G 38

Identifier

HStAD, G 38

Fonds series


Identification (short)


Title Title
Forstämter
Life span Life span
1731, 1773, 1779-1780, 1786-1983

Fonds data


Essay Essay
1811 wurde das Großherzogtum Hessen in Oberforste, Forste und Forstreviere eingeteilt. Die Erhebung und Verwaltung der Kameral- und Forsteinkünfte war Aufgabe der Rentämter. Eine grundlegende Neuorganisation der Forstverwaltung erfolgte aufgrund der Verordnung vom 19. Dezember 1823 und den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen des Folgejahres. Diese regelten die Einteilung des Staatsgebietes in Forste durch Zusammenziehung der bisherigen Forste und Oberforste zu vergrößerten Forsten, in Forstreviere und Schutzbezirke; ferner regelten sie die Amtspflichten und Amtsbefugnisse der Forstdiener sowie die Vorbereitung zum Forstdienst und die Ausbildung der Forstgehilfen. An der Spitze der Forste stand ein Forstinspektor, ab 1846 ein Forstmeister; ihre Dienstbezirke wurden 1852 in Forstämter umbenannt. Die Forste bzw. Forstämter entwickelten sich immer stärker zu Mittelbehörden, während die Aufgaben der unteren Forstbehörden auf die Revierförstereien übergingen. 1853 wurden die Revierförstereien in Oberförstereien mit einem Oberförster als leitenden Beamten umbenannt. Die Territorialorganisation der Forste und Oberförstereien vom 20.4.1875 verteilte die Zuständigkeitsbereiche neu. Gleichzeitig übernahmen die Forstbehörden durch die Neuorganisation der Rentereiverwaltung auch die Verwaltung der Kameraldomänen. Im Zuge der Aufhebung der Forstämter als Mittelbehörden im Jahr 1898 gingen ihre Aufgaben an die Oberförstereien über, die nun direkt dem Finanzministerium unterstanden. 1900 wurden die Oberförstereien dann neu organisiert. Änderungen in der Organisation der Oberförstereien traten in den Jahren 1904 und 1912 ein, bis mit der Neueinteilung des Staatsgebietes des Volksstaates Hessen in Forstverwaltungsbezirke 1924 die Umbenennung der Oberförstereien in Forstämter erfolgte, ohne dass damit eine Funktionsveränderung verbunden war. Sie standen nun unter Leitung der oberen Forstbehörde. Eine erneute Änderung der Gebietseinteilung erfolgte 1932.
Includes Includes
Die Aktenüberlieferung der Forstämter unterteilt sich in die Forst- und die Kameralregistratur. In der Masse beinhaltet erstere Akten zur Forstverwaltung im Allgemeinen mit Forstorganisation, Forstbediensteten, Bürobetrieb, Forstpolizei und Forstschutz, Fischereipolizei und Fischereischutz, Vogel-, Natur- und Denkmalschutz, Strafverfahren, Statistik und Forstlichem Versuchswesen. Die Verwaltung der Forstdomänen enthält Akten zu Besitzstand nebst Rechten und Lasten, Forsteinrichtung und laufendem Forstbetrieb, darunter auch Mutungen und Akten zum Bergbau. In der Forstregistratur belegt sind weiterhin die Verwaltung der Domanialjagden und -fischereien, das Domanialrechnungswesen und die Verwaltung der Gemeinde- und Privatwaldungen. Die Kameralregistratur umfasst Akten zur Verwaltung der Kameraldomänen, zum Kameralrechnungswesen und zur Verwaltung des Siedlungslandes. Die Akten der einzelnen Forstämter waren zumeist nach einheitlichen Registraturplänen (aus den Jahren 1829, 1864, zuletzt 1933) aufgestellt, so dass die Gliederung der Findbücher weitgehend identisch ist. Die Karten, soweit abgeliefert, sind großenteils gesondert in P 3 gelagert. Die alten Betriebswerke liegen häufig noch bei den Forstämtern.
Literature Literature
Rouven Pons, Mehr als Waldesrauschen. Forstamts-Überlieferung im Staatsarchiv Darmstadt - Geheimtipp für Sozialgeschichte und Denkmalpflege, in: Archivnachrichten aus Hessen Nr. 7/1 2007, S. 27-28