Signatur

HStAM, 270

Bestand-Serie


Identifikation (kurz)


Titel Titel
Landgerichte
Laufzeit Laufzeit
1815-2012

Bestandsdaten


Aufsatz Aufsatz
Behördengeschichte: Die mit Wirkung vom 1.10.1879 im Oberlandesgerichtsbezirk Kassel eingerichteten Landgerichte Hanau, Kassel und Marburg entscheiden als erst- und zweitinstanzliche Gerichte in entsprechenden Zivil- und Strafkammern. Im Jahre 1949 kam noch das Landgericht Fulda hinzu, dessen heutiger Bezirk vorher dem Landgericht Hanau (ab 1944 Kassel) unterstand.
Die Zivilkammern der Landgerichte entscheiden als erstinstanzliche Gerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die nicht den Amtsgerichten zugewiesen sind und oberhalb einer gewissen Streitwertgrenze liegen (bis 1976 auch in allen Ehe- und Kindschaftssachen). An die Stelle der Zivilkammern treten in Handelssachen die Kammern für Handelssachen, wenn Kläger und Beklagte Vollkaufleute sind. In der zweiten Instanz entscheiden die Zivilkammern über Berufungen und Beschwerden gegen amtsgerichtliche Urteile und Beschlüsse.
Die Strafkammern entscheiden in erster Instanz über alle Verbrechen, die nicht der Zuständigkeit der Amtsgerichte oder des Oberlandesgerichts unterliegen, in zweiter Instanz gegen Entscheidungen des Schöffengerichts und des Einzelrichters bei den Amtsgerichten. Bei Bedarf treten bei den Landgerichten Schwurgerichte zusammen, vor denen besonders schwere Verbrechen verhandelt werden.
Der Gesamtbestand enthält nur Zivilprozesse, alle Strafakten werden bei den Staatsanwaltschaften verwahrt.