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Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 24, 28
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
Fritzlar 1272 Juni 22
Originaldatierung
Originaldatierung
Actum in choro Fritslariensis ecclesie, X° Kal. Julii.
Alte Archivsignatur
Alte Archivsignatur
A II, Kloster Germerode
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Gotscalcus, Vizepropst zu Fritslar, beurkundet, daß der Propst Johannes und der Konvent des Klosters (monasterii) Germarode einerseits und Johannes, Priester und 'rector' der Kirche Vortriede, andererseits wegen der vom Propst gegen den Priester angestrebten 'spoliatio' und wegen des von diesem von den Aeckern des Klosters Germarode zu Sigershusen beanspruchten Zehntens sich dem Urteil von Schiedsrichtern unterworfen haben, nachdem die Sache lange vor dem Aussteller verhandelt worden war Diese Schiedsrichter, nämlich 'dominus' Widekindus de novo castro, Heyligenstadensis prepositus, Guntherus, cantor, und Godefridus de Wethere, Kanonikus des Stifts Fritslar, haben nun bei Strafe von 10 M. ihren Schiedsspruch dahin verkündet, daß Propst und Konvent zur Zahlung des Zehnten an die Kirche Vortriede nicht verpflichtet sein sollen, und haben dem Pfarrer Stillschweigen in dieser Sache auferlegt. Die von alters herkömmlichen Garben (manipulorum seu garbarum) oder statt dessen das übliche Geld soll das Kloster geben, jedoch nur, wenn die Aecker bebaut werden, und zwar ganz, halb und zu einem Drittel oder Viertel, je nachdem das ganze Land oder nur ein entsprechender Teil bebaut wird. Für den Schaden, das Unrecht und die Ausgaben, die der Propst in dem Streite erlitten hat, soll das Kloster 6 Jahre lang - von der Bebauung des Landes an gerechnet - von dieser Abgabe befreit sein. Die Partei, die diesen Schiedsspruch verletzt, soll außer in die oben genannte Strafe auch noch ipso facto der vom Aussteller gegen sie ausgesprochenen Exkommunikation verfallen.
Zeugen
Zeugen
Heimeradus canonicus Fritslariensis, Hermannus 'rector' der Kirche zu Wichmanneshusen, Fridericus de Bischoffeshusen, Priester, und , viele andere'.
Siegler
Siegler
Der Aussteller, ferner 'honorandus vir dominus W. Heyligenstadensis prepositus', G. 'cantor' und G. de Wethere, Fritslariensis canonicus.
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfert. auf Perg. mit größeren und kleineren Fragmenten der 4 abh. Siegel. Rückw. Rubrum saec. XIV: Littera decimacionis de Ryden.
Druckangaben
Druckangaben
J. Schmincke, UB Germerode nr. 29, S. 17 (hier datiert: 1276 Kai. Julii).
Literatur
Literatur
Erwähnt: Siegel, Stadt Lichtenau S. 122, 19 f., 159.