigkeiten um den sogenannten Salzfl... 1713 - 1713 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 2122
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1713 September 6
Originaldatierung: So geschehenden 6ten 7bris 1713
(Voll-) Regest: [Urkunde 1]: Es wird bekundet, dass es zwischen dem Kloster Fulda und...
Unterschriften: (Christian Ignatz / Gerlach manu propria
Unterschriften: Iohann Ludwig / Vigelius manu propria
Unterschriften: Constantinus pr[inceps] abbas Fuldensis]manu propria
Unterschriften: Wolfgang Ernst / von Yßenburg manu propria)
Siegler: Christian Ignaz Gerlach
Siegler: Johann Ludwig Vigelius
Siegler: Abt Konstantin
Siegler: Wolfgang Ernst von Ysenburg
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Papierlibell, vier aufgedrückte Lacksiegel
Weitere Überlieferung: [Urkunde 2]: StaM, Kopiare Fulda: K 445, f. 190r-192r

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 2121 Adalbert [von Schleifras], Abt von Fulda, bekundet, dass er auf Bitten der Meister des Zeugmacherhandwerks im Amt Fischberg dem Handwerk eine Zunf... 1713 - 1717 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 2121
Beschreibungsmodell: Urkunde
Kurzregest: Adalbert [von Schleifras], Abt von Fulda, bekundet, dass er auf Bitten...
Datierung: 1713 Juni 30 / 1717 August 21
Originaldatierung: So geschehen Fulda den 30ten Junii 1713; So geschehen Fulda den 21ten...
(Voll-) Regest: Adalbert [von Schleifras], Abt von Fulda, bekundet, dass er auf Bitten...
Siegler: [Abt Adalbert], [Abt Konstantin]
Formalbeschreibung: Ausfertigung, gebundenes Papierlibell, mit grün-weißer Kordel...
Zusatzinformationen: Als Fünfkamm wird ein aus Leinen und Wolle gewebter Stoff bezeichnet,...
Zusatzinformationen: Als Barchent wird ein Mischgewebe aus Baumwolle und Leinen bezeichnet,...
Zusatzinformationen: Gänseaugen bezeichnet einen schlichteren Drillichstoff.
Zusatzinformationen: Als Macheyer wird ein einfacher Wollstoff bezeichnet.
Zusatzinformationen: Raschtuch bezeichnet ein ursprünglich aus dem nordfranzösischen Arras...
Zusatzinformationen: Als Ortsgulden wird eine Münze im Wert des vierten Teils eines Guldens...

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 2124 Papst Clemens XI. bestätigt Konstantin von Buttlar als Abt von Fulda; Konstantin hat diese Amt nach dem außerhalb der Kurie erfolgten Tod seines A... 1715 - 1715 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 2124
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1715 April 1
Originaldatierung: Datum Romae apud sanctam Mariam Maiorem anno incarnationis Dominicae...
(Voll-) Regest: Papst Clemens XI. bestätigt Konstantin von Buttlar als Abt von Fulda; Konstantin hat diese Amt nach dem außerhalb der Kurie erfolgten Tod seines Amtsvorgängers, Adalbert [von Schleifras], Abt von Fulda, gemäß dem zwischen der deutschen Nation (nationem Germanicam) und dem heiligen Stuhl abgeschlossenen Konkordat durch Wahl durch den Konvent erlangt; die Wahl war unter Teilnahme der zur Wahl Berechtigten ordnungsgemäß zustande gekommen; bei seiner Wahl war Konstantin bereits 35 Jahre alt, Mönch des Klosters Fulda, seit drei Jahren Priester und in Philosophie und Theologie gelehrt; er stammt aus adeliger katholischer Familie aus Fulda. Konstantin wurde einstimmig in das vakante Amt gewählt, hat die Wahl angenommen und sich dann an das Konsistorium gewandt, um vor dem Papst um Bestätigung zu bitten. Der Papst bestätigt ihn nach Beratung im Konsistorium und überträgt ihm die volle geistliche und weltliche Leitungsgewalt über das Kloster Fulda; er befiehlt ihm, die Wahl anzunehmen und seinen Amtsverpflichtungen getreulich nachzukommen. Ausstellungsort: Rom, Sta. Maria Maggiore. Summi dispositione rectoris. (siehe Abbildungen: Seite 1, Seite 2 und 3, Rückseite)
Formalbeschreibung: Kopie, Papier, unbesiegelt

