Signatur

HStAM, 47

Bestand-Serie


Identifikation (kurz)


Titel Titel
Rentereien
Laufzeit Laufzeit
1514, 1517, 1531-1889

Siehe


Korrespondierende Archivalien Korrespondierende Archivalien
Bestände 23 c Ämter, Oberämter und Reservatenkommissare
Bestand 40 Hessische Kammer
Bestand 41 Finanzministerium
Bestand 43 Hauptstaatskasse
Bestand 45 Oberfinanzkammer Kassel
Bestände 46 Finanzkammern (-deputationen)
Bestand 86 Hanauer Nachträge
Bestände 185 Domänenrentämter
Bestände 192 Steuerkassen

Bestandsdaten


Geschichte des Bestandsbildners Geschichte des Bestandsbildners
Für das 19. Jahrhundert beruht die Abgrenzung der Rentereibezirke auf dem Organisationsedikt vom 29. Juni 1821. Das Organisationsedikt vom 29.6.1821 sollte spätestens am 1. Januar 1822 in Kraft treten; bis dahin mussten alle Behörden in ihren Wirkungskreis eingewiesen sein. Eine Verordnung vom 30.8.1821 machte die neue Gebietseinteilung bekannt und schließlich wurde durch ein Ausschreiben des Staatsministeriums vom 14.11.1821 der Dienstantritt der neuen Gerichts- und Verwaltungsbehörden für den 1.1.1822 endgültig festgesetzt.
Als Unterbehörden waren die Rentereien für die Erhebung und Berechnung der direkten und indirekten Steuern, der herrschaftlichen Zinsen und Gefälle, der Forst-, Jagd- und Fischereigelder, der Sporteln und Strafgelder sowie für die Eintreibung der Rückstände zuständig. Die Eintreibung und Berechnung vor Ort erfolgte z.T. durch Ortserheber. Die vereinnahmten Gelder wurden an die Kammerkasse der Provinz abgeführt. Diese Zuständigkeiten blieben bis zur Auflösung des Kurfürstentums im Jahre 1866 im wesentlichen bestehen. 1869 wurden die Rentereien aufgelöst; an ihre Stelle traten die Steuerkassen und Domänenrentämter.