Signatur

HHStAW, ...

Bestand-Serie


Identifikation (kurz)


Titel Titel
Lokale Zollverwaltung

Bestandsdaten


Geschichte des Bestandsbildners Geschichte des Bestandsbildners
Das Rheinzollamt Kaub und das Mainzollamt Höchst bestanden als vormals kurpfälzische bzw. kurmainzische Zollstätten nach dem Übergang dieser Gebiete an Nassau 1803 weiter. Über das Zollamt in Höchst findet sich eine Bestimmung in § 46 des Edikts über die Verwaltung der Generaldomänendirektion vom 20./24.1.1816 (Verordnungsblatt S. 91). Das Zollamt in Kaub wurde in Art. 15 der Rheinschiffahrtskonvention vom 18.8.1831 (Verordnungsblatt S. 29) anerkannt.