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 2126 Papst Clemens XI. gestattet dem neu gewählten Konstantin von Buttlar, Abt von Fulda, sich von einem katholischen Bischof seiner Wahl weihen zu las... 1715 - 1715 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 2126
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1715 April 1
Originaldatierung: Datum Rome sanctam Mariam Maiorem anno incarnationis Dominice millesimo...
(Voll-) Regest: Papst Clemens XI. gestattet dem neu gewählten Konstantin von Buttlar, Abt von Fulda, sich von einem katholischen Bischof seiner Wahl weihen zu lassen. Gemäß einer gesonderten Urkunde ist Konstantin nach dem außerhalb der Kurie eingetretenen Tod des Adalbert von Schleifras, Abt von Fulda, vom Konvent kanonisch zum Abt gewählt worden und vom Papst nach Beratung im Konsistorium bestätigt worden. Der Bischof soll vor der Weihehandlung den unten eingefügten Eid von Konstantin ablegen lassen. Konstantin soll darüber eine mit eigenem Boten nach Rom zu sendende besiegelte Urkunde ausstellen. Der Eid ist im Wortlaut eingerückt: Konstantin gelobt Petrus, der Römischen Kirche, Papst Clemens XI. und seinen rechtmäßigen Nachfolgern Gehorsam; er will weder mit Rat, Zustimmung oder Tat die Genannten in irgendeiner Form schädigen; er will die Rechte des Papsttums wahren; er wird päpstliche Legaten ehrenvoll empfangen und unterstützen; wenn er Kenntnis von Handlungen gegen den Papst erhält, wird er diesen benachrichtigen; er will alle päpstlichen Gesetze, Entscheidungen, Reservationen, Provisionen und sonstige Verlautbarungen des Papstes mit ganzer Kraft befolgen; er will alle Häretiker, Schismatiker und Rebellen der Kirche nach Möglichkeit verfolgen; Einladungen zu Synoden wird er Folge leisten, wenn er nicht verhindert ist; den Besitz seines Bistums wird er bewahren und nicht verkaufen, verschenken, verpfänden oder als Lehen ausgeben, auch nicht mit Zustimmung des Konvents, es sei denn mit Zustimmung des Papstes; auch das Verbot der Investitur von Jurisdiktionalgütern (investiturarum bonorum iurisdictionalium) an Niederkirchen (ad ecclesias inferiores spectantium) von 1625 (anno Domini millesimo sexcentesimo vigesimo quinto) will der Abt einhalten. Sic me Deus adiuvet et hec sancta Dei evangelia. Ausstellungsort: Rom, Sta. Maria Maggiore. Cum nos hodie electionem. (siehe Abbildungen: Vorderseite, [[jp...
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, Bleibulle an Hanfschnur
Zusatzinformationen: Auf der Plica rechts: (I. Tranagli).
Zusatzinformationen: Auf der Plica links: (Pozzolana. Unter der Plica links: XVI [grossi] /...
Zusatzinformationen: Unter der Plica unter den Siegelschnüren: (L. Sarnicellus / H....
Zusatzinformationen: Auf der Rückseite: (Registrata H. I... [?]).
Zusatzinformationen: Auf der Rückseite auf dem Kopf stehend unter den Siegelschnüren: (A. de...
Zusatzinformationen: Tagesdatum mit anderer Tinte eingetragen.

