HHStAW Bestand 22 in Nr. 439

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1324 November 3

Originaldatierung 

1324 sabbato post festum omnium sanctorum proximo

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Der Dekan der Kirche von St. Katherina zu Oppenheim, beauftragter Richter des Dekans von Mariengreden zu Mainz, dieser im päpstlichen Auftrag Richter und Konservator der Privilegien und Freiheiten von Kloster Eberbach, macht bekannt, dass vor ihm Simon gen. Beyer von Ulversheim öffentlich bekannt hat, dass er dem Kloster Eberbach die Jahreseinkünfte von 12 Malter Korn zwischen den beiden Festen Marie Auferstehung und Marie Geburt (= 15. August und 8. September) jährlich nach Wormser Maß dem Kloster nach Oppenheim in ein von diesem bestimmtes Haus auf eigene Kosten zu liefern hat und die aus den Erträgen aus der Gemarkung von Ulversheim stammen. Für die ordnungsgemäße Zahlung und Lieferung setzt der genannte Simon seinen Hof mit Garten und Gebäuden sowie die näher beschriebenen Güter und Liegenschaften in der Gemarkung von Ulversheim zum Unterpfand.

Siegler 

Aussteller

Formalbeschreibung 

Abschr. im Protocollum Tripartitum III, fol. 141 (22, 439)

Weitere Überlieferung 

Abschr. im Oppenheimer Kopialbuch von Eberbach, fol. 112r bzw. 115r (alt): StA Darmstadt C 1 A Nr. 169

Druckangaben 

fehlt bei Rossel, UB Eberbach

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Akte