Identifikation (Urkunde)
Datierung
1715 Mai 8
Originaldatierung
Geschehen Fuldt den 8ten Maii 1715
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass er dem Untertan des Klosters in Florenberg, Johann Vöhler (Vehler), sowie dessen Ehefrau und seinen Erben auf dessen Bitten hin zwei wüste Stücke Landes nach fuldischem Lehnrecht als Erblehen mit allem Nutzen und allen Rechten verkauft hat. Die wüsten Flächen, deren Lage genau beschrieben wird, sind achteinhalb Äcker und 15 Ruten groß. Für die Grundstücke muss Johann Vöhler dem Kloster jährlich an Michaelis [September 29] einen halben Gulden als Erbzins in das Register des Zentamts geben. Die Kaufsumme für die Grundstücke beträgt 40 Gulden. Ankündigung des Siegels der Rentkammer des Klosters Fulda. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. Seite)
Siegler
[Rentkammer des Klosters Fulda]
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Papier, Siegel (fehlt)
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Der Verkaufsurkunde ist die entsprechende Seite aus dem Register des Zentamts des Klosters beigefügt, die unter den beiden ersten Rubriken (Nr. 1 und Nr. 3) die genaue Größe und Lage der beiden an Johann Vöhler in Florenberg verliehenen Grundstücke beinhaltet, die ihm für 40 Gulden verkauft worden sind und für die er jährlich einen halben Gulden Erbzins zu zahlen hat. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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