HHStAW Bestand 12 Nr. U 225

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Irmgard von Staffel, von Gottes Gnaden Äbtissin, und der Konvent der Klarissen ('Claren') zu Bärbach ('zu der Berp-') bekunden, daß sich Herr Lukas Welcker von Diez, Pfarrer der Kirche zu Habenscheid, mit Wissen und Willen seiner Kirchspielskinder mit ihnen folgendermaßen geeinigt hat. Die Aussteller sollen jährlich am 26. Dezember ('zu sant Steffans tagk nechst nach dem heilgen christag volgende') dem jeweiligen Pfarrer zu Habenscheid 4 Schilling Pfennig Limburger Währung entrichten. Sie setzen dafür ihren Weingarten zu Cramberg zu Unterpfand, den der Pfarrer bei Leistungsversäumnis bis zur Genügeleistung einziehen ('inholen') kann. Dafür soll der Pfarrer das Kloster samt dem Hausgesinde mit allen Kirchenrechten versorgen, das heilige Sakrament reichen und Taufe, heiliges Öl und Begräbnis wie seinen andern Kirchspielskindern gewähren. Wird an der Stätte des Klosters eine Stadt, ein Dorf oder Tal angelegt oder werden dort Hofleute angesetzt, so sollen die dann dort wohnenden Leute auch alles Gottesrecht bei dem Pfarrer zu Habenscheid holen oder nehmen. Doch soll das Hausgesinde des Klosters nicht über die 4 Schilling hinaus zu Leistungen verpflichtet sein. - Äbtissin und Konvent künden ihre Sekretsiegel an.

Datierung 

1548

Originaldatierung 

D. et actum 1548

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung 

Konzept oder gleichzeitige Kopie, Papier

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, Klarissenkloster Bärbach, Nr. 287

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Mikrofiche Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung
Detailseite Original Urkunde
Detailseite Sicherungsfilm konvertierter Rollfilm (1993)