H 14
Signatur
HStAD, H 14
Bestand-Serie
Identifikation (kurz)
Titel
Titel
Amtsgerichte
Laufzeit
Laufzeit
1945-1996
Siehe
Korrespondierende Archivalien
Korrespondierende Archivalien
G 28: Überlieferung der Amtsgerichte von ca. 1821 bis 1944
H 12 Landgericht Darmstadt; H 12 Landgericht Gießen
Bestandsdaten
Aufsatz
Aufsatz
Behördengeschichte:
Die Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit der Amtsgerichte erfolgte ab dem Sommer 1945, und zwar bis auf geringe Ausnahmen in der räumlichen Gliederung, wie sie 1939 bestanden hatte. Auch die Zuordnung zu den ehemaligen Landgerichtsbezirken blieb bestehen; nur die Amtsgerichte Bad Vilbel und Lauterbach wechselten 1949 vom Landgerichtsbezirk Gießen in die Zuständigkeit des Landgerichtes Frankfurt (Bad Vilbel) bzw. in die des neugebildeten Landgerichtes Fulda (Lauterbach), wobei sie auch weiterhin dem Sprengel des Staatsarchivs Darmstadt angehören.
1961 wurde die Gerichtsorganisation im Gesetz über den Sitz und den Bezirk der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit festgeschrieben. Damit bestanden im Landgerichtsbezirk Darmstadt 17 und im Landgerichtsbezirk Gießen zwölf Amtsgerichte und drei Zweigstellen.
Zur Aufhebung einer Reihe kleinerer Gerichte bzw. Zweigstellen kam es 1968 mit dem 2. Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes.
Der Aufgabenbereich der Amtsgerichte ergibt sich aus dem Gerichtsverfassungsgesetz in der Fassung vom 12.9.1950 mit seinen späteren Änderungen und umfasst neben dem Bereich der Freiwilligen Gerichtsbarkeit auch Zivilprozess- und Strafsachen.
Bestandsbeschreibung:
Die Bestandsgruppe H 14 umfasst das von den Amtsgerichten des Archivsprengels übernommene Archivgut ab dem Stichjahr 1945, lediglich im Bereich der Generalakten und der Registersachen setzt die Überlieferung zum Teil früher ein, da diese Akten über das Trennungsjahr 1945 hinaus bei den Gerichten fortlaufend geführt wurden.
Mit der Übernahme der Bestände ins Staatsarchiv wurde etwa ab 1973 begonnen. Die bei den Amtsgerichten entstandenen Hilfsregister zur Schriftgutorganisation wurden wie bei den Amtsgerichtsbeständen vor 1945 behördenübergreifend im Bestand G 28 A zusammengefasst.
Die Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit der Amtsgerichte erfolgte ab dem Sommer 1945, und zwar bis auf geringe Ausnahmen in der räumlichen Gliederung, wie sie 1939 bestanden hatte. Auch die Zuordnung zu den ehemaligen Landgerichtsbezirken blieb bestehen; nur die Amtsgerichte Bad Vilbel und Lauterbach wechselten 1949 vom Landgerichtsbezirk Gießen in die Zuständigkeit des Landgerichtes Frankfurt (Bad Vilbel) bzw. in die des neugebildeten Landgerichtes Fulda (Lauterbach), wobei sie auch weiterhin dem Sprengel des Staatsarchivs Darmstadt angehören.
1961 wurde die Gerichtsorganisation im Gesetz über den Sitz und den Bezirk der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit festgeschrieben. Damit bestanden im Landgerichtsbezirk Darmstadt 17 und im Landgerichtsbezirk Gießen zwölf Amtsgerichte und drei Zweigstellen.
Zur Aufhebung einer Reihe kleinerer Gerichte bzw. Zweigstellen kam es 1968 mit dem 2. Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes.
Der Aufgabenbereich der Amtsgerichte ergibt sich aus dem Gerichtsverfassungsgesetz in der Fassung vom 12.9.1950 mit seinen späteren Änderungen und umfasst neben dem Bereich der Freiwilligen Gerichtsbarkeit auch Zivilprozess- und Strafsachen.
Bestandsbeschreibung:
Die Bestandsgruppe H 14 umfasst das von den Amtsgerichten des Archivsprengels übernommene Archivgut ab dem Stichjahr 1945, lediglich im Bereich der Generalakten und der Registersachen setzt die Überlieferung zum Teil früher ein, da diese Akten über das Trennungsjahr 1945 hinaus bei den Gerichten fortlaufend geführt wurden.
Mit der Übernahme der Bestände ins Staatsarchiv wurde etwa ab 1973 begonnen. Die bei den Amtsgerichten entstandenen Hilfsregister zur Schriftgutorganisation wurden wie bei den Amtsgerichtsbeständen vor 1945 behördenübergreifend im Bestand G 28 A zusammengefasst.
Enthält
Enthält
Die Bestände der einzelnen Amtsgerichte sind jeweils in folgende Abteilungen gegliedert:
Freiwillige Gerichtsbarkeit (vor allem Nachlass- und Vormundschaftssachen, Adoptionen, Ehe- und Erbverträge, Pflegschaften, Schutzaufsicht, Fürsorgeerziehung, Hausratsteilungen, Miet- und Pachtschutzsachen, Beurkundungen, richterliche Vertragshilfe, Austritte aus Religionsgemeinschaften, Sterbfallsanzeigen, Todeserklärungen).
Generalakten
Personalsachen (nur geringe Überlieferung bei einigen wenigen Amtsgerichten)
Registersachen (Handelsregisterakten A und B, Genossenschafts-, Muster- und Vereinsregisterakten, Konkurssachen und Zwangsversteigerungen)
Strafgerichtsbarkeit
Zivilgerichtsbarkeit
Freiwillige Gerichtsbarkeit (vor allem Nachlass- und Vormundschaftssachen, Adoptionen, Ehe- und Erbverträge, Pflegschaften, Schutzaufsicht, Fürsorgeerziehung, Hausratsteilungen, Miet- und Pachtschutzsachen, Beurkundungen, richterliche Vertragshilfe, Austritte aus Religionsgemeinschaften, Sterbfallsanzeigen, Todeserklärungen).
Generalakten
Personalsachen (nur geringe Überlieferung bei einigen wenigen Amtsgerichten)
Registersachen (Handelsregisterakten A und B, Genossenschafts-, Muster- und Vereinsregisterakten, Konkurssachen und Zwangsversteigerungen)
Strafgerichtsbarkeit
Zivilgerichtsbarkeit