413
Signatur
HStAM, 413
Bestand-Serie
Identifikation (kurz)
Titel
Titel
Bergämter
Laufzeit
Laufzeit
1937-1997
Bestandsdaten
Geschichte des Bestandsbildners
Geschichte des Bestandsbildners
Die hessischen Bergämter unterstanden als untere Landesbehörden und Sonderpolizeibehörden bis 1997 dem Hessischen Oberbergamt in Wiesbaden. Ihnen oblag die Aufsicht über die innerhalb ihres Bezirks befindlichen Lagerstätten, über die Berechtsams- und Betriebsverhältnisse sowie über die sicherheitsrelevanten Belange und die Aus- und Fortbildung der im Bergbau Beschäftigten. Gesetzliche Grundlagen ihrer Tätigkeit waren das Bundesberggesetz und die einschlägigen Landes- und Bundesgesetze und sonstigen Rechtsvorschriften. Im Zuge der Neuorganisation der der hessischen Umweltverwaltung wurden aufgrund des Gesetzes vom 15. Juli 1997 über die Eingliederung staatlicher Umweltbehörden in die Regierungspräsidien (GVBl. I S. 233) zum 1. Oktober 1997 die Bergämter Bad Hersfeld und Kassel in das Regierungspräsidium Kassel und das Hessische Oberbergamt in das Regierungspräsidium Darmstadt eingegliedert. Sie bilden eigene Dezernate mit Sitz in Bad Hersfeld (RP Kassel) und Wiesbaden (RP Darmstadt). Das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz übt als Oberste Bergbehörde die Fachaufsicht aus. (Stand 2013)