Signatur

HHStAW, 209

Bestand-Serie


Identifikation (kurz)


Titel Titel
Gesandtschaften
Laufzeit Laufzeit
1817-1818, 1837-1866

Bestandsdaten


Bestandsgeschichte Bestandsgeschichte
Aus den Registraturen der diplomatischen Vertretungen des Herzogtums Nassau ist nur Schriftgut der Gesandschaften beim Deutschen Bund (Abt. 209/1) und in Den Haag (Abt. 209/2) an das Staatsarchiv gelangt. Ersatzweise können Unterlagen des Staatsministeriums (Abt. 210) beigezogen werden.
Die Altsignaturen der Akten zeigen, das die Abteilungen 209/1 und 209/2 zum Altbestand des Hauptstaatsarchivs Wiesbaden gehören (z.B. für Abt. 209/1 Nr. 89: 'R. 133. Wiesbaden. III. B. Nr. 13. g'). Die Akten wurden im Archiv zu Beginn des 20. Jahrhunderts verzeichnet und kartoniert. Später wurden die Titelaufnahmen des Repertoriums in eine handschriftliche Findkartei übertragen. Im Mai 2003 wurden 125 Akten in einem Umfang von 3 lfd. m von der Archivinspektoranwärterin Ute Dieckhoff neu verzeichnet und elektronisch in HADIS erfasst. Dabei wurde die alte Kartonage aufgrund ihrer starken Säurehaltigkeit durch neue Kartons ersetzt. In einigen Fällen wurden Umsignierungen vorgenommen.
Geschichte des Bestandsbildners Geschichte des Bestandsbildners
Das Herzogtum Nassau unterhielt Gesandtschaften in Wien, Berlin, Paris und Den Haag sowie zeitweilig in München und Stockholm, aber auch beim Deutschen Bund. Nassau hatte in der Bundesversammlung, die von 1815 bis 1866 im Thurn- und Taxis-Palais in Frankfurt tagte, die 13. Stimme inne. Im engeren Bundesrat hatte das Herzogtum eine gemeinsame Stimme mit Braunschweig-Lüneburg und in der Plenarversammlung zusammen mit Braunschweig und Mecklenburg-Strelitz zwei Stimmen. Der nassauische Gesandte am Bundestag war deswegen zugleich der Gesandte des Herzogtums Braunschweig-Lüneburg, was die in Bestand Abt. 209/1 vorhandenen Instruktionen durch die braunschweigische Regierung erklärt. Aus den unterschiedlichen Handschriften und Tinten der Schriftstücke ist zu schließen, dass die Gesandten über wenigstens einen Mitarbeiter verfügten, der ihnen zumindest als Schreiber zur Hand ging. Eine weitergehende Organisation der Gesandtschaft als Behörde lässt sich aus den hier bearbeiteten Akten nicht erkennen.
Enthält Enthält
Abt. 209/1 und Abt. 209/2