2031/1-3
Identifier
HHStAW, 2031/1-3
Fonds series
Identification (short)
Title
Title
Staatliche Schlichtungsausschüsse
Life span
Life span
1916-1933
Fonds data
History of creator
History of creator
Die Staatlichen Schlichtungsausschüsse wurden durch Verordnung über das Schlichtungswesen vom 30. 10. 1923 (Reichsgesetzblatt I S. 1043) in Verbindung mit der zweiten Ausführungsverordnung vom 29. 12. 1923 (ebd. 1924 I S. 9) als Landesbehörden für bestimmte
Bezirke errichtet und unterstanden in Preußen dem Handelsministerium.
Ihr Sitz und Bezirk sollte möglichst die wirtschaftlichen Zusammenhänge beachten. Ihre Aufgabe war die Beilegung von Arbeitsstreitigkeiten zwischen den Arbeitsgebern und Arbeitnehmern über Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, soweit dies der tarifvertraglich bestellten Schlichtungsstelle nicht gelang. Die Anfänge der Einrichtung lagen in § 9, 10 des Gesetzes betreffend den vaterländischen Hilfsdienst vom 5. 12. 1916 (ebd. 8. 1333 ff.) durch das Bezirksschlichtungsausschüsse mit sehr begrenzter Zuständigkeit geschaffen wurden.
Eine erste Erweiterung erfolgte durch Verordnung vom 23. 12. 1918 (ebd. 8. 1456 ff.) § 18.
Durch Gesetz vom 20.1. 1934 (ebd. I S. 45 ff.) § 64 und § 65 wurden die staatlichen Schlichtungsausschüsse aufgelöst.
Die Kreise des Regierungsbezirks Wiesbaden zählten zu den folgenden drei Schlichtungsausschüssen mit Ausnahme des Unterwesterwaldkreises und einiger Gemeinden des Kreises St. Goarshausen, die zum Schlichtungsausschuß
Koblenz gehören, für den das Staatsarchiv Koblenz zuständig ist (vgl. Abt. 2031/2) .
Bezirke errichtet und unterstanden in Preußen dem Handelsministerium.
Ihr Sitz und Bezirk sollte möglichst die wirtschaftlichen Zusammenhänge beachten. Ihre Aufgabe war die Beilegung von Arbeitsstreitigkeiten zwischen den Arbeitsgebern und Arbeitnehmern über Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, soweit dies der tarifvertraglich bestellten Schlichtungsstelle nicht gelang. Die Anfänge der Einrichtung lagen in § 9, 10 des Gesetzes betreffend den vaterländischen Hilfsdienst vom 5. 12. 1916 (ebd. 8. 1333 ff.) durch das Bezirksschlichtungsausschüsse mit sehr begrenzter Zuständigkeit geschaffen wurden.
Eine erste Erweiterung erfolgte durch Verordnung vom 23. 12. 1918 (ebd. 8. 1456 ff.) § 18.
Durch Gesetz vom 20.1. 1934 (ebd. I S. 45 ff.) § 64 und § 65 wurden die staatlichen Schlichtungsausschüsse aufgelöst.
Die Kreise des Regierungsbezirks Wiesbaden zählten zu den folgenden drei Schlichtungsausschüssen mit Ausnahme des Unterwesterwaldkreises und einiger Gemeinden des Kreises St. Goarshausen, die zum Schlichtungsausschuß
Koblenz gehören, für den das Staatsarchiv Koblenz zuständig ist (vgl. Abt. 2031/2) .
Literature
Literature
Hue de Grais (1927) 8. 594 ff.; Leber, Reichs-, Staats- und Kommunal-
Handbuch (1927) 8. 232; Handbuch über den Preußischen Staat 1924—33.
Handbuch (1927) 8. 232; Handbuch über den Preußischen Staat 1924—33.
Finding aids
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Online-Datenbank (Arcinsys)