...
Signatur
HHStAW, ...
Bestand-Serie
Identifikation (kurz)
Titel
Titel
Steuerbehörden
Bestandsdaten
Geschichte des Bestandsbildners
Geschichte des Bestandsbildners
Als Steuerbehörden sind in diesem Bestand Behörden zweierlei Charakters zusammengefasst: Die Steuerkommissariate für die Grund-, Gewerbe- und Gebäudesteuern sowie die Hauptsteuerämter für das Zollwesen. Durch Verordnung vom 23. 8. 1823 (Verordnungsblatt S. 53 ff.) wurden unter Aufhebung der Funktionen der bisherigen Amtssteuerdirektion sieben Steuerkommissionsbezirke gebildet: Bezirk Dillenburg für die Ämter Dillenburg, Herborn und Rennerod; Bezirk Hachenburg für die Ämter Hachenburg, Marienberg, Meudt und Selters; Bezirk Hadamar für die Ämter Hadamar, Limburg, Runkel und Weilburg; Bezirk Langenschwalbach für die Ämter Langenschwalbach, Nastätten, St. Goarshausen und Wehen; Bezirk Montabaur für die Ämter Montabaur, Braubach, Diez und Nassau; Bezirk Usingen für die Ämter Usingen, Idstein und Königstein; Bezirk Wiesbaden für die Ämter Wiesbaden, Eltville, Hochheim, Höchst und Rüdesheim. Im Amt Reichelsheim wurden die Steuergeschäfte durch den dortigen Amtmann ('Beamten') versehen. Für jeden Steuerbezirk wurde ein Steuerkommissar (im Range der Landoberschultheißen) angestellt. Unter Aufsicht und Leitung der Generalsteuerdirektion oblag ihnen: Ab- und Zuschreiben in den Grund-und Gebäudesteuerkatastern sowie deren Vervollkommnung, Fortführung bzw. Aufstellung der Amtstabellen, Aufsicht über die Zehntberechnung und Radizierung, Aufstellung bzw. Revision der Gewerbesteuerkataster, Leitung der Untersuchungen bei Reklamationen bezüglich der Gebäude- und Gewerbesteuer, Prüfung der von den Schultheißen jährlich aufzustellenden Steuerhebelisten. Die Generalsteuerdirektion erließ am 8.9.1823, am 29.3.1826 und am 2.1.1830 Instruktionen über diese Dienstobliegenheiten (Verordnungsblatt 1823 S. 64 ff. und 77 ff., 1826 S. 46 f., 1830 S. 68 f.).
Da sich der Umfang der Dienstgeschäfte der Steuerkommissariate durch Gesetz vom 15.5.1851 verminderte, wurde durch Verordnung vom 17.6.1852 (Verordnungsblatt S. 239 f.) zum 1.7.1852 unter Beibehaltung Abt. 255/8-257 ' §§§ der Regelung für Reichelsheim die Zahl der Steuerkommissariatsbezirke auf fünf herabgesetzt.
Die Steuerkommissare waren zuständig:
1. in Hachenburg für die Ämter Hachenburg, Dillenburg, Herborn, Marienberg, Rennerod und Selters
2. in Hadamar für die Ämter Hadamar, Diez, Limburg, Runkel, Wallmerod und Weilburg
3. in Höchst für die Ämter Höchst, Hochheim, Idstein, Königstein und Usingen
4. in Nassau für die Ämter Nassau, Braubach, Langenschwalbach, Montabaur, Nastätten und Wehen
5. in Biebrich für die Ämter Eltville, Rüdesheim, St. Goarshausen und Wiesbaden.
Am 10.3.1855 hob das Staatsministerium die besondere Lokalsteuerverwaltung auf und übertrug die Dienstfunktionen der Steuerkommissare auf die Ämter und Landoberschultheißereien (Verordnungsblatt S. 31 f.).
Nach dem Beitritt des Herzogtums Nassau zum Zollverein wurden zur Handhabung der Zollgesetze im allgemeinen, zur Abfertigung der ein-, aus- und durchgehenden Waren, zur Erhebung und Verrechnung der Zollgefälle und zur Ausübung der Warenkontrolle im Innern durch Edikt vom 10.7.1839 (Verordnungsblatt S. 95 ff.) zwei Hauptsteuerämter in Biebrich und Limburg, die der Zolldirektion unterstanden, und mehrere Steuerämter errichtet. Dem Hauptsteueramt Biebrich wurden die Steuerämter Wiesbaden, Höchst, Rüdesheim und Langenschwalbach zugeteilt, von denen letzteres mit der Rezeptur daselbst verbunden war, dem Hauptsteueramt Limburg die Steuerämter Diez, Dillenburg und Hachenburg, die alle drei mit der Rezeptur am Orte verbunden waren, sowie Niederlahnstein und die Erhebungsstelle zu Ems. Durch Ministerialverordnung vom 23.10.1855 (Verordnungsblatt S. 185 ff.) wurden die beiden Hauptsteuerämter auch mit der Erhebung und Kontrollierung der Branntweinsteuer beauftragt. Dem Hauptsteueramt Biebrich wurden außer den drei bereits für die Vereinszollverwaltung bestehenden Steuerämtern zu Höchst, Rüdesheim und Wiesbaden Steuerämter zu Bleidenstadt, Idstein, Katzenelnbogen, Kronberg und Langenschwalbach, die sämtlich mit den Rezepturen verbunden waren, sowie zu Kaub und Usingen unterstellt, dem Hauptsteueramt Limburg außer den drei für die Vereinszollverwaltung bestehenden Steuerämtern in Diez, Dillenburg und Niederlahnstein die Steuerämter zu Herborn, Herschbach, Marienberg, Montabaur, Runkel und Wallmerod, die mit den Rezepturen verbunden waren, sowie zu Hachenburg, Hadamar, Nassau, Rennerod und Weilburg. Ferner waren dem Hauptsteueramt Biebrich neun und dem Hauptsteueramt Limburg zehn Übergangssteuerstellen beigegeben. Dem Steueramt Usingen und den Übergangssteuerstellen zu Braubach und Oberlahnstein wurden am 29.8.1861 außerdem die Befugnis zur Ausfertigung von Übergangsscheinen über Wein und Tabak verliehen (Verordnungsblatt S. 99). Durch Verordnung vom 24.10.1862 (Verordnungsblatt S. 179) wurde mit dem 5.11. das Hauptsteueramt Limburg nach Oberlahnstein verlegt; zugleich wurde in Limburg ein Steueramt errichtet, die Übergangssteuerstelle zu Oberlahnstein aufgehoben und das Steueramt in Niederlahnstein in eine Übergangssteuerstelle umgewandelt.