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 2125 Papst Clemens XI. befiehlt den Vasallen des Klosters Fulda, dem neuen Abt, Konstantin von Buttlar, als Nachfolger des außerhalb der Kurie verstorb... 1715 - 1715 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 2125
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1715 April 1
Originaldatierung: Datum Rome sanctam Mariam Maiorem anno incarnationis Dominice millesimo...
(Voll-) Regest: Papst Clemens XI. befiehlt den Vasallen des Klosters Fulda, dem neuen Abt, Konstantin von Buttlar, als Nachfolger des außerhalb der Kurie verstorbenen Adalbert [von Schleifras], Abt von Fulda, zu gehorchen. Die Wahl Konstantins erfolgte kanonisch gemäß dem zwischen der deutschen Nation (nationem Germanicam) und dem heiligen Stuhl abgeschlossenen Konkordat durch Wahl durch den Konvent und mit Zustimmung des Papstes nach Beratung im Konsistorium. Der Papst hat ihm in einer gesonderten Urkunde die volle geistliche und weltliche Leitungsgewalt übertragen. Daher erteilt er den Auftrag, Konstantin Ehre zu erweisen, ihn als Abt anzuerkennen und ihm gehorsam zu sein. Zuwiderhandelnden werden die von Konstantin zu verhängenden Strafen und entsprechende Genugtuung angedroht. Ausstellungsort: Rom, Sta. Maria Maggiore. Hodie electionem de persona dilecti filii. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Bleibulle: Apostelstempel, Namensstempel)
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, Bleibulle an Hanfschnur
Zusatzinformationen: Auf der Plica rechts: (I. Tranagli).
Zusatzinformationen: Auf der Plica links: (Pozzolana / XVI [grossi]).
Zusatzinformationen: Unter der Plica links: (XVI [grossi] / A. Giorgettus / V. de ...dicis [?]).
Zusatzinformationen: Unter der Plica links auf der Innenseite: (P. .. Mast.... [?]).
Zusatzinformationen: Unter der Plica unter den Siegelschnüren: (L. Sarnicellus / H....
Zusatzinformationen: Auf der Rückseite: (Registrata ... [?]).
Zusatzinformationen: Auf der Rückseite auf dem Kopf stehend rechts: (N. Lodericus).

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 2123 Papst Clemens XI. befreit den kanonisch vom Konvent und mit päpstlicher Zustimmung zum Nachfolger des außerhalb der Kurie verstorbenen Adalbert [v... 1715 - 1715 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 2123
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1715 April 1
Originaldatierung: Datum Rome apud sanctam Mariam Maiorem anno incarnationis Dominice...
(Voll-) Regest: Papst Clemens XI. befreit den kanonisch vom Konvent und mit päpstlicher Zustimmung zum Nachfolger des außerhalb der Kurie verstorbenen Adalbert [von Schleifras], Abt von Fulda, gewählten Konstantin von Buttlar, Mönch und [Abt] von Fulda, von allen etwaigen über ihn verhängten Kirchenstrafen. Der Papst spricht Konstantin von allen möglichen zukünftigen Kirchenstrafen los; entgegenstehende päpstliche Bestimmungen und die Statuten und Gewohnheiten des Klosters stehen den getroffenen Regelungen nicht entgegen. Ausstellungsort: Rom, Sta. Maria Maggiore. Apostolice sedis consueta clementia. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Bleibulle: Apostelstempel, Namensstempel)
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, Bleibulle an Seidenschnur
Zusatzinformationen: Auf der Plica rechts: (I. Tranagli).
Zusatzinformationen: Auf der Plica links: (Pozzolana).
Zusatzinformationen: Unter der Plica links: (XVI [grossi] / A. Giorgettus / V. de...
Zusatzinformationen: Unter der Plica links auf der Innenseite: (P. .. Mast.... [?] / F....
Zusatzinformationen: Auf der Rückseite: (Registrata ... [?]).
Zusatzinformationen: Auf der Rückseite auf dem Kopf stehend unter den Siegelschnüren: (N. de...
Zusatzinformationen: Auf der Rückseite auf dem Kopf stehend rechts: (N. Lodericus).

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 2127 Papst Clemens XI. ermahnt Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda, gegen die Einfälle der Türken zu beten, damit die Christen nicht gezwungen werd... 1715 - 1715 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 2127
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1715 Mai 4
Originaldatierung: Datum Rome apud sanctam Mariam Maiorem sub annulo piscatoris die IV...
(Voll-) Regest: Papst Clemens XI. ermahnt Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda, gegen die Einfälle der Türken zu beten, damit die Christen nicht gezwungen werden, vor den Türken zurückzuweichen. Ausstellungsort: Rom, Sta. Maria Maggiore. Perspectum tibi satis esse. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Rückvermerk: Außenadresse: (Dilecto fiio Constantino abbati / monasterii Fuldensis...
Unterschriften: H. Battellus
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, Fischerringsiegel unter Metallkapsel hinten...

