Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 24, 369

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1474 Juli 07
Originaldatierung Originaldatierung
Uff donstag nach visitacionis Marie.
Alte Archivsignatur Alte Archivsignatur
A II, Kloster Germerode

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Henricus im Hobe, Propst zu Germerode, an die Bürgermeister und Ratsmeister der Stadt Aldindorff: Curdt Zcinggrebe habe ihm berichtet, er habe mit etlichen ihrer Bürger, zum Teil guten Freunden des Gotteshauses Germerode, wegen des Uebermutes (hoemud) verhandelt (geredet), den der dortige Pfarrer wider ihn, den Propst, als Vertreter des Gotteshauses, und die von dem Propst für das Gotteshaus zu Schöffen gebetenen Männer bewiesen habe, und habe sich dabei erboten, mit ihm, dem Propst, zu reden, daß er das abstelle, was in der Sache sich Unbilliges herausstelle. Als er diese Nachricht der Priorin und den Jungfrauen gebracht habe, seien sie der Meinung gewesen, daß der Pfarrer diesen Uebermut mit ihnen getrieben habe, solange er die Pfarre habe, und ihn, den Propst, habe er geplagt, wie es für einen Priester einem anderen gegenüber unbillig ist. Daher habe er sich nun beim Landgrafen Heynrich schriftlich über diesen Uebermut beklagt und sich erboten, wenn der Pfarrer eine Klage gegen ihn habe, 'amme Ubbersuß' zur Tagsatzung zu reiten und nach guter Freunde Erkenntnis ihm zu tun, was dem Pfarrer nach den Urkunden, die er hinsichtlich des Propstes hat, gebühre, die Räte zu Aldindorff aber, zu Esschewege, Witczenhußen, das 'gerichte' zu Apterode sollten seiner zu Recht mächtig sein. Bittet, den Pfarrer zu bestimmen, seine etwaigen Beschwerden wider den Propst oder die Männer des Gotteshauses mündlich oder schriftlich vor den Adressaten, die des Propstes zu Recht mächtig seien, vorzubringen, dieser werde dann auch mündlich oder schriftlich antworten, denn er wolle den Pfarrer weder an seinem Gute noch an seinen Zinsen behindern. Es sei vielmehr nur eine Rüge (ruge) ergangen, wie es im Gericht Bilsteyn üblich sei und darauf - und nicht über der Kirchen Güter - hätten die Schöffen Recht gesprochen, wie auf dem Zettel [Dieser Zettel liegt nicht mehr bei.] wörtlich zu lesen sei. Wenn er daran unbillig getan habe, wolle er dem Pfarrer für eine Buße und Abhilfe sorgen. Bittet um schriftliche Antwort.
Siegler Siegler
Der Absender mit seinem Propsteisiegel.
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfert. auf Papier, Marburg, Landgräfl. Archiv, Generalrepertorium s. v. Germerode, mit Adresse, Versendungsschnitten und Spuren des Verschlußsiegels.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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