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Identifier
HHStAW, 1, ...
Item series
Identification (short)
Title
Title
Abt, Prior und Konvent der Abtei St. Matthias bei Trier, deren Kellerei zu Villmar gegen Christian Ludwig Graf von Wied-Runkel
Life span
Life span
1054, 1767-1771
Notes
Includes
Includes
Quad. 3: Schenkungsurkunde (1054)
Quad. 21: Auszug Villmarer Kirchenbuch betr. Dernbacher Hof (1694-1750)
Quad. 32: Teilungsurkunde Diez gegen Runkel (1375)
Quad. 33: Teilungsbestätigung (1405)
Quad. 34: Auszug Vergleich Trier gegen Wied (1596)
Quad. 44 Nr. 14: Kaufbrief betr. Hof Fürfurt (1569)
Quad. 44 Nr. 28, 29: Auszüge Kirchenbücher Münster, Weyer (1699-1771)
Also contains
Also contains
Quad. 45: kolorierter Lageplan der Villmarer Gemarkung (1771)
Facts of the case
Facts of the case
Facts of the case
Anspruch darauf, die Kläger in ihrer Landeshoheit über den zur Kellerei Villmar, die den Klägern im Jahre 1054 von Kaiser Heinrich III. als ein Reichsallod geschenkt worden war, gehörigen Dernbacher Hof zu schützen, Anspruch auf Entlassung des den Klägern untertanen Pächters des Dernbacher Hofes, Philipp Hühn, der, nachdem er einer Ladung des Beklagten nach Runkel nicht Folge geleistet hatte, von runkelschen Soldaten auf dem Dernbacher Hof verhaftet und nach Runkel in Haft gebracht worden war, Anspruch darauf, den Inhaftierten nicht zu bestrafen, bzw. eine eventuelle schon geleistete Strafe zu restituieren, wogegen der Beklagte einwendet, dass der Dernbacher Hof unter runkelscher Landeshoheit und somit unter runkelscher Jurisdiktion steht, da zum einen die Schenkungsurkunde, auf die die Kläger ihre Landeshoheit begründen, gefälscht ist, zum anderen aus der geschichtlichen Entwicklung und aus der Reichsverfassung folgt, dass der Dernbacher Hof unter wied-runkelscher Landeshoheit steht, eine Landeshoheit der Kläger in einem fremden Territorium nicht zu begründen ist und auch im Westfälischen Frieden als der jüngsten einschlägigen Verfassungsnorm nicht bestätigt worden ist