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 2128 Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass er dem Untertan des Klosters in Florenberg, Johann Vöhler (V... 1715 - 1715 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 2128
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1715 Mai 8
Originaldatierung: Geschehen Fuldt den 8ten Maii 1715
(Voll-) Regest: Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass er dem Untertan des Klosters in Florenberg, Johann Vöhler (Vehler), sowie dessen Ehefrau und seinen Erben auf dessen Bitten hin zwei wüste Stücke Landes nach fuldischem Lehnrecht als Erblehen mit allem Nutzen und allen Rechten verkauft hat. Die wüsten Flächen, deren Lage genau beschrieben wird, sind achteinhalb Äcker und 15 Ruten groß. Für die Grundstücke muss Johann Vöhler dem Kloster jährlich an Michaelis [September 29] einen halben Gulden als Erbzins in das Register des Zentamts geben. Die Kaufsumme für die Grundstücke beträgt 40 Gulden. Ankündigung des Siegels der Rentkammer des Klosters Fulda. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. Seite)
Siegler: [Rentkammer des Klosters Fulda]
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Papier, Siegel (fehlt)
Zusatzinformationen: Der Verkaufsurkunde ist die entsprechende Seite aus dem Register des Zentamts des Klosters beigefügt, die unter den beiden ersten Rubriken (Nr. 1 und Nr. 3) die genaue Größe und Lage der beiden an Johann Vöhler in Florenberg verliehenen Grundstücke beinhaltet, die ihm für 40 Gulden verkauft worden sind und für die er jährlich einen halben Gulden Erbzins zu zahlen hat. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 2129 Johann Peter Hirsch, Lizentiat beider Rechte und fuldischer Steuerbeamter (fiscal), bekundet im Namen der kaiserlichen Majestät und kraft der ihm ... 1715 - 1715 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 2129
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1715 Oktober 12
Originaldatierung: So geschehen Fuldt den zwolfften Octobris des eintaußent siebenhundert...
(Voll-) Regest: Johann Peter Hirsch, Lizentiat beider Rechte und fuldischer Steuerbeamter (fiscal), bekundet im Namen der kaiserlichen Majestät und kraft der ihm von Reichsfreiherr Philipp Wilhelm von Boyneburg (Böneburg), kurmainzischer Geheimrat, Kämmerer der Erzbistümer Mainz und Trier, oberster Chorbischof und Senior des Konvents sowie Statthalter zu Erfurt, verliehenen Autorität, dass er das Recht hat, die Geburten aller Personen zu beglaubigen, gleich, ob diese Personen ehelich oder unehelich geboren wurden oder ob sie aus illegitimen Verbindungen naher Verwandter oder Beziehungen von dem geistlichen Leben gewidmeten Personen stammen. Die Legitimation unehelicher Geburten soll dazu dienen, die persönliche Ehre der Betroffenen wiederherzustellen, um Schande zu vermeiden und um Zugang zu Ämtern, Zünften und Handwerken zu erhalten. Darüber hinaus ist Johann Peter Hirsch berechtigt, den Familien- und Geschlechtsnamen sowie die Führung von Stand, Wappen (schildt) und Helmzieren (kleynod) zu legitimieren. Johann Hirsch ist durch ein 1711 Februar 17 in Erfurt ausgestelltes Diplom befugt, solche Prüfungen vorzunehmen. Johann Hirsch bekundet weiter, dass ihn Friedrich Reuß aus Schlitz, der vor 18 Jahren unehelich geboren wurde, gebeten hat, ihn zu legitimieren und von diesem Makel anlässlich seiner bevorstehenden Heirat zu befreien. Da sich Friedrich Reuß bisher wohl verhalten hat, ist Johann Hirsch dessen Bitte nachgekommen und hat seine uneheliche Geburt legitimiert, so dass ihm für die Zukunft hieraus nirgendwo mehr Nachteile entstehen, er Zugang zu Ämtern, Zünften und Handwerken hat und rechtlich in keiner Weise eingeschränkt werden kann. Bei Zuwiderhandlungen gegen diesen Beschluss ist eine Strafe von 200 Mark lötigen Goldes zu entrichten. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1715 Okt.12 Ru...
Unterschriften: (I[ohann] F[riedrich] Hirsch manu propria [rechts unter der Plica])
Siegler: Johann Friedrich Hirsch
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit rotem Seidenband angehängtes Siegel in...

