G 33

Identifier

HStAD, G 33

Fonds series


Identification (short)


Title Title
Oberforstdirektion
Life span Life span
1819-1968

Fonds data


Essay Essay
Mit der neuen Organisation der obersten Staatsverwaltung in bezug auf das Forstwesen durch Verordnung vom 1. April 1822 wurde die dem Ministerium der Finanzen unterstehende Oberforstdirektion mit Sitz in Darmstadt als Behörde für die Verwaltung der Forstdomänen eingeführt und damit das bisherige Oberforstkolleg aufgehoben. Die Amtsgeschäfte des ehemaligen Oberforstkollegs gingen für die Provinzen Starkenburg und Oberhessen mit Ausnahme der Forstgerichtsbarkeit auf die neugebildete Oberforstdirektion über. Diese war auch für die Provinz Rheinhessen zuständig, wobei die nicht fiskalischen Waldungen unter französischer Verwaltung ausgenommen blieben. Die Regelung der Angelegenheiten des Forstpersonals oblag ausschließlich dem Geschäftskreis des Ministeriums der Finanzen, während die Forstgerichtsbarkeit auf das neugebildete Oberforstgericht überging. 1849 wurde die Oberforstdirektion mit der Oberfinanzkammer II. Sektion zu einer Behörde mit dem amtlichen Namen 'Ober-Forst- und Domänen-Direction' vereinigt. Im Zuge der Neuorganisation der obersten Staatsbehörden 1879 wurde die Ober-Forst- und Domänen-Direktion aufgehoben und ihre Aufgaben der neugebildeten Abteilung für Forst- und Kameralverwaltung im Ministerium der Finanzen übertragen.