HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 2134

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1717 Januar 4

Originaldatierung 

So geschehen Fulda den 4ten Januarii 1717

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Es wird bekundet, dass sich Wilhelm Balthasar (Balthar) Zahn und Franz Jakob Pfeiffer wegen eines Erbkaufs verglichen haben. Wilhelm Zahn hat Franz Pfeiffer seine beim Keyßers Kumpff [?] gelegene Behausung, die bei der Behausung der Witwe Johann (Hanß) Georg Pfeiffers liegt, mit allem Zubehör und allen Rechten verkauft. Die Behausung ist ein Bürgergut und nicht verpfändet; das Bürgergut ist gegen das Hospital zum Heiligen Geist (Hosptial ad sanctum Spiritum) mit sechs Böhmischen [Groschen] und vier Kreuzern sowie gegen die Lescherspende mit zehn Böhmischen [Groschen] und vier Kreuzern zinspflichtig. Die Verkaufssumme beträgt 1300 Gulden zu je 42 Böhmischen [Groschen]. Es ist festgelegt worden, dass der Käufer zunächst 1200 Gulden in bar, die übrigen 100 Gulden dann im Lauf des Jahres 1718 bezahlen soll, wobei eine Rate (ziehlgeld) von 50 Gulden vorgesehen ist. Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich der Verkäufer die Inanspruchnahme der Hypothek auf das genannte Haus vor. Im Gegenzug verspricht der Käufer, für das gekaufte Haus Währschaft zu leisten. Die Verkaufsurkunde ist in zwei gleich lautenden Exemplaren ausgefertigt worden. Sie ist auf Verlangen beider Vertragspartner durch den fuldischen Geheimrat und Oberamtmann von Fulda, Wolf Daniel von Boyneburg, ausgefertigt worden. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. Zur Vermeidung betrügerischer Absichten iat beiden Vertragspartnern je ein Exemplar der Urkunde ausgehändigt worden. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. und 3. Seite, Rückseite; Siegel: Lacksiegel)

Unterschriften 

(Wolff Daniel von Boineburg)

Siegler 

Wolf Daniel von Boyneburg

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Lacksiegel

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Nachträglicher Vermerk auf Seite 3: Wilhelm Balthasar Zahn bestätigte 1722 September 4 den Erhalt von insgesamt 1288,5 Gulden einschließlich Zinsen durch Franz Jakob Pfeiffer (Fuld den 4. 7bris 1722). (siehe Abbildungen: 2. und 3. Seite)

Nachträglicher Vermerk auf Seite 3: Wilhelm Balthasar Pfeiffer bestätigte außerdem 1724 Juli 3 den Erhalt weiterer 90,5 Gulden durch die fuldische Rentkammer und damit die endgültige Ablösung der Verkaufssumme. Die Rentkammer löste damit die inzwischen auf Johann Jakob Pfeiffer übergegangene Zahlungsverpflichtung ein, die Wilhelm Zahn quittierte (Fuldt den 3. Julii 1724). (siehe Abbildungen: 2. und 3. Seite)

Böhmische [Groschen] werden auch als Prager Groschen bezeichnet.

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
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