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Identifier
HHStAW, ...
Fonds series
Identification (short)
Title
Title
Versorgungsämter
Fonds data
History of creator
History of creator
Die untere Ebene der Hessischen Versorgungsverwaltung gemäß BVG vom 20.12.1950 stellen die Versorgungsämter dar in Darmstadt (mit Außenstelle Bensheim), Frankfurt a.M., Fulda (mit Außenstelle Hersfeld), Gießen, Kassel (mit Krankenbuchlager Kassel), Marburg/Lahn und Wiesbaden. Verwaltungsaufbau und Aufgabenbereiche richten sich nach der Organisation des 1951 geschaffenen Landesversorgungsamtes, dessen Präsidenten sie unterstellt sind. Ihnen gleich geordnet sind die Orthopädischen Versorgungsstellen in Kassel und Frankfurt a.M., die bis 1978 bestehenden Versorgungskuranstalten in Bad Homburg v.d.H. und Bad Nauheim/Gustav-Weigand Stiftung und die Kurklinik Waldeck in Bad Wildungen sowie die versorgungsärztlichen Untersuchungsstellen in Kassel und Frankfurt. Die Ausdehnung der Versorgungsverwaltung im sozialen Bereich auf Behinderte, alte Menschen und Familien in den 1980er Jahren zog auch eine Umstrukturierung der Versorgungsämter hin zu einer Spezialisierung der Aufgabenbereiche in den einzelnen Organisationseinheiten nach sich. Darüber hinaus ist gerade in der an Einzeldaten reichen Sozialverwaltung Flexibilität und Innovationsbereitschaft bei der Anpassung an neue Datenverarbeitungsverfahren und beim Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien gefordert. Die den unteren Behörden obliegende Bürgernähe wird durch seit 1980 eingerichtete regelmäßige Bürgersprechtage hergestellt.
Information / Notes
Additional information
Additional information
Nutzung:
Akten der verschiedenen Aufgabengebiete: Nutzung nach Bundesarchivgesetz;
Akten über den Dienstbetrieb: Nutzung nach dem Hessischen Archivgesetz, sofern darin keine Sozialdaten enthalten sind; Nutzung nach Bundesarchivgesetz, sofern darin Sozialdaten enthalten sind;
Personalakten: Nutzung nach dem Hessischen Archivgesetz
Akten der verschiedenen Aufgabengebiete: Nutzung nach Bundesarchivgesetz;
Akten über den Dienstbetrieb: Nutzung nach dem Hessischen Archivgesetz, sofern darin keine Sozialdaten enthalten sind; Nutzung nach Bundesarchivgesetz, sofern darin Sozialdaten enthalten sind;
Personalakten: Nutzung nach dem Hessischen Archivgesetz