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Signatur
HHStAW, ...
Bestand-Serie
Identifikation (kurz)
Titel
Titel
Lokale Zollverwaltung
Bestandsdaten
Geschichte des Bestandsbildners
Geschichte des Bestandsbildners
Das Rheinzollamt Kaub und das Mainzollamt Höchst bestanden als vormals kurpfälzische bzw. kurmainzische Zollstätten nach dem Übergang dieser Gebiete an Nassau 1803 weiter. Über das Zollamt in Höchst findet sich eine Bestimmung in § 46 des Edikts über die Verwaltung der Generaldomänendirektion vom 20./24.1.1816 (Verordnungsblatt S. 91). Das Zollamt in Kaub wurde in Art. 15 der Rheinschiffahrtskonvention vom 18.8.1831 (Verordnungsblatt S. 29) anerkannt.