32589/1-106

Identifier

HHStAW, 461, 32589/1-106

Item series


Identification (short)


Title Title
Harnischmacher, Adolf u.a.
Life span Life span
(1941-1942), 1959-19676, (1977-1978)

Provenance


Organisation number and file reference Organisation number and file reference
4 Ks 1/65 (LG Frankfurt am Main)
4 Js 1928/60 (StA Frankfurt am Main)
1 Js 912/60 (StA München I)
931 Gs 4137/61 (AG Frankfurt am Main)
1b Js 912/60 a-c (StA München I)
1b Js 912/60 a-d (StA München I)
93 Gs 2/61 (AG Frankfurt am Main)
1 Ws 51/62 (OLG Frankfurt am Main)
RWs 77/62 (GStA Frankfurt am Main)
RWs 679/62 (GStA Frankfurt am Main)
1 Ws 427/62 (OLG Frankfurt am Main)
2 AR-Z 81/59 (Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltung Ludwigsburg)
2 AR 905/60 (Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltung Ludwigsburg)
3 Ws 17/63 (OLG Frankfurt am Main)
RWs 858/63 (GStA Frankfurt am Main)
3 HEs 42/65 (GStA Frankfurt am Main)
931 Gs 4137/61 (AG Frankfurt am Main)
2 StR 327/68 (BGH Karlsruhe)
4 Js 731/65 (StA Frankfurt am Main)
50/4 Ks 1/65 (LG Frankfurt am Main)
(Previous) provenances (Previous) provenances
LG Frankfurt am Main (4 Ks 1/65)

