154
Signatur
AdJb, F 1, 154
Stück-Serie
Identifikation (kurz)
Titel
Titel
Aufnahmen der Jugendherberge und des ehemaligen Zisterzienser-Klosters in Chorin
Laufzeit
Laufzeit
1925
Vermerke
Enthält
Enthält
38 Fotografien
Sachverhalt
Sachverhalt
Sachverhalt
Die allmähliche wirtschaftliche und politische Konsolidierung nach dem Ersten Weltkrieg führte zu einer Ausweitung des Jugendherbergsbaus in Deutschland durch den Deutschen Jugendherbergs-Verband. Zu Weihnachten des Jahres öffnete auf dem Gelände des ehemaligen brandenburgischen Zisterzienser-Klosters Chorin eine neue Jugendherberge ihre Pforten für Besucher; der offizielle Herbergsbetrieb begann jedoch erst am 5. Juli 1925.
Für die Errichtung stellte die Staatsforstverwaltung 'ein etwa 1 Morgen großes Gelände am Spielplatz am Nettelgraben mit den darauf befindlichen Grundmauern des ehem. Gewächshauses pachtweise zur Verfügung.' Auf diesem Areal entwarf der Vorstand des Staatshochbauamtes Angermünde, Regierungsbaurat Johannes Rosenthal, einen dem Heimatschutzstil angepassten Neubau, der auch in der Innengestaltung der Schlaf- und Begegnungsräume konsequent fortgesetzt wurde. Dieser folgte den nationalistischen Vorstellungen Richard Schirrmanns, welcher den Jugendherbergs-Gedanken entwickelt und umgesetzt hatte. Die fertiggestellte Herberge enthielt 'neben der Verwalterwohnung von 2 Stuben und Küche 2 Tagesräume, 7 Schlafräume mit rund 150 Betten, daneben ein besonderes Altwandererhaus mit 4 Schlafräumen und 1 Tagesraum, ferner ein Wasch- und Abortgebäude.'
Bruno Zerbel, erster Leiter der Unterkunft, verkündete im Zwiespruch die Übernachtungsbestimmungen: 'Die Bedingung ist, daß sich auszuweisen haben: alle jugendlichen Einzelwanderer bis zum vollendeten 20. Jahre durch den Bleibenausweis, die über 20jährigen durch die Mitgliedskarte und Führer von Gruppen Jugendlicher. Keines Ausweises bedürfen Lehrer als Gruppenführer und Schüler und Jugendliche unter verantwortlicher Führung. Das Kopfgeld beträgt für Inhaber des Bleibenausweises 20 Pfennige, alle anderen 50 Pfennige. Während der Zeit von 9 Uhr morgens bis 6 Uhr abends dürfen die Schlafräume nicht betreten werden. Die Aufnahme erfolgt gewöhnlich von 4 Uhr nachmittags bis 8 Uhr abends. Von allen nach 9 Uhr Eintreffenden wird ein Zuschlag von 50 Prozent erhoben.'
Julius Groß besuchte vermutlich im Frühjahr 1925 mit einer kleinen Gruppe die Jugendherberge und hielt den Zustand dieser sowie der zum ehemaligen Kloster gehörigen Bauwerke in seinen Aufnahmen fest.
Für die Errichtung stellte die Staatsforstverwaltung 'ein etwa 1 Morgen großes Gelände am Spielplatz am Nettelgraben mit den darauf befindlichen Grundmauern des ehem. Gewächshauses pachtweise zur Verfügung.' Auf diesem Areal entwarf der Vorstand des Staatshochbauamtes Angermünde, Regierungsbaurat Johannes Rosenthal, einen dem Heimatschutzstil angepassten Neubau, der auch in der Innengestaltung der Schlaf- und Begegnungsräume konsequent fortgesetzt wurde. Dieser folgte den nationalistischen Vorstellungen Richard Schirrmanns, welcher den Jugendherbergs-Gedanken entwickelt und umgesetzt hatte. Die fertiggestellte Herberge enthielt 'neben der Verwalterwohnung von 2 Stuben und Küche 2 Tagesräume, 7 Schlafräume mit rund 150 Betten, daneben ein besonderes Altwandererhaus mit 4 Schlafräumen und 1 Tagesraum, ferner ein Wasch- und Abortgebäude.'