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 2130 Konrad von Mengersen, Konventuale von Fulda, bekundet, dass ihm Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda, die Propstei Johannesberg bei Fulda übert... 1715 - 1715 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 2130
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1715 Dezember 31
Originaldatierung: Anno et die quo supra
(Voll-) Regest: Konrad von Mengersen, Konventuale von Fulda, bekundet, dass ihm Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda, die Propstei Johannesberg bei Fulda übertragen und darüber die im Folgenden inserierte Urkunde ausgestellt hat. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde von 1715 Dezember 31: Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda, bekundet, dass er Konrad von Mengersen, Konventuale von Fulda, die dem Kloster Fulda in allen geistlichen und weltlichen Belangen unterstehende Propstei Johannesberg bei Fulda mit allen Rechten und allem Zubehör übertragen hat. Konrad ist dem Abt zur jährlichen Rechenschaftslegung verpflichtet. Die Konventsmitglieder der Propstei sind ihm zum Gehorsam verpflichtet. Konrad erhält die Einkünfte der Propstei. Ankündigung des Sekretsiegels des Abtes. (Datas in civitate nostra Fuldensi die 31ma Decembris anno 1715). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Rückvermerk: (Taxa / 12 reichsthaler / 1 reichsthaler sigel / geld)
Unterschriften: (Conradus a Mengerssen manupropria)
Siegler: Konrad von Mengersen
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt)

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 2131 Es wird bekundet, dass es zwischen Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda, und dem fuldischen Geheimrat, Oberjägermeister und Oberamtmann in Mack... 1716 - 1716 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 2131
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1716 Januar 20
Originaldatierung: Geschehen Fulda den 20ten Januarii 1716
(Voll-) Regest: Es wird bekundet, dass es zwischen Konstantin [von Buttlar], Abt von...
Unterschriften: (Constantinus / princeps abbas Fuldensis / manu propria
Unterschriften: Johan Martin Ludwich von Schleiffras)
Unterschriften: (Johan Martin Ludwich von Schleiffras [nach der Inventarliste])
Siegler: Abt Konstantin, Johann Martin Ludwig von Schleifras
Siegler: Johann Martin Ludwig von Schleifras [nach der Inventarliste]
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Papiersiegel, zwei aufgedrückte...
Zusatzinformationen: Als Schlüsselgeld wird ein Geschenk für eine Tochter oder Ehefrau eines...
Zusatzinformationen: Böhmische [Groschen] werden auch als Prager Groschen bezeichnet.

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 2132 Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda, bekundet für die Untertanen und Getreuen des Klosters sowie alle Schuhmachermeister im Zentamt Flieden un... 1716 - 1716 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 2132
Beschreibungsmodell: Urkunde
Kurzregest: Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda, bekundet für die Untertanen...
Datierung: 1716 Mai 18
Originaldatierung: So geschehen Fuld den 18ten Maii 1716
(Voll-) Regest: Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda, bekundet für die Untertanen...
Siegler: [Abt Konstantin]
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, unbesiegeltes
Zusatzinformationen: Böhmische [Groschen] werden auch als Prager Groschen bezeichnet.
Zusatzinformationen: Ein Albus (= Weißpfennig) bezeichnet eine seit dem 14. Jahrhundert...

