Vollständige Signatur

HHStAW, 14, U 217

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Kurzregest Kurzregest
Philipp von Stockheim Domsänger und Kapitular des Domstifts zu Mainz Propst zu St. Alban und Kämmerer des weltlichen Gerichts sowie die anderen benannten Richter zu Mainz beurkunden, daß vor ihnen Conrad Wenck mit seiner Frau an den Johann Mar eine dritte wiederlösliche Rente erworben hat, wofür ihm Liegenschaften zu Oestrich zu Unterpfand gesetzt werden, wie sie in einer transsumierten Urkunde vom Jahre 1503 o. D. näher bezeichnet sind.
Datierung Datierung
1541 Juni 29
Originaldatierung Originaldatierung
G. 1541, Mittwoch nach Johannes dem Täufer

Vermerke (Urkunde)


Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Original, Pergament, Siegel der Richter, sämtlich in rotem Wachs

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Original Urkunde Detailseite anzeigen
Sicherungsfilm konvertierter Rollfilm (1995) Detailseite anzeigen
Mikrofiche Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung Detailseite anzeigen