Vollständige Signatur

HHStAW, 128/1, 1480

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Kurzregest Kurzregest
Erbverzicht der Katharina geb. von Oberstein, Ehefrau des Anton von Heppenheim genannt von Saal.
Datierung Datierung
1495 Juni 10
Originaldatierung Originaldatierung
vff mittwochs noch dem heiligen pfingsttag

Provenienz


(Vor-) Provenienzen (Vor-) Provenienzen
Archiv Schloss Vollrads Abt. 1, Nr. 1480

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Anton (Antiß) von Heppenheim genannt von Saal und seine Ehefrau Katharina geb. von Oberstein bekunden, dass Jeremias (Ymens) von Oberstein, Vogt zu Heidelberg, und Dorothea von Erlenbach (Erlebach), Katharinas Eltern, dieser anlässlich ihrer Hochzeit 1.000 Gulden verschrieben haben. Hiervon hat sie 800 Gulden erhalten. Die restlichen 200 Gulden werden nach dem Tod der Eltern als ganze Summe oder als jährliche Gülte in Höhe von zehn Gulden ausgezahlt. Angesichts dessen verzichten Anton und Katharina auf alle weiteren Forderungen und auf Katharinas Erbe. Im Falle des erbenlosen Todes einer ihrer Brüder Philipp und Hans aber soll der überlebende Bruder Katharina 400 Gulden zahlen. Falls beide Brüder ohne Leibeserben verstürben, soll Katharina das gesamte väterliche Erbe erhalten. Katharina verzichtet ausdrücklich nicht auf „all neben fusz erpffel“, der von der Familie ihrer Mutter herrührt.
Siegler Siegler
Anton von Heppenheim genannt von Saal, Dieter von Erlenbach, Dietrich von Erlenbach, Endris von Heppenheim genannt von Saal
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung Pergament, 4 Siegel hängen an

Repräsentationen


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