Bruno Zerbel, erster Leiter der Unterkunft, verkündete im Zwiespruch die Übernachtungsbestimmungen: 'Die Bedingung ist, daß sich auszuweisen haben: alle jugendlichen Einzelwanderer bis zum vollendeten 20. Jahre durch den Bleibenausweis, die über 20jährigen durch die Mitgliedskarte und Führer von Gruppen Jugendlicher. Keines Ausweises bedürfen Lehrer als Gruppenführer und Schüler und Jugendliche unter verantwortlicher Führung. Das Kopfgeld beträgt für Inhaber des Bleibenausweises 20 Pfennige, alle anderen 50 Pfennige. Während der Zeit von 9 Uhr morgens bis 6 Uhr abends dürfen die Schlafräume nicht betreten werden. Die Aufnahme erfolgt gewöhnlich von 4 Uhr nachmittags bis 8 Uhr abends. Von allen nach 9 Uhr Eintreffenden wird ein Zuschlag von 50 Prozent erhoben.'
Julius Groß besuchte vermutlich im Frühjahr 1925 mit einer kleinen Gruppe die Jugendherberge und hielt den Zustand dieser sowie der zum ehemaligen Kloster gehörigen Bauwerke in seinen Aufnahmen fest.
Für die Errichtung stellte die Staatsforstverwaltung "ein etwa 1 Morgen großes Gelände am Spielplatz am Nettelgraben mit den darauf befindlichen Grundmauern des ehem. Gewächshauses pachtweise zur Verfügung." Auf diesem Areal entwarf der Vorstand des Staatshochbauamtes Angermünde, Regierungsbaurat Johannes Rosenthal, einen dem Heimatschutzstil angepassten Neubau, der auch in der Innengestaltung der Schlaf- und Begegnungsräume konsequent fortgesetzt wurde. Dieser folgte den nationalistischen Vorstellungen Richard Schirrmanns, welcher den Jugendherbergs-Gedanken entwickelt und umgesetzt hatte. Die fertiggestellte Herberge enthielt "neben der Verwalterwohnung von 2 Stuben und Küche 2 Tagesräume, 7 Schlafräume mit rund 150 Betten, daneben ein besonderes Altwandererhaus mit 4 Schlafräumen und 1 Tagesraum, ferner ein Wasch- und Abortgebäude."
Bruno Zerbel, erster Leiter der Unterkunft, verkündete im Zwiespruch die Übernachtungsbestimmungen: "Die Bedingung ist, daß sich auszuweisen haben: alle jugendlichen Einzelwanderer bis zum vollendeten 20. Jahre durch den Bleibenausweis, die über 20jährigen durch die Mitgliedskarte und Führer von Gruppen Jugendlicher. Keines Ausweises bedürfen Lehrer als Gruppenführer und Schüler und Jugendliche unter verantwortlicher Führung. Das Kopfgeld beträgt für Inhaber des Bleibenausweises 20 Pfennige, alle anderen 50 Pfennige. Während der Zeit von 9 Uhr morgens bis 6 Uhr abends dürfen die Schlafräume nicht betreten werden. Die Aufnahme erfolgt gewöhnlich von 4 Uhr nachmittags bis 8 Uhr abends. Von allen nach 9 Uhr Eintreffenden wird ein Zuschlag von 50 Prozent erhoben.“
Julius Groß besuchte vermutlich im Frühjahr 1925 mit einer kleinen Gruppe die Jugendherberge und hielt den Zustand dieser sowie der alten zum Kloster gehörigen Bauwerke in seinen Aufnahmen fest.