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 2133 Kaiser Karl VI. von Habsburg bekundet, dass Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda, Erzkanzler der Kaiserin, um die Bestätigung der vom Reich ver... 1716 - 1716 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 2133
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1716 September 15
Originaldatierung: ... der geben ist in unserer statt Wien den fünffzehenden monaths tag...
(Voll-) Regest: Kaiser Karl VI. von Habsburg bekundet, dass Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda, Erzkanzler der Kaiserin, um die Bestätigung der vom Reich verliehenen Regalien, Privilegien, Lehen und Einkünfte des Klosters Fulda gebeten hat, so wie sie Karl dem verstorbenen Adalbert [von Schleifras] 1713 Januar 16 (den sechszehenden January anno siebenzehenhundert und dreyzehen) [Nr. 2119] bestätigt hat. Karl bestätigt diese Privilegien und Regalien angesichts des vorbildlichen geistlichen Lebens Fuldas sowie der für das Reich geleisteten und zukünftig zu leistenden Dienste der Äbte und des Klosters Fulda. Namentlich erwähnt wird bei der Privilegienbestätigung die Grafschaft Ziegenhain und Nidda mit allem Zubehör; diese haben die Fürsten von Hessen von den Äbten von Fulda als Afterlehen erhalten. Alle bestätigten Privilegien sind Lehen des Reichs. Konstantin gelobt durch seine Bevollmächtigten, Kaspar Ferdinand von Droste, Domkanoniker in Paderborn, und Adam Ignatius von Heunisch, kaiserlicher Hofagent, unter Eid, Kaiser und Reich treu und gehorsam zu sein und allen seinen Verpflichtungen als Lehnsmann nachzukommen. Der Abt und das Kloster Fulda sowie dessen Herrschaftsgebiet, Besitzungen und Untertanen stehen unter dem Schutz von Kaiser und Reich. Kein Untertan des Reichs soll diesen Anordnungen zuwiderhandeln, sondern sie vielmehr getreulich beachten, allen Anordnungen nachkommen und diese gegebenenfalls schützen. Bei Verstößen gegen dieses Privileg droht Huldverlust und eine Strafe in Höhe von 50 Mark lötigen Golds, zahlbar zur Hälfte an das Reich und den Abt von Fulda. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Wien. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Unterschriften: (Carl [unter der Plica] / vidit[?] Friedrich Karl von Schönborn [unter...
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Seidenschnur angehängtes Majestätssiegel
Zusatzinformationen: Kurzregest unter der Plica.

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 2134 Es wird bekundet, dass sich Wilhelm Balthasar (Balthar) Zahn und Franz Jakob Pfeiffer wegen eines Erbkaufs verglichen haben. Wilhelm Zahn hat Fran... 1717 - 1717 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 2134
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1717 Januar 4
Originaldatierung: So geschehen Fulda den 4ten Januarii 1717
(Voll-) Regest: Es wird bekundet, dass sich Wilhelm Balthasar (Balthar) Zahn und Franz Jakob Pfeiffer wegen eines Erbkaufs verglichen haben. Wilhelm Zahn hat Franz Pfeiffer seine beim Keyßers Kumpff [?] gelegene Behausung, die bei der Behausung der Witwe Johann (Hanß) Georg Pfeiffers liegt, mit allem Zubehör und allen Rechten verkauft. Die Behausung ist ein Bürgergut und nicht verpfändet; das Bürgergut ist gegen das Hospital zum Heiligen Geist (Hosptial ad sanctum Spiritum) mit sechs Böhmischen [Groschen] und vier Kreuzern sowie gegen die Lescherspende mit zehn Böhmischen [Groschen] und vier Kreuzern zinspflichtig. Die Verkaufssumme beträgt 1300 Gulden zu je 42 Böhmischen [Groschen]. Es ist festgelegt worden, dass der Käufer zunächst 1200 Gulden in bar, die übrigen 100 Gulden dann im Lauf des Jahres 1718 bezahlen soll, wobei eine Rate (ziehlgeld) von 50 Gulden vorgesehen ist. Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich der Verkäufer die Inanspruchnahme der Hypothek auf das genannte Haus vor. Im Gegenzug verspricht der Käufer, für das gekaufte Haus Währschaft zu leisten. Die Verkaufsurkunde ist in zwei gleich lautenden Exemplaren ausgefertigt worden. Sie ist auf Verlangen beider Vertragspartner durch den fuldischen Geheimrat und Oberamtmann von Fulda, Wolf Daniel von Boyneburg, ausgefertigt worden. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. Zur Vermeidung betrügerischer Absichten iat beiden Vertragspartnern je ein Exemplar der Urkunde ausgehändigt worden. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. und 3. Seite, Rückseite; Siegel: Lacksiegel)
Unterschriften: (Wolff Daniel von Boineburg)
Siegler: Wolf Daniel von Boyneburg
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Lacksiegel
Zusatzinformationen: Nachträglicher Vermerk auf Seite 3: Wilhelm Balthasar Zahn bestätigte 1722 September 4 den Erhalt von insgesamt 1288,5 Gulden einschließlich Zinsen durch Franz Jakob Pfeiffer (Fuld den 4. 7bris 1722). (siehe Abbildungen: 2. und 3. Seite)
Zusatzinformationen: Nachträglicher Vermerk auf Seite 3: Wilhelm Balthasar Pfeiffer bestätigte außerdem 1724 Juli 3 den Erhalt weiterer 90,5 Gulden durch die fuldische Rentkammer und damit die endgültige Ablösung der Verkaufssumme. Die Rentkammer löste damit die inzwischen auf Johann Jakob Pfeiffer übergegangene Zahlungsverpflichtung ein, die Wilhelm Zahn quittierte (Fuldt den 3. Julii 1724). (siehe Abbildungen: 2. und 3. Seite)
Zusatzinformationen: Böhmische [Groschen] werden auch als Prager Groschen bezeichnet.

