23 d
Signatur
HStAM, 23 d
Bestand-Serie
Identifikation (kurz)
Titel
Titel
Schultheiße und Oberschultheiße
Laufzeit
Laufzeit
1560-1838
Siehe
Korrespondierende Archivalien
Korrespondierende Archivalien
Bestände 23 c Ämter, Oberämter und Reservatenkommissare
Bestand 86 Hanauer Nachträge
Bestand 86
Bestandsdaten
Bestandsgeschichte
Bestandsgeschichte
Zusammenhängende ‚Amtsregistraturen' von Schultheißen und Oberschultheißen - sofern es sie denn gegeben hat - haben nicht überlebt. Die einzelnen Bestände der Gruppe 23 d wurden nach dem Provenienzprinzip von anderen Beständen getrennt. Die Mehrzahl der Akten stammt aus einer Abgabe von 1867, die Behördenakten aus dem Bereich des gesamten Kurstaates umfasste. Sie wurden 1870 als Bestand 17 a Schlagwortrepositur der Regierung Kassel aufgestellt, später jedoch in die Akten der Bestände 17 I und 17 II eingegliedert. Im Zuge dieser Neuordnung ging ein kleiner Teil der Überlieferung in der vorliegenden Bestandsgruppe auf.
Geschichte des Bestandsbildners
Geschichte des Bestandsbildners
Die Schultheißen waren Beamte der Lokalverwaltung, denen neben gerichtlichen Funktionen auch Aufgaben der Finanzverwaltung oblagen. Sie waren den Regierungen und Rentkammern nachgeordnet und ihren Vollstreckungsbeamten, den Landknechten bzw. Landbereitern, vorgesetzt.
Das Amt des Schultheißen überlappte sich oft mit dem des Rentmeisters bzw. Rentschreibers oder Kellers; die Funktionen dieser Ämter waren bis ins 18. Jh. hinein nicht klar voneinander abgegrenzt. Eine Rentkammervorschrift von 1689 sprach beide als Lokalbeamte an, denen die Registerführung und Abrechnung oblag. Auch die Wahrnehmung gerichtlicher Aufgaben war ihnen gemeinschaftlich anvertraut. Dies änderte sich erst in der zweiten Hälfte des 18. Jhs., als während der Regierungsjahre Friedrichs II. vorübergehend eine Landratsverfassung eingeführt wurde. Die lokale Finanzverwaltung wurde nun erstmals aus dem restlichen Aufgabenspektrum ausgegliedert. Zu einer dauerhaften Neuordnung der Lokalverwaltung kam es jedoch erst mit dem Übergang zur Kreisverfassung im Jahre 1821.
Die Geschichte der einzelnen Behörden der Lokalverwaltung ist nicht leicht nachzuvollziehen, zumal das vorhandene Aktenmaterial zumeist sehr schlank ist. Die Behördengeschichten der unter der Ziffer 23 d versammelten Einzelbestände übernehmen die Angaben der Historischen Ortslexika für Hessen.
Das Amt des Schultheißen überlappte sich oft mit dem des Rentmeisters bzw. Rentschreibers oder Kellers; die Funktionen dieser Ämter waren bis ins 18. Jh. hinein nicht klar voneinander abgegrenzt. Eine Rentkammervorschrift von 1689 sprach beide als Lokalbeamte an, denen die Registerführung und Abrechnung oblag. Auch die Wahrnehmung gerichtlicher Aufgaben war ihnen gemeinschaftlich anvertraut. Dies änderte sich erst in der zweiten Hälfte des 18. Jhs., als während der Regierungsjahre Friedrichs II. vorübergehend eine Landratsverfassung eingeführt wurde. Die lokale Finanzverwaltung wurde nun erstmals aus dem restlichen Aufgabenspektrum ausgegliedert. Zu einer dauerhaften Neuordnung der Lokalverwaltung kam es jedoch erst mit dem Übergang zur Kreisverfassung im Jahre 1821.
Die Geschichte der einzelnen Behörden der Lokalverwaltung ist nicht leicht nachzuvollziehen, zumal das vorhandene Aktenmaterial zumeist sehr schlank ist. Die Behördengeschichten der unter der Ziffer 23 d versammelten Einzelbestände übernehmen die Angaben der Historischen Ortslexika für Hessen.
Enthält
Enthält
Überwiegend Prozessakten der Lokalverwaltung durch Schultheisse und Oberschultheisse bis zur Verwaltungsreform 1821
Literatur
Literatur
Dülfer, K.: Fürst und Verwaltung. Grundzüge der hessischen Verwaltungsgeschichte vom 16. zum 18. Jahrhundert, in: Hessisches Jahrbuch für Landesgeschichte 3 (1953), S. 150-226
Brakensiek, S.: Lokalbehörden und örtliche Amtsträger im Spätabsolutismus. Die Landgrafschaft Hessen-Kassel 1750-1806, in: ders. u.a. (Hrsg.), Kultur und Staat in der Provinz. Perspektiven und Erträge der Regionalgeschichte, Bielefeld 1992, S. 129-161
Findmittel
Findmittel
unverzeichnet
handschr. Karteien