U 225
Vollständige Signatur
HHStAW, 12, U 225
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Kurzregest
Irmgard von Staffel, von Gottes Gnaden Äbtissin, und der Konvent der Klarissen ('Claren') zu Bärbach ('zu der Berp-') bekunden, daß sich Herr Lukas Welcker von Diez, Pfarrer der Kirche zu Habenscheid, mit Wissen und Willen seiner Kirchspielskinder mit ihnen folgendermaßen geeinigt hat. Die Aussteller sollen jährlich am 26. Dezember ('zu sant Steffans tagk nechst nach dem heilgen christag volgende') dem jeweiligen Pfarrer zu Habenscheid 4 Schilling Pfennig Limburger Währung entrichten. Sie setzen dafür ihren Weingarten zu Cramberg zu Unterpfand, den der Pfarrer bei Leistungsversäumnis bis zur Genügeleistung einziehen ('inholen') kann. Dafür soll der Pfarrer das Kloster samt dem Hausgesinde mit allen Kirchenrechten versorgen, das heilige Sakrament reichen und Taufe, heiliges Öl und Begräbnis wie seinen andern Kirchspielskindern gewähren. Wird an der Stätte des Klosters eine Stadt, ein Dorf oder Tal angelegt oder werden dort Hofleute angesetzt, so sollen die dann dort wohnenden Leute auch alles Gottesrecht bei dem Pfarrer zu Habenscheid holen oder nehmen. Doch soll das Hausgesinde des Klosters nicht über die 4 Schilling hinaus zu Leistungen verpflichtet sein. - Äbtissin und Konvent künden ihre Sekretsiegel an.
Datierung
Datierung
1548
Originaldatierung
Originaldatierung
D. et actum 1548
Vermerke (Urkunde)
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Konzept oder gleichzeitige Kopie, Papier
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Struck, Klarissenkloster Bärbach, Nr. 287
Repräsentationen
Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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Original | Urkunde | Detailseite anzeigen | ||
Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm (1993) | Detailseite anzeigen | ||
Mikrofiche | Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung | Detailseite anzeigen |