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 2135 Anna Barbara Well, geborene Standorff, bekundet für sich und ihre Erben, dass sie der Rentkammer des Klosters Fulda ihre beiden oberhalb von Eiche... 1717 - 1717 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 2135
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1717 Mai 10
Originaldatierung: Fuld den 10ten Maii 1717
(Voll-) Regest: Anna Barbara Well, geborene Standorff, bekundet für sich und ihre Erben, dass sie der Rentkammer des Klosters Fulda ihre beiden oberhalb von Eichenzell gelegenen Wiesen für 450 Gulden, jeder Gulden zu je 60 Kreuzern, verkauft hat. Die Wiesen hat sie gemeinsam mit dem Amtsverweser von Schackau, Johann Kaspar Grösch, besessen. Die Wiesen waren dem Konvent von Fulda nach Ausweis des Salbuches, Rubrik Eichenzell, Seite 397, lehn- und zinsbares Klostergut. Anna Well quittiert den Empfang der genannten Summe und verzichtet für sich und ihre Erben auf allen weitere Forderungen sowie auf alle zukünftigen Ansprüche und Rechte an dem genannten Besitz. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. Seite, Rückseite; Siegel: Lacksiegel)
Unterschriften: (Anna Barbara Wellin)
Siegler: Anna Barbara Well
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Lacksiegel

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 2136 Konrad (Curt) Künckel aus Schmalnau bekundet für sich, seine Ehefrau und seine Erben, dass er an die Rentkammer des Klosters Fulda seinen oberhalb... 1717 - 1717 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 2136
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1717 Juli 9
Originaldatierung: So geschehen Weyhers den 9ten Julii 1717
(Voll-) Regest: Konrad (Curt) Künckel aus Schmalnau bekundet für sich, seine Ehefrau und seine Erben, dass er an die Rentkammer des Klosters Fulda seinen oberhalb von Schmalnau in der so genannten Schmotz gelegenen Fischteich verkauft hat. Der Fischteich stößt oben an den Teich, den die von Weyhers mit dem Kloster getauscht haben und unten an den Teich, den das Kloster vom Oberjägermeister [Johann Martin Ludwig] von Schleifras [vgl. die Urkunde Nr. 2119] gekauft hat. Die Verkaufssumme beträgt 80 Gulden fuldischer Währung, jeder Gulden zu 42 Böhmischen [Groschen]. Konrad Künckel quittiert der Rentkammer den Erhalt der genannten Summe und verzichtet auf weitere Forderungen (praesertim autem cum renunciatione exceptionis non acceptae pecuniae) sowie für die Zukunft auf alle Rechte und Einkünfte an dem genannten Fischteich. Konrad Künckel hat den Amtsvogt von Weyhers gebeten, diese Verkaufsurkunde in seinem Namen zu besiegeln, was dieser getan hat. Handlungsort: Weyhers. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. Seite, Rückseite; Siegel: Lacksiegel)
Unterschriften: (Hannß Heücken manu propria)
Siegler: Johann Heuck, fuldischer Amtsvogt in Weyhers
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Lacksiegel
Zusatzinformationen: Böhmische [Groschen] werden auch als Prager Groschen bezeichnet.

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