Notes


Includes Includes
Vorwurf/Delikt: Mord, Beihilfe zum Mord
Verfahrensart: NSG-Verfahren
Verfahrensangaben: Übernahme der Ermittlungen 1 Js 912/60 von der StA München I durch die StA Frankfurt am Main am 02.01.1961 bzw. Eintragung ins Register der StA Frankfurt am Main als Js- Sache 4 Js 1928/60 am 08.11.1960. Ausstellung eines Haftbefehls 931 Gs 4137/61 gegen Harnischmacher durch das AG Frankfurt am Main und Festnahme am 23.06.1961. Beschluss über die Eröffnung der gerichtlichen Voruntersuchung gegen Harnischmacher, Strohhammer und Gothmann durch die StA Frankfurt am Main in der Sache 4 Js 1928/60 am 15.11.1961. Die Ermittlungen führen am 26.01.1965 zur Anklage des Beschuldigten Harnischmacher am Schwurgericht Frankfurt am Main in der Sache 4 Ks 1/65. Die weiteren Beschuldigten Strohhammer und Gethmann werden von diesem Verfahren abgetrennt. Die weitere beschuldigte Person Wiegand wird seit dem 2. Band nicht mehr erwähnt, sowie im weiteren Verlauf des Verfahrens. Deswegen wird diese Person ab Band 16 nicht mehr mit verzeichnet.
In 21 Sitzungen zwischen dem 12.11.1965 und dem 12.03.1966 wurde die Strafsache 4 Ks 1/65 vom Schwurgericht verhandelt und am 12.03.1966 für Recht erkannt, dass der Beschuldigte Harnischmacher sich schuldig gemacht hat und zu vier Jahren Zuchthausstrafe verurteilt wird, die bereits durch die erlittene Untersuchungshaft verbüßt ist.
Der Staatsanwalt als auch der Angeklagte haben gegen das Urteil Revision eingelegt. Das BGH Karlsruhe entschließt am 11.09.1968 in der Sache 2 StR 327/68, dass das Urteil mit den Feststellungen aufgehoben werden muss, insoweit der Angeklagte verurteilt worden ist. So muss die Strafsache neu verhandelt und entschieden werden.
Die Strafsache gegen Strohhammer wird am 26.03.1970 wieder mit dem Strafverfahren 4 Ks 1/65 verbunden, um gemeinsam verhandelt zu werden.
Am 04.12.1970 wird das Strafverfahren 4 Ks 1/65 gegen Harnischmacher wegen Verhandlungsunfähigkeit vorläufig eingestellt.
In dem Strafverfahren 4 Ks 1/65 wird am 19.03.1971 der Angeklagte Strohhammer rechtskräftig freigesprochen.
Im Beschluss vom 05.06.1975 wird das Strafverfahren gegen Harnischmacher ein weiteres Mal wegen Verhandlungsunfägigkeit vorläufig eingestellt. Am 24.08.1976 wir per Beschluss entschieden, dass das Verfahren gegen den Beschuldigten Harnischmacher entgültig eingestellt wird.
Bd. 1-25: Hauptakten; Bd. 26-30: Handakten; Bd. 31: Berichtsheft; Bd. 32: Presseheft;
Bd. 33-36: Zustellungshefte; Bd. 37: Ladungsheft; Bd. 38: Sonderheft betreffend Auslandsladungen; Bd. 39-40: Kostenband; Bd. 41: Protokolle der Sitzungen des Schwurgerichts in der Sache 4 Ks 1/65; Bd. 42-44: Ereignismeldungen der Sicherheitspolizei und SD;
Bd. 45: Tätigkeits- und Lagebericht der Sicherheitspolizei und SD;
Bd. 46: Feldkommandantur 813 Mogilew; Bd. 47: Ortskommandantur I (V) 273 Bobruisk;
Bd. 48: Fotoband mit 115 Fotografien; Bd. 49: DC-Unterlagen;
Bd. 50: Ablichtungen und Übersetzungen aus der Sammlung von Dokumenten der UdSSR bei der Zentralen Stelle Ludwigsburg;
Bd. 51: Ablichtungen und Übersetzungen aus der Sammlung von Dokumenten der UdSSR bei der Zentralen Stelle Ludwigsburg (Duplo); Bd. 52: Fragmente aus Handakten;
Bd. 53-70: Zweitschriften des Ermittlungsverfahrens gegen Harnischmacher u.a.;
Bd. 71-75: Zweitschriften des Ermittlungsverfahrens gegen Strohhammer u.a.;
Bd. 76-79: Duplo Zweitschriften des Ermittlungsverfahrens gegen Strohhammer u.a.;
Bd 80-84: weitere Zweitschrift des Ermittlungsverfahrens gegen Strohhammer u.a.;
Bd. 85-87, Version einer Zweitschrift des Ermittlungsverfahrens gegen Strohhammer u.a.;
Bd. 88: Kostenband; Bd. 89: Urteil 22 Ks 1/61 vom Schwurgericht München I gegen Bradfisch u.a.;
Bd. 90-93: Fotokopien aus den Protokollbänden der StA Kiel 2 Ks 1/68 gegen Richter u.a. (Duplo);
Bd. 94-97: Fotokopien aus den Protokollbänden der StA Kiel 2 Ks 1/68 gegen Richter u.a.;
Bd. 98: Fotokopie des Urteils in der Strafsache der StA Kiel 2 Ks 1/68 gegen Richter u.a.;
Bd. 99: Fotokopie des Urteils in der Strafsache der StA Kiel 2 Ks 1/68 gegen Richter u.a. mit
Korrespondenz;
Bd. 100: Schwurgerichtsanklage 2 Js 615/61 der StA Kiel gegen Graalfs;
Bd. 101: Urteile in Bezug auf Einsatzkommandos;
Bd. 102: Kopien der Sitzungsprotokolle der StA Kiel in der Strafsache 2 Ks 1/69 gegen Schlechte und Urteil in der Strafsache 2 Ks 2/68 vom LG Hannover gegen Wirth;
Bd. 103-104: Kostenheft;
Bd. 105: Anklageschrift in dem Strafverfahren 29 Ks 4/67 vom LG Essen gegen Wagner;
Bd. 106: Kopie von der Weiterleitung des Ermittlungsverfahrens 4 Js 1928/60 der StA Frankfurt am Main an weitere Stellen

Facts of the case


Facts of the case Facts of the case
Ermittlungen gegen ehemalige SS-Angehörige des Einsatzkommandos 8 der Einsatzgruppe B wegen Judenerschießungen in Mogilew (Belarus) und Bobruisk (Belarus) und Umgebung im Juni 1941 bis Sommer 1943.

Information / Notes


Additional information Additional information
Die abgetrennte Ermittlung gegen Strohhammer und Gethmann werden in dem Ermittlungsverfahren 4 Js 731/65 der StA Frankfurt am Main ab dem 23.07.1965 fortgesetzt. Die Voruntersuchung gegen Strohhammer werden in der Sache 4 Js 731/65 am 30.07.1965 wieder eröffnet und am 16.08.1966 wieder geschlossen. Im Beschluss vom 16.05.1968 wird auf Antrag des Oberstaatsanwalt bei dem Landgericht Frankfurt am Main vom 29.03.1968 die durch Beschluss vom 15.11.1961 eröffnete gerichtliche Voruntersuchung gegen Strohhammer geschlossen, um am 08.12.1968 eine Schwurgerichtsanklage gegen diesen Beschuldigten zu erheben. Die Ermittlungen gegen Gethmann werden am 26.03.1970 eingestellt.