Da sich der Umfang der Dienstgeschäfte der Steuerkommissariate durch Gesetz vom 15.5.1851 verminderte, wurde durch Verordnung vom 17.6.1852 (Verordnungsblatt S. 239 f.) zum 1.7.1852 unter Beibehaltung Abt. 255/8-257 ' §§§ der Regelung für Reichelsheim die Zahl der Steuerkommissariatsbezirke auf fünf herabgesetzt.
Die Steuerkommissare waren zuständig:
1. in Hachenburg für die Ämter Hachenburg, Dillenburg, Herborn, Marienberg, Rennerod und Selters
2. in Hadamar für die Ämter Hadamar, Diez, Limburg, Runkel, Wallmerod und Weilburg
3. in Höchst für die Ämter Höchst, Hochheim, Idstein, Königstein und Usingen
4. in Nassau für die Ämter Nassau, Braubach, Langenschwalbach, Montabaur, Nastätten und Wehen
5. in Biebrich für die Ämter Eltville, Rüdesheim, St. Goarshausen und Wiesbaden.
Am 10.3.1855 hob das Staatsministerium die besondere Lokalsteuerverwaltung auf und übertrug die Dienstfunktionen der Steuerkommissare auf die Ämter und Landoberschultheißereien (Verordnungsblatt S. 31 f.).
Nach dem Beitritt des Herzogtums Nassau zum Zollverein wurden zur Handhabung der Zollgesetze im allgemeinen, zur Abfertigung der ein-, aus- und durchgehenden Waren, zur Erhebung und Verrechnung der Zollgefälle und zur Ausübung der Warenkontrolle im Innern durch Edikt vom 10.7.1839 (Verordnungsblatt S. 95 ff.) zwei Hauptsteuerämter in Biebrich und Limburg, die der Zolldirektion unterstanden, und mehrere Steuerämter errichtet. Dem Hauptsteueramt Biebrich wurden die Steuerämter Wiesbaden, Höchst, Rüdesheim und Langenschwalbach zugeteilt, von denen letzteres mit der Rezeptur daselbst verbunden war, dem Hauptsteueramt Limburg die Steuerämter Diez, Dillenburg und Hachenburg, die alle drei mit der Rezeptur am Orte verbunden waren, sowie Niederlahnstein und die Erhebungsstelle zu Ems. Durch Ministerialverordnung vom 23.10.1855 (Verordnungsblatt S. 185 ff.) wurden die beiden Hauptsteuerämter auch mit der Erhebung und Kontrollierung der Branntweinsteuer beauftragt. Dem Hauptsteueramt Biebrich wurden außer den drei bereits für die Vereinszollverwaltung bestehenden Steuerämtern zu Höchst, Rüdesheim und Wiesbaden Steuerämter zu Bleidenstadt, Idstein, Katzenelnbogen, Kronberg und Langenschwalbach, die sämtlich mit den Rezepturen verbunden waren, sowie zu Kaub und Usingen unterstellt, dem Hauptsteueramt Limburg außer den drei für die Vereinszollverwaltung bestehenden Steuerämtern in Diez, Dillenburg und Niederlahnstein die Steuerämter zu Herborn, Herschbach, Marienberg, Montabaur, Runkel und Wallmerod, die mit den Rezepturen verbunden waren, sowie zu Hachenburg, Hadamar, Nassau, Rennerod und Weilburg. Ferner waren dem Hauptsteueramt Biebrich neun und dem Hauptsteueramt Limburg zehn Übergangssteuerstellen beigegeben. Dem Steueramt Usingen und den Übergangssteuerstellen zu Braubach und Oberlahnstein wurden am 29.8.1861 außerdem die Befugnis zur Ausfertigung von Übergangsscheinen über Wein und Tabak verliehen (Verordnungsblatt S. 99). Durch Verordnung vom 24.10.1862 (Verordnungsblatt S. 179) wurde mit dem 5.11. das Hauptsteueramt Limburg nach Oberlahnstein verlegt; zugleich wurde in Limburg ein Steueramt errichtet, die Übergangssteuerstelle zu Oberlahnstein aufgehoben und das Steueramt in Niederlahnstein in eine Übergangssteuerstelle umgewandelt.