274

Identifier

HStAM, 274

Fonds series


Identification (short)


Title Title
Staatsanwaltschaften
Life span Life span
1867-2009

Fonds data


Essay Essay
Behördengeschichte: Die Staatsanwaltschaften wurden 1867 bei den Kreisgerichten (ab 1879 bei den Landgerichten) als Untersuchungs- und Anklagebehörden in Strafsachen eingerichtet. Die Staatsanwälte müssen zum Richteramt befähigt sein, sind aber nichtrichterliche Beamte. Die Staatsanwaltschaft ist in ihrer amtlichen Tätigkeit von den Gerichten unabhängig. Die staatsanwaltlichen Ermittlungsakten werden gemeinsam mit den eigentlichen Strafprozessakten nicht bei den erkennenden Gerichten (z.B. den Landgerichten), sondern bei den Staatsanwaltschaften aufbewahrt.